EU-Parlament beschließt erstes Gesetz zur Bodengesundheit

Das Ziel: bis 2050 gesunde Böden in der gesamten EU – allerdings ohne rechtlich bindende Vorgaben.

EURACTIV.com
[Photo by: Marco Scataglini/UCG/Universal Images Group via Getty Images]

Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben am Donnerstag grünes Licht für das erste EU-Gesetz zum Schutz der Bodengesundheit gegeben – trotz massiven Drucks aus Deutschland, die Initiative zu stoppen.

Umweltverbände begrüßten die neuen Regeln, während landwirtschaftliche Interessenvertreter warnten, dass die Umsetzung nicht zu Mehrkosten für Produzenten führen dürfe.

Der Beschluss erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Sorgen, dass die zunehmende Bodendegradation die Nahrungsmittelproduktion, die Wasserqualität und die Klimaziele gefährdet.

Die Europäische Kommission hatte die Richtlinie zur Bodenüberwachung 2023 vorgelegt. Damals wies sie darauf hin, dass rund 60 Prozent der Böden in Europa in schlechtem Zustand sind – verursacht durch Urbanisierung, geringe Flächenrecyclingquoten, intensive Landwirtschaft und den Klimawandel.

„Es ist wirklich ein Erfolg, wenn in diesen Tagen mal eine Regelung PRO Natur im Europaparlament nicht komplett verwässert, verstümmelt oder abgelehnt wird“, sagte Martin Häusling, Mitglied im Agrar- und Umweltausschuss des Parlaments und Schattenberichterstatter der Richtlinie.

Für den Grünen-Europaabgeordneten ist es angesichts der bisherigen „Verwässerungserfolge durch die Konservativen“ ein Erfolg, dass nun europaweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Bodengesundheit gelten.

Die endgültige Fassung, auf die sich Rat und Parlament im April geeinigt hatten, enthält keine neuen Verpflichtungen für Land- oder Forstwirte. Stattdessen verpflichtet sie die Mitgliedstaaten, den Zustand ihrer Böden systematisch zu erfassen und zu verbessern. Das Ziel: bis 2050 gesunde Böden in der gesamten EU – allerdings ohne rechtlich bindende Vorgaben.

Nachdem der Rat die Einigung im September bestätigt hatte, konnte der Text die Blockadehaltung – angeführt von Berlin, das vor übermäßiger Bürokratie und Eingriffen in nationale Zuständigkeiten warnte – überwinden. Das Parlament billigte das Gesetz schließlich mit 341 zu 220 Stimmen.

„Gesunde Böden sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft“, erklärte der agrarpolitische Thinktank Farm Europe. Zugleich forderte er, die Gesetzgebung dürfe nicht zur Belastung für Landwirte werden. Nationale Behörden müssten regelmäßig die finanziellen Auswirkungen auf Land- und Forstwirtschaft prüfen.

Die Umweltorganisation Pesticide Action Network Europe sprach von einem „überfälligen und dringend benötigten Gesetz“, das die „Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit zentraler Daten zur Bodengesundheit“ verbessern werde.

Allerdings werde der Erfolg „von einer wirksamen Umsetzung abhängen“, warnte das European Environmental Bureau (EEB).

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte die Bodenmonitoring-Richtlinie scharf. „Dieser Kommissionsvorschlag ist eine Fehlentscheidung zu Lasten der Landwirtschaft. Er konterkariert die neugesetzten Prioritäten der EU im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachung“, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Offensichtlich hat man in Brüssel jeglichen Praxisbezug verloren.“

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

(adm, jl)