EU-Länder befürchten Unterbietungswettbewerb bei Besteuerung von Lkws
Die EU-Finanzminister:innen haben am Dienstag (8. November) Pläne zur schrittweisen Abschaffung der jährlichen Mindeststeuer für Lkw erörtert, konnten aber keine Einigung erzielen.
Die EU-Finanzminister:innen haben am Dienstag (8. November) Pläne zur schrittweisen Abschaffung der jährlichen Mindeststeuer für Lkw erörtert, konnten aber keine Einigung erzielen.
Im Februar vergangenen Jahres wurde eine Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie verabschiedet, die Anreize für einen klimafreundlicheren Güterverkehr schaffen soll, indem die Gebühren für Fahrten auf Europas Hauptverkehrsadern von der Anzahl der gefahrenen Kilometer und den CO2-Emissionswerten der Lkw abhängig gemacht werden.
Jedoch ist derzeit ebenfalls noch das alte System in Kraft, in dem Fahrzeuge auf jährlicher Basis besteuert werden, unabhängig davon, wie viele Kilometer sie gefahren sind.
Um dem EU-Recht zu entsprechen, müssen die Mitgliedstaaten einen Mindeststeuersatz für schwere Lkw erheben, der vom Gewicht des Fahrzeugs und der Anzahl der Antriebsachsen abhängt.
Die Finanzminister:innen diskutierten am Dienstag einen Vorschlag, der es den Ländern ermöglichen soll, die jährliche Kraftfahrzeugsteuer innerhalb von fünf Jahren auf Null zu senken und damit den Weg für ein auf tatsächlich zurückgelegte Strecken basierendes Abgabensystem zu ebnen. Hierbei konnte jedooch keine Einigung erzielt werden.
Wie bei allen Steuerangelegenheiten müsste der Vorschlag von den EU-Ländern einstimmig angenommen werden.
Mehrere Länder sprachen sich gegen den Vorschlag aus, da sie einen „Wettlauf nach unten“ bei der Fahrzeugbesteuerung befürchten, der ihre Steuereinnahmen schmälern und dem Ziel, Güterverkehrs stärker auf die Schiene zu verlegen, zuwiderlaufen könnte.
„Dies ist ein ungünstiger Zeitpunkt für Steuersenkungen, da wir verzweifelt versuchen, unsere Haushalte angesichts der Pandemie und der Energiekrise in Ordnung zu halten“, sagte Harald Waiglain, Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik im österreichischen Finanzministerium.
Seine Bedenken wurden von mehreren anderen EU-Mitgliedstaaten geteilt, darunter Deutschland, Griechenland und Portugal.
„Nutzer zahlt“ Prinzip
Der Vorschlag wurde ursprünglich von der Europäischen Kommission unter dem ehemaligen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker eingebracht und ist der letzte noch offene Punkt des sogenannten „Mobilitätspakets“ von 2017.
Der tschechische Finanzminister Zbyněk Stanjura, der derzeitige Vorsitzende des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister, sagte, das Dossier sei eine Priorität der tschechischen Ratspräsidentschaft im Bereich der Steuern.
Das Hauptziel sei es, „mehr Flexibilität bei der Festlegung der Steuersätze für schwere Nutzfahrzeuge zu schaffen“, sagte Stanjura und betonte, dass Länder, die die jährliche Besteuerung von Fahrzeugen beibehalten wollen, dies tun können.
Indem den Ländern die Möglichkeit eingeräumt wird, die jährlichen Steuern vollständig abzuschaffen, könnte der Vorschlag dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand der Steuerbehörden zu verringern und auch die Steuern für den Verkehrssektor zu senken, der größtenteils aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besteht, fügte er hinzu.
„Die Präferenz für den Wechsel von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer zu Straßenbenutzungsgebühren und Mautgebühren ist auch im Hinblick auf das Verursacher- und das Benutzerprinzip sinnvoll“, sagte Stanjura.
Der portugiesische Finanzminister Fernando Medina stimmte diesen Grundsätzen zwar zu, stellte jedoch den aktuellen Vorschlag in Frage, der eine Senkung der jährlichen Mindeststeuern vorsieht. Seiner Ansicht nach hat die Verabschiedung der Änderungen an der Eurovignetten-Richtlinie zu Beginn dieses Jahres die Umsetzung dieser Grundsätze auf EU-Ebene bereits vollzogen.
„Mehr als 90 Prozent der Kosten für Maut, Steuern und Vignetten werden bereits unter Berücksichtigung der zurückgelegten Strecke berechnet“, sagte Medina, „daher sehen wir den aktuellen Vorschlag nicht als Beitrag zur Anwendung des Verursacherprinzips.“
Stattdessen würde der Vorschlag zu Ungleichheiten zwischen den Mitgliedsstaaten führen und die Steuereinnahmen zurückgehen lassen. „Wir haben die Vereinbarkeit mit den ‚Fit for 55‘-[Klima-]Zielen in dieser Hinsicht nicht gesehen, insbesondere wenn wir die Verlagerung des Verkehrs auf den Zug motivieren wollen“, fügte er hinzu.
Kommission verteidigt Vorschlag
Die Europäische Kommission verteidigte ihren Vorschlag und erklärte, dass dessen Annahme „sehr wichtig“ sei, um das Paket für 2017 zu vervollständigen.
Im Vergleich zu jährlichen Kraftfahrzeugsteuern, die unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Fahrzeuge sind, würde ein Übergang zu Mautgebühren das in den Verträgen verankerte Nutzer- und Verursacherprinzip besser widerspiegeln, sagte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni während des Treffens.
Die Mitgliedstaaten könnten „eine Einführung oder Erhöhung der Mautgebühren durch die Möglichkeit einer Senkung der Kraftfahrzeugsteuer kompensieren“, argumentierte er.
Auf die Bedenken der Mitgliedstaaten eingehend, betonte er, dass die Risiken einer Wettbewerbsverzerrung und eines „Wettlaufs nach unten“ bei den Steuersätzen wirklich minimal seien.
Stanjura kündigte an, dass die tschechische Präsidentschaft „in den kommenden Wochen“ versuchen werde, einen neuen Kompromiss auf technischer Ebene auszuarbeiten, um den Bedenken Rechnung zu tragen. „Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es möglich ist, einen ausgewogenen und für alle Mitgliedstaaten akzeptablen Kompromiss zu finden“, sagte er.
[Bearbeitet von Sean Goulding Carroll/Nathalie Weatherald]