EU-Länder stellen sich gegen Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten

Eine Gruppe von Mitgliedstaaten hat sich angesichts der Bedeutung für den Agrar- und Lebensmittelsektor gegen ein vollständiges Verbot von Lebendtiertransporten in Nicht-EU-Länder im Rahmen der Reform des EU-Tierschutzrechts ausgesprochen.

/ Euractiv.com
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Eine Gruppe von Mitgliedstaaten hat sich angesichts der Bedeutung für den Agrar- und Lebensmittelsektor gegen ein vollständiges Verbot von Lebendtiertransporten in Nicht-EU-Länder im Rahmen der Reform des EU-Tierschutzrechts ausgesprochen.

Das gemeinsame Papier, das von der portugiesischen Delegation im Namen der französischen, griechischen, irischen, lettischen, litauischen, rumänischen und spanischen vorgelegt wurde, soll beim nächsten Treffen der EU-Agrarminister:innen am 30. Januar besprochen werden.

„Wir betonen, dass das Hauptziel der Überarbeitung der Rechtsvorschriften die weitere Erleichterung des innergemeinschaftlichen Handels mit lebenden Tieren unter Beachtung des Tierschutzes sein sollte, nicht aber Maßnahmen, die darauf abzielen, bestimmte Arten von Transporten zu verbieten oder einzuschränken“, heißt es in der Mitteilung.

Denn Tiertransporte seien „für das normale Funktionieren der europäischen Tierproduktionssektoren von grundlegender Bedeutung“, heißt es weiter. Als Beispiel werden die saisonalen natürlichen Weiden genannt, die dazu führten, dass einige Tiere, darunter Rinder und Schafe, umherbewegt werden müssten.

Ein Verbot könne sich „unbeabsichtigt negativ auf das Tierwohl insgesamt auswirken“, warnt der Ausschuss, da Verbraucher:innen in nahe gelegenen Drittländern gezwungen wären, Tiere aus wahrscheinlich weiter entfernten Nicht-EU-Ländern mit weniger entwickelten Tierschutzbestimmungen zu beziehen.

Die Delegationen räumen jedoch ein, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die „hohe Standards und eine aufmerksame Überwachung“ erfordere, weshalb sie die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Rechtsvorschriften „nachdrücklich unterstützen.“

So weisen die Delegationen unter anderem auf die Notwendigkeit hin, die Verantwortlichkeiten und Genehmigungen der Transporteure und Organisatoren besser zu definieren und die Ausbildung von Fahrer:innen besser zu harmonisieren.

Die derzeitigen EU-Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport waren 2005 in Kraft getreten.

Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit die EU-Tierschutzvorschriften im Rahmen der EU-Flaggschiffinitiative für den Lebensmittelsektor, der Farm-to-Fork-Strategie.

Dabei will die EU-Exekutive die Rechtsvorschriften an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anpassen, ihren Geltungsbereich erweitern, die Durchsetzung erleichtern und letztlich ein höheres Tierschutzniveau gewährleisten.

Der Vorschlag der Kommission wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet.

Derweil bereitet die EU-Exekutive aufgrund einer Reihe von öffentlichkeitswirksamen Vorfällen mit auf See gestrandeten Tieren im Rahmen des bestehenden Rechtsrahmens auch tertiäre Rechtsvorschriften zur Verbesserung der amtlichen Kontrollen von Tiertransportschiffen vor, die voraussichtlich Ende 2022 verabschiedet werden.

Joe Moran, Leiter des europapolitischen Büros der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN, bezeichnete die in dem Papier vertretenen Positionen als „äußerst enttäuschend.“

„Während die Bürger:innen in der gesamten Europäischen Union ehrgeizige Vorschläge zum Tierschutz erwarten – einschließlich der Regulierung von Lebendtransporten – sehen wir, dass einige das gleiche kaputte System beibehalten wollen, das sich immer wieder als gescheitert erwiesen hat“, sagte er.

Derweil erklärte Olga Kikou, Leiterin von Compassion in World Farming EU, gegenüber EURACTIV, dass die Bürger:innen in der EU „nicht davon überzeugt werden müssen, dass Langstreckentransporte von Tieren und Lebendexporte ethisch inakzeptabel sind“, und kritisierte die „Einzelinteressen“, die versuchen, „den Fortschritt zu vereiteln.“

Widerstand zu erwarten

Die Länder, die das Papier unterstützen, könnten jedoch auf den entschiedenen Widerstand anderer Agrarminister:innen stoßen. Vor allem Deutschland hat sich für ein vollständiges Verbot von Lebendtiertransporten in Nicht-EU-Länder ausgesprochen.

Im November hat das Bundesagrarministerium Maßnahmen ergriffen, um Lebendtiertransporte in Drittländer so weit wie auf nationaler Ebene möglich einzuschränken, und den Entzug von Veterinärbescheinigungen für Rinder, Schafe und Ziegen bis Mitte 2023 angekündigt.

Diese Lösung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einem vollständigen Verbot von Lebendtiertransporten aus Deutschland, da sie Spielraum für die Exporteure lässt, Bescheinigungen direkt mit dem Empfängerland oder Handelspartner zu vereinbaren.

Da ein vollständiges Verbot nur EU-weit verhängt werden kann, forderte Özdemir, dass die gesamte Union dem deutschen Beispiel folgen solle.

„Wir können nicht länger zusehen, wie Tiere leiden oder auf langen Transporten qualvoll sterben“, sagte er damals.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]