EU-Parlament: Abgeordnete finden Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz

Der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wird in der nächsten Woche über seine Position zu den vorgeschlagenen Regeln zur Unternehmensverantwortung abstimmen, nachdem die Verhandlungspartner am Dienstag (18. April) eine Einigung erzielt haben.

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EU Parliament plenary session
Das Treffen ermöglichte es den Abgeordneten, viele strittige Punkte zu klären, die zuvor die Abstimmung des Rechtsausschusses über das Dossier verzögert hatten. Die Abstimmung wird nun voraussichtlich nächste Woche stattfinden. [EPA-EFE/JULIEN WARNAND]

Der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wird nächste Woche über seine Position zum EU-Lieferkettengesetz abstimmen, nachdem die Fraktionen am Dienstag (18. April) einen Kompromiss erzielt haben.

In der Nacht zum 18. April erzielten die Mitglieder des Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments eine Einigung über das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Dieses wurde von der EU-Kommission im Februar 2022 vorgeschlagen, um große Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in ihrer Wertschöpfungskette zur Verantwortung zu ziehen.

Das Treffen ermöglichte es den Abgeordneten, viele strittige Punkte zu klären, die zuvor die Abstimmung des Rechtsausschusses über das Dossier verzögert hatten. Die Abstimmung wird nun voraussichtlich nächste Woche stattfinden.

Verwendung außen vor

Von EURACTIV eingesehenen Dokumenten zufolge haben sich die EU-Abgeordneten darauf geeinigt, die nachgelagerte Verwendung von Produkten oder Dienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen.

Aus den Dokumenten geht hervor, dass sich die Abgeordneten auf Maßnahmen geeinigt haben, die von der Produktion bis zum Verkauf, Vertrieb und der Abfallentsorgung von Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens gelten sollen. Die Sorgfaltspflicht und die Haftungsbestimmungen für die Verwendung von Produkten oder Dienstleistungen wurden ausgeklammert.

Zivilgesellschaftliche Organisationen hatten bereits Bedenken über diesen Ausschluss geäußert, der als Einschränkung der Verantwortlichkeit von Unternehmen angesehen wird. Wirtschaftsvertreter argumentierten hingegen, dass die Einbeziehung dieser Bestimmungen die Unternehmen übermäßig belasten würde.

Breiter Geltungsbereich

Im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag möchte das Europäische Parlament, dass die Regeln für eine größere Anzahl von Unternehmen gelten. Dies soll sicherzustellen, dass sie risikobasierte Sorgfaltsprüfungen durchführen, um nachteilige Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte zu erkennen, zu verhindern und abzumildern.

Nach Ansicht der Abgeordneten sollten die Regeln für EU-Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 250 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro sowie für „oberste Muttergesellschaften“ eines Konzerns mit 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro gelten.

Die Regeln würden auch für Nicht-EU-Unternehmen der gleichen Größe gelten, die mindestens 40 Millionen Euro in der Union erwirtschaften.

Wie EURACTIV bereits berichtete, sollten auch Finanzdienstleistungen, einschließlich Vermögensverwalter und institutionelle Anleger, aus Sicht der Abgeordneten in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen werden.

Zeitplan für die Umsetzung

Gleichzeitig haben die EU-Abgeordneten einen Zeitplan für die Umsetzung der Vorschriften in Abhängigkeit von der Größe der Unternehmen eingeführt.

Die Regeln würden drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 150 Millionen Euro gelten. Nach vier Jahren würde sie auf alle Unternehmen im Geltungsbereich der Richtlinie ausgeweitet.

Unternehmen, die den Schwellenwert von 150 Millionen Euro weltweit nicht erreichen, können fünf Jahre warten, bevor sie die Regeln anwenden.

Harmonisierung

Der Kompromisstext führt auch eine Harmonisierungsbestimmung ein, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im gesamten europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten.

Die Bestimmung würde die Mitgliedstaaten daran hindern, strengere Sorgfaltspflichten einzuführen als in der EU-Richtlinie vorgesehen.

Laut Richard Gardiner, Leiter der EU-Politik bei der World Benchmarking Alliance, könnte dies zu einem „Wettlauf nach unten“ führen, anstatt die Nachhaltigkeitsleistung zu steigern.

„Wir begrüßen zwar die Fortschritte, die die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gemacht haben, um eine Einigung zu erzielen, aber der allgemeine Zweck der verstärkten Sorgfaltspflicht der Unternehmen muss darin bestehen, einen ‚Wettlauf an die Spitze‘ zu gewährleisten“, sagte er.

„Die Begrenzung der von den Unternehmen erwarteten Maßnahmen durch eine maximale Harmonisierung birgt das Risiko eines Wettlaufs nach unten“, fügte er hinzu.

Ausschussabstimmung steht bevor

In den bevorstehenden interinstitutionellen Verhandlungen, dem sogenannten Trilog, wird das Parlament eine Einigung mit den EU-Regierungen finden müssen. Der Rat hat im Dezember in seinem gemeinsamen Standpunkt vereinbart, es den Mitgliedstaaten zu überlassen, ob sie Finanzdienstleistungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufnehmen.

Der Rechtsausschuss wird voraussichtlich am 25. April über die Kompromisse abstimmen und seinen Bericht annehmen.

Dies wird es dem Parlament ermöglichen, seinen Standpunkt zu dem Dossier während der Plenarsitzung vom 31. Mai bis 1. Juni abzuschließen, bevor es in die Verhandlungen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten im EU-Rat eintritt.

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann und Alice Taylor]