EU-Kommission verschärft Regeln für Booking.com und untersucht X

Die EU-Kommission hat am Montag (13. Mai) Booking.com als Gatekeeper, eingestuft. Nun gelten verschärfte Regeln für das Unternehmen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die Kommission leitete außerdem eine Marktuntersuchung der Social-Media-Plattform X ein.

Euractiv.com
Amsterdam,,Holland,-,May,18,,2020:,Logo,Of,Booking.com,On
Nach der Einstufung von Booking als Gatekeeper im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte „werden Urlauber von einer größeren Auswahl profitieren und Hotels werden mehr Geschäftsmöglichkeiten haben“, sagte Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission.

Die EU-Kommission hat am Montag (13. Mai) Booking.com als Gatekeeper, eingestuft. Nun gelten verschärfte Regeln für das Unternehmen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die Kommission leitete außerdem eine Marktuntersuchung der Social-Media-Plattform X ein.

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) zielt auf den digitalen Wettbewerb ab, indem es große Plattformen als Gatekeeper einstuft, die als wichtiges Zugangstor zwischen Unternehmen und Verbrauchern dienen und Engpässe in der digitalen Wirtschaft verursachen können. Diese Gatekeeper müssen für einen fairen Wettbewerb und einen gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen sorgen.

Die Kommission beschloss zwar, X Ads und TikTok Ads nicht als Gatekeeper einzustufen, leitete jedoch eine Untersuchung von Elon Musks X, ehemals Twitter, wegen seiner möglichen Einstufung als sogenanntes Gateway (Zugangstor) ein.

Nach der Einstufung von Booking, zu dem auch der Online-Reiseriese Booking.com gehört, „werden Urlauber von einer größeren Auswahl profitieren und Hotels werden mehr Geschäftsmöglichkeiten haben“, sagte Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission.

Ein Sprecher von Booking sagte Euractiv am Montag, dass das Unternehmen „seit einiger Zeit“ mit der Kommission zusammenarbeite und „die heutige Entscheidung [über die Einstufung] erwartet“ habe, die es derzeit prüfe.

 

Booking

Die Selbsteinschätzung von Booking, die am 1. März eingereicht wurde, unterstreiche die Position des Unternehmens als Vermittler zwischen Unternehmen und Verbrauchern, vor allem durch den Besitz der Plattform Booking.com, so die Kommission. Die Vermittlerrolle des Unternehmens mache es zu einem Gatekeeper im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte.

Booking.com ist die Online-Reisebüro-Plattform, während Booking sich auf die Muttergesellschaft Booking Holdings Inc. bezieht. Diese ist die Eigentümerin der Plattform und anderer Marken.

Nach der Benennung muss Booking die Bestimmungen der Verordnung innerhalb von sechs Monaten erfüllen. Das Unternehmen muss innerhalb des festgelegten Zeitrahmens einen detaillierten Bericht vorlegen, in dem die Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte dargelegt wird.

Bestimmte Auflagen des Gesetzes über digitale Märkte müssen sofort umgesetzt werden, wie beispielsweise die Meldung von „beabsichtigten Zusammenschlüssen“ im digitalen Sektor an die Kommission, heißt es in der Erklärung der Kommission.

Bei wiederholten Verstößen kann die Kommission Geldbußen von bis zu 20 Prozent des weltweiten Umsatzes des Unternehmens verhängen. Bei systematischer Nichteinhaltung können zusätzliche Maßnahmen verhängt werden.

Vor Booking war Ende April das Tablet-Betriebssystem iPadOS von Apple der letzte Neuzugang auf der Gatekeeper-Liste des Gesetzes.

Im vergangenen September hatte die Kommission die Fusion von Booking.com mit dem Technologieunternehmen eTraveli gemäß den EU-Fusionskontrollvorschriften blockiert.

Die Ads-Fälle

Die Untersuchung der Kommission zu X wurde durch eine Gegendarstellung des Unternehmens vom 1. März hinsichtlich der Einstufung der Social-Media-Plattform als Gatekeeper ausgelöst. Die Untersuchung wird voraussichtlich innerhalb von fünf Monaten abgeschlossen sein.

In der Gegendarstellung wird behauptet, dass X zwar bestimmte Schwellenwerte erreiche, aber nicht alle Kriterien erfülle.

Zwei weitere Gegendarstellungen betrafen die Online-Werbedienste von X und TikTok von Bytedance. Die Kommission stellte fest, dass X Ads und TikTok Ads zwar die quantitativen Schwellenwerte des Gesetzes über digitale Märkte erfüllen, aber nicht als Gatekeeper fungieren.

[Bearbeitet von Eliza Gkritsi/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]