EU-Länder wollen weitere Umwelt-Ausnahmen für die Landwirtschaft
Sieben EU-Länder haben auf weitere Flexibilität bei Umweltregeln im EU-Agrarsubventionsprogramm für 2024 gedrängt. Gleichzeitig fehlen der EU bisher jegliche Informationen darüber, ob bestehende Ausnahmeregelungen ihren Zweck erfüllt haben.
Sieben EU-Länder haben auf weitere Flexibilität bei Umweltregeln im EU-Agrarsubventionsprogramm für 2024 gedrängt. Gleichzeitig fehlen der EU bisher jegliche Informationen darüber, ob bestehende Ausnahmeregelungen ihren Zweck erfüllt haben.
Im vergangenen Jahr hatte die EU den Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine bereits für die Jahre 2022 und 2023 erlaubt, Ausnahmen von bestimmten Umweltauflagen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zuzulassen. Dabei ging es darum, angesichts unterbrochener Getreidelieferungen aus dem kriegsgebeutelten Land selbst mehr zu produzieren.
Wenn es nach mehreren Mitgliedstaaten geht, sollten solche Ausnahmen auch im kommenden Jahr weiter bestehen.
Der Antrag, der von Lettland mit Unterstützung der tschechischen, estnischen, finnischen, ungarischen, litauischen und polnischen Delegationen eingebracht wurde, wird nun jedoch nicht mehr mit dem Ukrainekrieg, sondern mit der anhaltenden Dürre in Teilen Europas begründet. Diese habe „bemerkenswerte Ernteverluste“ verursacht, argumentieren die Länder.
„Anhaltende und verschärfte Dürrebedingungen wirken sich negativ auf die meisten landwirtschaftlichen Kulturen und deren Entwicklung aus“, heißt es in dem Dokument, das auf dem Treffen der EU-Agrarminister am 26. und 27. Juni besprochen werden soll. Das Problem werde durch die anhaltenden Auswirkungen des Ukrainekrieges verschärft.
Konkret geht es um die Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelungen für die Fruchtfolge – also die Folge verschiedener Kulturen, die auf einer Fläche angepflanzt wird – und die Nutzung von Brachflächen für die landwirtschaftliche Produktion.
Zusätzlich zu den bestehenden Ausnahmeregelungen wollen die sieben Länder auch flexiblere Regeln für die Beweidung von Dauergrünland und die Bodenvorbereitung für den Anbau von Pflanzen im Herbst und Winter 2023/2024 durchsetzen.
Stimmt die Kommission zu?
Aus Kommissionskreisen hieß es, trotz der Flexibilität, die Brüssel im Zuge des Ukrainekriegs gezeigt hat, habe die Kommission „ziemlich deutlich“ gemacht, dass sie für die nun geforderten Ausnahmen „nicht wirklich die gleiche Möglichkeit“ sehe.
„Ich denke also, dass wir am Dienstag [beim Agrarministertreffen] ähnliche Dinge von der Kommission hören werden“, hieß es.
Trotzdem werde es angesichts der zunehmenden Besorgnis über ungünstige Witterung in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten „interessant“ sein, zu beobachten, wie sich die Debatte entwickelt.
Eine Sprecherin der Kommission erklärte derweil gegenüber EURACTIV in Bezug auf die bestehenden Ausnahmeregelungen, dass die Unsicherheiten bei der globalen Nahrungsmittelversorgung nach dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine „extrem hoch waren und bleiben.“
„Die Kommission hat immer wieder betont, dass die Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelversorgung für die Ernährungssicherheit von grundlegender Bedeutung ist“, erklärte sie.
Sie versicherte, dass „mehrere Sicherheitsvorkehrungen“ getroffen worden seien und die Ausnahmeregelung auf das beschränkt seien, „was unbedingt notwendig ist, um die Bedenken hinsichtlich der globalen Ernährungssicherheit auszuräumen.“
Keine Erkenntnisse über Erfolg der Ausnahmen
Eine Quelle erklärte jedoch gegenüber EURACTIV, dass es nach dem derzeitigen Stand der Dinge keine Folgenabschätzung über die bestehenden Ausnahmeregelungen gebe. Demnach hat man in Brüssel aktuell keine Kenntnis darüber, ob die Lockerungen ihren Zweck – die Produktion in der EU zu erhöhen – überhaupt erfüllt haben.
Die Mitgliedstaaten seien jedoch verpflichtet, bis Ende des Jahres über die Inanspruchnahme und die Auswirkungen solcher Ausnahmeregelungen auf die Umwelt und die Produktion zu berichten, damit die Kommission „die Relevanz einer solchen Ausnahmeregelung bewerten kann“, erläuterte die Quelle.
Die Ausnahmeregelungen für die Saison 2022/23 hätten außerdem auf einer „großen Ungewissheit“ darüber beruht, wie viel Getreide die Ukraine produzieren und exportieren könne. Diese Ungewissheit bestehe weiter.
„Der Umfang der Ernte im nächsten Jahr ist noch ungewisser als in der vergangenen Saison und die Exportströme werden in hohem Maße von Putins gutem Willen abhängen, die ukrainischen Schwarzmeerhäfen offenzuhalten“, hieß es.
Gleichzeitig hatte die EU zuletzt Importbeschränkungen für ukrainische Agrarprodukte verhängt, weil sich mehrere östliche EU-Länder über eine Schwemme an ukrainischem Getreide beklagt hatten.
Umweltverbände warnen jedoch, dass es sich die EU angesichts der Klimakrise nicht leisten könne, mit Verweis auf die Ernährungssicherheit den Umweltschutz zu opfern.
Anfang Juni hatten mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem gemeinsamen offenen Brief an die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gefordert, keine weiteren Ausnahmeregelungen zuzulassen.
Eine Studie mehrerer NGOs von Ende Mai kommt zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen ihren Zweck nicht erfüllt haben.
Marilda Dhaskali von der Organisation Birdlife erklärte gegenüber EURACTIV, es sei „einfach unglaublich, dass keine Folgenabschätzung der Konsequenzen dieser Ausnahmeregelungen auf die Natur und den Klimawandel durchgeführt wurde.“
Letzterer sei schließlich auch „die Ursache für die ’schlechten Wetterbedingungen‘ ist, mit denen die Landwirte konfrontiert sind.“
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]