EU-Lieferkettengesetz: Europaparlament einigt sich auf gemeinsame Position

Trotz aller Widerstände von seiten der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) hat das EU-Parlament am Donnerstag (1. Juni) eine gemeinsame Position zum EU-Lieferkettengesetz verabschiedet. Damit wurde der Weg für Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten geöffnet.

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Am Donnerstag (1. Juni) stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten für den Bericht, der die Position des Europäischen Parlaments zu den neuen Regeln festlegt, und unterstützte damit weitgehend einen Kompromiss, den der Rechtsausschuss am 25. April erzielt hatte. [[European Parliament]]

Trotz aller Widerstände vonseiten der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) hat das EU-Parlament am Donnerstag (1. Juni) eine gemeinsame Position zum EU-Lieferkettengesetz verabschiedet. Damit wurde der Weg für Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten geöffnet.

Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmten für den Bericht, der die Position des Europäischen Parlaments zu dem Lieferkettengesetz festlegt.

Die Abstimmung wurde von vielen Abgeordneten und zivilgesellschaftlichen Organisationen begrüßt, die sich seit langem für die vorgeschlagene EU-Richtlinie einsetzen. Mit dem Lieferkettengesetz soll sichergestellt werden, dass EU-Unternehmen nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt entlang ihrer Wertschöpfungskette verhindern, identifizieren und abmildern.

Das Votum des Parlaments macht den Weg frei für interinstitutionelle Verhandlungen – sogenannte „Triloge“ – mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, die sich bereits im Dezember 2022 auf eine gemeinsame Position geeinigt haben.

Ungewisse Abstimmung

„Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis der heutigen Abstimmung und dass wir es trotz einiger Manöver in letzter Minute geschafft haben“, sagte Berichterstatterin Lara Wolters (S&D), die die Abstimmung als „Achterbahn der Gefühle“ bezeichnete.

Die Verabschiedung des Berichts, der mit 366 Ja- und 225 Nein-Stimmen angenommen wurde, erfolgte nach intensiven Verhandlungen und dem Widerstand mehrerer Abgeordneter, vor allem von der Mitte-Rechts-Partei EVP. Diese hatte auf den letzten Metern vor der Abstimmung die Zustimmung zu dem Text entzogen. Durch die Opposition der EVP war die Annahme des Berichts ungewiss, obwohl auf Ausschussebene ein breiter Konsens über den Entwurf erzielt wurde.

Die Abgeordneten versuchten, die Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem Klimawandel abzuschwächen, die vollständige Harmonisierung voranzutreiben und die Pflichten von Geschäftsführern aus dem Gesetz zu streichen, die nach wie vor auch ein Hauptanliegen der Unternehmen sind.

„Die Regeln für die Sorgfaltspflicht müssen klar, praktikabel und auf EU-Ebene einheitlich sein“, sagte Markus J. Beyrer, Direktor von BusinessEurope, und fügte hinzu, dass die Pflichten der Direktoren einen „unnötigen Eingriff in die Unternehmensführung“ darstellen.

Während die meisten Änderungsanträge schließlich von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt wurden, gelang es der Gruppe, die Verantwortlichkeiten der Direktoren bei der Einrichtung und Überwachung der Sorgfaltspflichten aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Aufgaben der Geschäftsführer

Nach Ansicht vieler Abgeordneter und Befürworter des Lieferkettengesetzes war die Annahme dieser Änderung „unglücklich.“

„Der Wandel muss von oben nach unten kommen“, sagte Richard Gardiner, Leiter der EU-Politik bei der World Benchmarking Alliance, gegenüber EURACTIV. „Es ist bedauerlich, dass die endgültige Abstimmung die Rolle des Vorstands und der Direktoren bei der Überwachung der Einhaltung der Gesetze durch die Unternehmen minimiert.“

Gleichzeitig stimmte das Parlament dafür, dass die Geschäftsführer von Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten für eine Sorgfaltsprüfung verantwortlich sind, wobei ein Teil ihrer variablen Vergütung an die Pläne des Unternehmens für den Klimawandel gebunden ist.

„Die Tatsache, dass wir eine allgemeine Sorgfaltspflicht in dieser Richtlinie haben, bedeutet, dass dies immer noch ein politisches Thema auf unserer Verhandlungsagenda ist“, sagte Wolters und fügte hinzu, dass „die Kommission in dieser Frage fest auf unserer Seite steht.“

Dies wird jedoch wahrscheinlich zu einem Konflikt mit den Mitgliedstaaten führen, die sich in ihrer Verhandlungsposition vehement gegen eine Verknüpfung zwischen Sorgfaltspflichten und der Vergütung von Unternehmensleitern ausgesprochen haben.

Harte Verhandlungen stehen bevor

Die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen werden sich wahrscheinlich auch auf andere kritische Punkte konzentrieren, wie die Einbeziehung des Finanzsektors in die CSDDD.

Laut Wolters wird der Finanzsektor das „Hauptschlachtfeld“ sein, da das Parlament dafür gestimmt hat, verpflichtende Sorgfaltsprüfungen für Finanzdienstleistungen und -institute aufzunehmen, während die Mitgliedstaaten sich darauf geeinigt haben, diese optional zu belassen.

Die Abgeordneten und die Mitgliedstaaten werden auch einen Kompromiss über den Anwendungsbereich der Richtlinie und den Umfang der Wertschöpfungskette finden müssen, die von den neuen Regeln erfasst wird.

Während sich die Mitgliedstaaten auf eine enge Definition der ‚Wertschöpfungskette‘ einigten, stimmte das Parlament zu, dass die Sorgfaltspflichten nicht nur für die Lieferkette, sondern auch für den Verkauf, den Vertrieb, den Transport, die Lagerung sowie die Abfallentsorgung von Produkten und Dienstleistungen gelten sollten.

Zudem will das Parlament das Gesetz auf eine größere Anzahl von Unternehmen ausweiten, beginnend mit Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro in Europa und 150 Millionen Euro weltweit.

Schließlich, so Wolters, werden auch die zivilrechtliche Haftung und der Zugang zur Justiz in den kommenden Monaten „harte Kämpfe“ sein, da die EU-Gesetzgeber den Zugang zur Justiz für die Opfer und die Anforderungen an die Unternehmen zur Beseitigung von Schäden, die durch ihre Aktivitäten verursacht wurden, erweitert haben.

„Diese [Aspekte] werden ganz oben auf der politischen Agenda stehen und nicht innerhalb des ersten Trilogs gelöst werden“, sagte Wolters.

Die Verhandlungen sollen nächste Woche unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft beginnen und unter der spanischen Präsidentschaft fortgesetzt werden. Ziel ist es, das Gesetz noch vor den Europawahlen im nächsten Jahr formell zu verabschieden.

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Nathalie Weatherald]