EU-Parlament verhindert Prüfung von CETA durch EuGH
Das EU-Parlament will CETA nicht dem EU-Gerichtshof vorlegen. Etliche EU-Abgeordnete kritisieren nun, dass ihre Einwände, auch zu den geplanten Schiedsgerichten, übergangen werden.
Das EU-Parlament will CETA nicht dem EU-Gerichtshof vorlegen. Etliche EU-Abgeordnete kritisieren nun, dass ihre Einwände, auch zu den geplanten Schiedsgerichten, übergangen werden.
Sind die geplanten Schiedsgerichte in CETA konform mit europäischem Recht? Das Europäische Parlament hat am heutigen Mittwoch über einen fraktionsübergreifenden Antrag abgestimmt, das Handelsabkommen mit Kanada (CETA) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen zu lassen. Ergebnis: Die schwarz-rote Mehrheit lehnte eine Resolution der Gruppe aus 89 Abgeordneten ab, die die in CETA enthaltenen Schiedsgerichte dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorlegen sollte.
Die Schiedsgerichte aber gehören zu den heikelsten Punkten innerhalb des Abkommens. Die entsprechende Klausel würde es multinationalen Konzernen ermöglichen, Staaten über Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsnormen zu verklagen, fürchten die Kritiker – und rügen nun entsprechend die Entscheidung der Parlaments-Mehrheit.
Greenpeace: Rechtsunsicherheit um CETA ignoriert
Mit der Ablehnung des Antrags ignoriere das Parlament die Rechtsunsicherheit um CETA, meint Shira Stanton, Greenpeace-Expertin für EU-Handelspolitik: „Wenn das Abkommen genehmigt wird, könnten die europäischen Regierungen in einer Zwickmühle landen, weil die CETA-Regeln dem EU-Recht widersprechen dürften. Dies könnte das Recht der EU und der nationalen Regierungen ernsthaft beeinträchtigen, Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit zu gewährleisten, so Stanton.
Für Sven Giegold, Sprecher der deutschen Grünen im Europäischen Parlament, zeigt die Ablehnung der rechtlichen Prüfung durch die Mehrheit der Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen vor allem eines: „… dass sie offenbar fürchten, dass die Richter gegen CETA entscheiden könnten“.
„Sie versuchen mit allen Mitteln, das Abkommen durchzuboxen und haben auch die Mitspracherechte des EU-Parlaments stark beschnitten“, so Giegolds Vorwurf.
Bedenken von Rechtsgutachtern und Deutschem Richterbund übergangen
Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der europäischen Grünen, bedauerte: “ … die erheblichen rechtlichen Zweifel, die namhafte Rechtsgutachter und der Deutsche Richterbund gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit geäußert haben … (bleiben).“ Das Streitschlichtungssystem in CETA werde Vorbildcharakter für zukünftige Handelsabkommen haben. Deshalb sei es wichtig, jeden rechtlichen Zweifel auszuschließen.
Scharfe Kritik an dem nun abgelehnten Antrag übt hingegen Daniel Caspary, Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss für Internationalen Handel. Der Antrag sei eine „Verzögerungstaktik“ gewesen, sagt er gegenüber EURACTIV.de. „Die vonseiten der Grünen und Linken in dieser Woche geforderte Abstimmung über die Frage, ob CETA vor den Europäischen Gerichtshof gezerrt werden soll, zeigt überdeutlich, dass den Abkommensgegnern jedes Mittel recht ist, um CETA zu verzögern und zu verhindern“, sagt Caspary. Der Globalisierung sollten stattdessen mit CETA klare Regeln gesetzt werden.
Die EVP, so Caspary, habe ebenso wie der zuständige Handelsausschuss von Anfang an großen Wert auf eine möglichst breite Beteiligung des ganzen Parlaments an der Debatte gelegt. „Unser unabhängiger Parlamentsrechtsdienst hat das CETA-Schiedsgericht ebenfalls geprüft und beispielsweise der Auswärtige Ausschuss hat bereits eine Stellungnahme zu CETA vorgelegt“, sagt er.
Auch Udo Bullmann, Vorsitzender der Europa-SPD, verteidigte die Entscheidung der Parlamentsmehrheit: „Gemeinsam mit dem sozialdemokratischen Verhandlungsführer, dem Vorsitzenden des Handelsausschusses, Bernd Lange, schieben wir die politische Verantwortung nicht auf die Gerichtsbarkeit ab“, sagt er. „CETA jetzt dem EuGH vorzulegen würde bedeuten, die Verhandlungen auf Jahre einzufrieren, statt mit Kanada fortschrittliche Regeln durchzusetzen.“
Trotz der Entscheidung des Parlaments ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen, denn noch läuft der Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten. CETA könnte somit immer noch den Luxemburger Richtern vorgelegt werden. Dort können auch Mitgliedstaaten um ein Gutachten bitten, wie dies Belgien angekündigt hatte. Das Land hatte intern um eine Zustimmung zu CETA gestritten.