EU-Rechnungshof: GAP-Gelder im Kampf gegen den Klimawandel "ineffektiv"
Die EU-Agrarförderung zur Bekämpfung des Klimawandels war bisher ineffektiv, so ein vernichtender Bericht des Europäischen Rechnungshofs.
Die EU-Agrarförderung zur Bekämpfung des Klimawandels war bisher ineffektiv, so ein vernichtender Bericht des Europäischen Rechnungshofs. Die Prüfer:innen kritisieren weitgehende Untätigkeit im Bereich der Nutztierhaltung und fordern ein Verursacherprinzip („polluter pays“).
Im Bericht, der am gestrigen Montag (21. Juni) veröffentlicht wurde, stellt der Rechnungshof fest, dass mehr als ein Viertel der gesamten EU-Agrarausgaben für den Zeitraum 2014-2020 (in Höhe von mehr als 100 Milliarden Euro) für den Klimawandel vorgesehen waren. Trotzdem habe es seit 2010 keine Verbesserung in Sachen Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft gegeben.
Viorel Ștefan, das für den Bericht verantwortliche Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, betonte auf einer Pressekonferenz, dass sich trotz höherer Ambitionen und entsprechender Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU „sehr wenig im Vergleich zum vorherigen Zeitraum geändert hat“. Die Geldsummen, die für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben wurden, seien daher „überbewertet“ und hätten nicht den erwünschten Effekt gezeigt.
Ștefan betonte weiter, dass nun „keine Zeit mehr zu verschwenden“ sei und forderte zum umgehenden Handeln auf. Er erinnerte, dass die Rolle Brüssels bei der Abschwächung des Klimawandels im Agrarsektor entscheidend sei, da „die EU Umweltstandards festlegt und den Großteil der Agrarausgaben der Mitgliedsstaaten kofinanziert“.
Im Bericht wird der Misserfolg darauf zurückgeführt, dass die meisten der von der GAP geförderten Maßnahmen schlichtweg ein zu geringes Klimaschutzpotenzial haben.
Gleichzeitig gebe es weit weniger finanzielle Unterstützung für Maßnahmen mit hohem Emissionsminderungspotenzial.
Fleisch, Milch, Pestizide
Vor allem wird scharf kritisiert, dass die GAP kaum Anreize für eine Reduzierung der Viehhaltung bietet. Trotz der Tatsache, dass die Emissionen aus der Viehhaltung rund die Hälfte der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen (THG) ausmachen und dass diese Emissionen direkt mit der Größe des Viehbestands verknüpft sind, versuche die GAP „nicht, die Viehbestände zu begrenzen; sie bietet auch keinerlei Anreize, sie zu reduzieren“.
Unterdessen heben die Prüfer:innen hervor, dass die GAP mit ihrer Marktorientierung weiterhin die Förderung von tierischen Produkten beinhaltet. Deren Verbrauch ist seit 2014 nicht zurückgegangen, was wiederum dazu „beiträgt, die Treibhausgasemissionen aufrechtzuerhalten, anstatt sie zu reduzieren.“
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass jeglicher Rückgang der Tierproduktion in der EU auch mit einem Rückgang der Nachfrage und des Verbrauchs einhergehen muss. Andernfalls steige das Risiko eines „Leakage“, also eines Anstiegs der Treibhausgasemissionen durch den Import von Tierprodukten.
In Sachen Düngemittel weisen die Prüfer:innen darauf hin, dass der Einsatz von chemischen Mitteln und Gülle zwischen 2010 und 2018 sogar gestiegen ist. Daher drängen sie auf eine Verlagerung des Schwerpunkts weg von den aktuellen Maßnahmen hin zu „nachweislich effektiveren“ Praktiken, wie beispielsweise Methoden der modernen Präzisionslandwirtschaft, mit denen der Düngereinsatz exakt an den Bedarf der Pflanzen angepasst wird.
Ebenfalls kritisiert wird, dass die GAP Landwirte bezahlt, die ausgedörrte Moorflächen bewirtschaften. Obwohl diese weniger als zwei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der EU ausmachen, sind sie für 20 Prozent der landwirtschaftlichen Emissionen des Blocks verantwortlich.
Eine Prüferin betonte, dass die Vorteile der Wiedervernässung von Torfland unterm Strich die Nachteile überwiegen. Den Ansatz der GAP in Bezug auf Torfland könne man hingegen nur als „pervers“ bezeichnen: Nach aktuellem Stand würden die Landwirte Geld verlieren, wenn sie Moorgebiete renaturieren.
Gegenwärtig gibt es starken Widerstand gegen die Aufnahme von strengeren Maßnahmen für Torf- und Feuchtgebiete in die GAP-Reform, insbesondere von Ländern wie Irland, wo schätzungsweise 300.000 Hektar Dauergrünland auf entwässerten, kohlenstoffreichen Böden liegen.
„Polluter pays“
Ein Vorschlag der Prüfer:innen ist die Einführung des Verursacherprinzips („polluter pays“). Das bedeutet, dass diejenigen, die die Umweltverschmutzung verursachen (in diesem Fall Landwirte), für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen müssen.
Das EU-Recht wendet das Verursacherprinzip derzeit nur in der Umweltpolitik explizit an – nicht aber bei landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen.
Es scheint, dass die Europäische Kommission zumindest für diesen Vorschlag offen ist. Sie versprach bereits, eine Studie zur „Bewertung des Verursacherprinzips in Bezug auf die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft“ durchzuführen.
Der EU-Rechnungshof selbst wird in den kommenden Wochen einen detaillierteren Bericht über das Verursacherprinzip veröffentlichen.
An anderen Fronten zeigte sich die Kommission jedoch zurückhaltender. So war sie nicht bereit, sich zu jährlichen Fortschrittsberichten über die Auswirkungen der GAP im Kampf gegen den Klimawandel zu verpflichten. Dies sei angesichts des Arbeitsaufwands zu fordernd – eine Haltung, die von den Rechnungsprüfer:innen kritisiert wurde.
„Es geht hier auch um beträchtliche Geldsummen. Wir sollten daher genau wissen, welche Auswirkungen [die GAP] auf die Treibhausgasemissionen hat,“ betonte ein Prüfer.
Unterdessen wird die GAP-Reform, die die Agrarpolitik der EU in Sachen Klimaschutz ambitionierter machen soll, derzeit weiter verhandelt. Es wird weithin erwartet, dass eine Einigung über die Reform noch vor Ende Juni besiegelt werden kann.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]