EU-Parlament verabschiedet Verpackungsgesetz

Das EU-Parlament hat am Mittwoch (24. April) mit großer Mehrheit neue Vorschriften zur Verringerung von Verpackungsabfällen verabschiedet. Dies soll unter anderem durch die Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings bestimmter Verpackungsarten erreicht werden.

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In 2021 wurden in der EU 84,3 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle produziert, was 188,7 Kilogramm pro Einwohner und elf Kilogramm mehr als im Jahr 2020 entspricht. [<a href="https://www.shutterstock.com/fr/image-photo/sustainable-waste-management-sorting-plastic-recycling-2281082945" target="_blank" rel="noopener">MAD.vertise/shutterstock.com</a>]

Das EU-Parlament hat am Mittwoch (24. April) mit großer Mehrheit neue Vorschriften zur Verringerung von Verpackungsabfällen verabschiedet. Dies soll unter anderem durch die Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings bestimmter Verpackungsarten erreicht werden.

Die vom EU-Parlament verabschiedeten Regeln wurden im März 2024 mit den Mitgliedstaaten ausgehandelt und vereinbart. Sie beinhalten Ziele zur schrittweisen Reduzierung von Verpackungsabfällen (fünf Prozent bis 2030, zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040). Außerdem werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sich besonders auf die Reduzierung von Plastikverpackungsabfällen zu konzentrieren.

In 2021 wurden in der EU 84,3 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle produziert, was 188,7 Kilogramm pro Einwohner und elf Kilogramm mehr als im Jahr 2020 entspricht.

Verbot von Einwegverpackungen

Ab Januar 2030 werden Einwegverpackungen aus Plastik für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, für Speisen und Getränke in Cafés und Restaurants sowie für Einzelportionen von Würzmitteln wie Soßen, Sahne oder Zucker verboten. Miniaturverpackungen für Hygieneartikel werden auch in Hotels verboten. In Geschäften werden zudem sehr leichte Plastiktüten untersagt.

Darüber hinaus beschränkt die Richtlinie das Vorhandensein von „ewigen Chemikalien“, auch bekannt als PFAS, in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Recycling

Ab dem 1. Januar 2030 müssen die meisten in der EU verkauften Verpackungen recycelbar sein. Sie werden nach dem Grad ihrer „Recyclingfähigkeit“ eingestuft.

90 Prozent der Einweg-Getränkeverpackungen aus Plastik und Metall mit einem Fassungsvermögen von weniger als drei Litern müssen zum Recyceln gesammelt werden. Allerdings sind Weine, Spirituosen, Milch und Molkereiprodukte von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Die Verpackungen müssen mit einem Etikett versehen werden, das die Benutzer über den Inhalt informiert. Hierfür gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren.

Ausnahmen

Die neuen Vorschriften enthalten keine spezifischen Zielvorgaben für die Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen für Lebensmittel zum Mitnehmen.

Marco Musso, Senior Policy Officer für Kreislaufwirtschaft beim Europäischen Umweltbüro, drückte auf Anfrage von Euractiv seine Enttäuschung darüber aus, dass „das Europäische Parlament mehrmals dem lautstarken Druck der Wegwerflobby nachgegeben hat.“ Er bezeichnete die Ausnahmeregelung als „rücksichtslos und ungerechtfertigt.“

Hotels, Restaurants und Cafés, die Getränke oder zubereitete Speisen zum sofortigen Verzehr verkaufen, können weiterhin Verpackungen zum Mitnehmen verwenden. Sie müssen jedoch Systeme einrichten, bei denen die Verbraucher ihre wiederbefüllbaren Behälter mitbringen können.

Die Vorschriften geben der EU-Kommission auch die Befugnis, zusätzliche Ausnahmen festzulegen.

Umsetzung

Die Mitgliedstaaten müssen nun ihre endgültige Zustimmung geben, damit der Text in EU-Recht umgesetzt werden kann.

In ihrer Pressemitteilung erklärte die Vereinigung der europäischen Papierindustrie, dass „die Verpackungsindustrie und ihre zahlreichen Kunden Hand in Hand mit den lokalen Behörden arbeiten müssen, die für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zuständig sind, insbesondere bei der Sammlung von Recyclingmaterial, einem entscheidenden Faktor für die Erhöhung der Recyclingquote in der EU.“

Für Francesca Stevens, die Generalsekretärin von EUROPEN, die die Wertschöpfungskette der Verpackungsindustrie vertritt, muss jedoch besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung der neuen Vorschriften auf nationaler Ebene gelegt werden.

In ihrer Pressemitteilung sagte sie: „Wir müssen auch bereit sein, mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verabschiedung komplexer sekundärer Rechtsvorschriften und neuer nationaler Gesetze, die weitere Marktbarrieren einführen, anzugehen.“

[Bearbeitet von Donagh Cagney/Alice Taylor]