EU-Kommission warnt Bulgarien und Rumänien
Mehr als drei Jahre nach dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien müssen beide Länder im Kampf gegen die Korruption das Tempo erhöhen. In ihrem Jahresbericht kritisierte die EU-Kommission vor allem Rumänien. Während in Bulgarien wichtige Reformen vorgenommen worden seien, haben sie in Rumänien an Schwung verloren. Die Reformanstrengungen des Landes greifen erheblich zu kurz.
Mehr als drei Jahre nach dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien müssen beide Länder im Kampf gegen die Korruption das Tempo erhöhen. In ihrem Jahresbericht kritisierte die EU-Kommission vor allem Rumänien. Während in Bulgarien wichtige Reformen vorgenommen worden seien, haben sie in Rumänien an Schwung verloren. Die Reformanstrengungen des Landes greifen erheblich zu kurz.
Besonders ein jüngst verabschiedetes Gesetz, das die nationale Anti-Korruptions-Behörde in Bukarest schwäche, müsse vom Parlament revidiert werden, forderte ein Kommissionssprecher. "Rumänien bricht hier seine Zusagen aus dem EU-Beitritt." Insgesamt sei in Bukarest das Bekenntnis der Politik zum Reformprozess ungenügend.
Der Sprecher unterstrich, dass diesmal zunächst aber nicht an konkrete Strafen gedacht werde. "Es ist jetzt nicht die Zeit für Sanktionen, sondern für die Behörden, Rumänien wieder auf die richtige Spur zu bringen." In beiden Ländern müsse die öffentliche Auftragsvergabe überarbeitet werden. "Sollten wir aber Probleme bei bestimmten EU-Fonds sehen, werden wir angemessene Maßnahmen ergreifen." Es sei "normal", dass sich die Kommission um den Schutz von Steuergeldern kümmere.
Starke Reformdynamik in Bulgarien
Wie in den früheren Berichten stützt sich die Bewertung der Kommission auf Informationen der bulgarischen und rumänischen Behörden und der Mitgliedstaaten sowie von internationalen Organisationen, unabhängigen Sachverständigen und einer Reihe anderer Quellen. Die Kommission ist mehrfach nach Bulgarien und Rumänien gereist, teilweise auch in Begleitung von Fachleuten aus anderen Mitgliedstaaten. Die Berichte berücksichtigen auch die Antworten Bulgariens und Rumäniens auf ausführliche Fragebögen der Kommission.
In ihrem diesjährigen Bericht über Bulgarien weist die Kommission auf eine starke Reformdynamik hin, die sich seit dem letzten Jahresbericht vom Juli 2009 herausgebildet hat. Der politische Wille zur Reformierung des Justizwesens ist feststellbar, und die Kommission empfiehlt Bulgarien, seine Reformanstrengungen fortzusetzen.
Verfahrensabschlüsse noch zu gering
Es sind Verbesserungen im Strafverfahren vorgenommen worden und es wurde häufiger Anklage in Fällen organisierter Kriminalität und Korruption in hohen Ämtern erhoben, doch es werden noch zu wenige Verfahren vor Gericht zum Abschluss gebracht. Die berufliche Praxis der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ist verbesserungsbedürftig. Hier ist Hilfe von außen nötig. Die Justiz muss häufiger die Initiative ergreifen und ein stärkeres Verantwortungsbewusstsein zeigen. Wenn es um öffentliche Gelder geht, muss mehr gegen Betrug und Interessenkonflikte getan werden.
Bulgariens neue Justizreformstrategie, die von der Regierung am 23. Juni gebilligt wurde, ist Ausdruck der politischen Entschlossenheit, das Justizwesen grundlegend zu reformieren. Die Strategie zeigt auf, welche Probleme Bulgarien momentan als nationale Priorität in einer gemeinsamen Anstrengung von Politik, Justiz und Gesellschaft angehen muss.
Bedeutende Unzulänglichkeiten in Rumänien
Indes verweist die Kommission auf bedeutende Unzulänglichkeiten bei den Bemühungen Rumäniens. Auch wenn mit dem Erlass der neuen Zivil- und Strafprozessordnungen wichtige Fortschritte zu verzeichnen waren, sei das politische Bekenntnis zum Reformprozess insgesamt nur unzureichend ausgeprägt. Zudem zeige das oberste Justizwesen augenscheinlich wenig Bereitschaft, zusammenzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Mangelnde Effizienz der Gerichtsverfahren und fehlende Einheitlichkeit der Rechtsprechung stellen weiterhin fundamentale Schwächen dar.
Auch bei der Rechenschaftspflicht der Justiz und den Disziplinarverfahren gibt es Verbesserungsbedarf. Diese Schwächen müssen dringend abgestellt werden, um dem Reformprozess neuen Schwung zu verleihen. Die Kommission fordert Rumänien insbesondere auf, eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren auf der Ebene von Politik und Justiz herzustellen und die Reformbemühungen der Justiz zu verbessern.
Gesetz über Integritätsbehörde: ein ernsthafter Rückschritt
Die am 30. Juni verabschiedeten Änderungen des Gesetzes über die Nationale Integritätsbehörde seien ein ernsthafter Rückschritt. Dieses Gesetz gefährdet die positive Bilanz der Nationalen Integritätsbehörde und verstößt eindeutig gegen die von Rumänien im Zusammenhang mit dem Beitritt eingegangenen Verpflichtungen. Die Kommission fordert Rumänien auf, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die am besten geeigneten Rechtsinstrumente zu finden, um das Recht der Nationalen Integritätsbehörde, die wirksame Einziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens vorzuschlagen, wieder herzustellen. Rumänien sollte sich um eine breite politische Unterstützung bemühen, um Transparenz und einen wirksamen Schutz vor Korruption und Interessenkonflikten zu fördern.
Nach einer Verlangsamung der Parlamentsarbeit hat Rumänien im zweiten Quartal 2010 mit der Verabschiedung der Zivil- und der Strafprozessordnung durch das Parlament am 22. Juni einen wichtigen Fortschritt erzielt. Das Justizministerium hat eine öffentliche Anhörung zu einer Strategie für die Justizreform durchgeführt. Die Vorbereitungen zum Inkrafttreten der vier neuen Gesetzbücher, die nunmehr für Oktober 2011 vorgesehen sind, bieten eine wichtige Gelegenheit für eine umfassende Reform des rumänischen Justizsystems. Zur Stärkung dieses Reformprozesses fordert die Kommission Rumänien auf, die starke parlamentarische Unterstützung für die Prozessordnungen zu nutzen und diesen politischen Willen auch auf andere Bereiche auszudehnen.
Beide Berichte kommen zu dem Schluss, dass die Kommission den Reformprozess in Bulgarien und Rumänien solange unterstützen und begleiten muss, bis alle Vorgaben erfüllt sind und das Kooperations- und Kontrollverfahren eingestellt werden kann. Um die beiden Mitgliedstaaten bei der Ausrichtung ihrer Reformpolitik zu unterstützen, unterbreitet die Kommission für jedes Land eine Reihe von Empfehlungen. Die Kommission wird Bulgarien und Rumänien wie bisher bei ihren weiteren Reformbemühungen unterstützen und im Sommer 2011 die nächste Bewertung vorlegen.
Hintergrund
Am 1. Januar 2007 schuf die Kommission ein Verfahren für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Bulgariens und Rumäniens bei der Erfüllung der Verpflichtungen in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung der Korruption und – im Falle Bulgariens – des organisierten Verbrechens. Der Kommission fiel die Aufgabe zu, regelmäßig Berichte über die Fortschritte in diesen Bereichen zu erstellen. Den ersten Bericht veröffentlichte sie am 27. Juni 2007; seither wird halbjährlich ein Bericht vorgelegt. Die heutigen Berichte stützen sich auf Informationen staatlicher Stellen in Bulgarien und Rumänien, der Mitgliedstaaten, von Organisationen der Zivilgesellschaft sowie von Verbänden und Sachverständigen. Die Kommissionsberichte werden durch einen ausführlichen Sachbericht zu jedem Land ergänzt.
Die letzten Jahresberichte wurden am 22. Juli 2009 veröffentlicht. Am 23. März 2010 hatte die Kommission ergänzende Zwischenberichte veröffentlicht.
dto mit dpa
Links / Dokumente
EU-Kommission: Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (20. Juli 2010)
EU-Kommission: Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (20. Juli 2010)
Progress Report on the Cooperation and verification mechanism – procedural aspects MEMO/07/260 (27. Juni 2007)