EU-Rüstungsfonds: So könnten Drittstaaten von den 150 Milliarden profitieren

Die EU stellt über das SAFE-Programm 150 Milliarden Euro für Rüstungsbeschaffungen bereit. Mindestens 65 Prozent der Produktion müssen in der EU, Norwegen oder der Ukraine erfolgen – Drittstaaten haben nur eingeschränkten Zugang.

EURACTIV.com
[Photo by Dominika Zarzycka/NurPhoto via Getty Images]

Die EU-Kommission stellt im Rahmen des SAFE-Programms 150 Milliarden Euro an Krediten für Rüstungsbeschaffungen bereit. Finanziert werden Käufe, bei denen 65 Prozent der Endproduktkosten in einem EU-Land, Norwegen oder der Ukraine entstehen. Für Unternehmen aus Drittstaaten ist der Zugang allerdings schwieriger.

Drittstaaten können weiterhin direkt auf SAFE-Kredite zugreifen, wenn sie zuvor ein bilaterales Abkommen mit der EU schließen. Das Vereinigte Königreich ist hier als Erstes auf Kurs.

Außerhalb solcher Vereinbarungen könnten Unternehmen aus Drittstaaten SAFE-Mittel nur indirekt nutzen.

Antragsberechtigt für SAFE-Kredite sind ausschließlich EU-Mitgliedstaaten – nicht einzelne Unternehmen. Entsprechend verhandeln auch die Mitgliedstaaten mit den Lieferanten über die Finanzierung der Endprodukte.

SAFE erlaubt es EU-Staaten, Subunternehmer aus Drittstaaten – außerhalb von EU, Norwegen und Ukraine – mit bis zu 35 Prozent des Auftragswertes zu beteiligen.

Beispiel: Ein EU-Staat kann SAFE-Kredite nutzen, um Luftabwehrraketen zu kaufen, die in der EU, Norwegen, der Ukraine oder einem Drittland mit bilateraler Vereinbarung gefertigt werden, während einzelne Komponenten etwa von einem südkoreanischen Subunternehmer ohne Niederlassung in Europa stammen.

Allerdings müssen solche Unternehmen bereits vor Inkrafttreten von SAFE einen Vertrag mit EU-Firmen abgeschlossen haben. Andernfalls muss der Auftragnehmer erklären, er „verpflichte sich zu prüfen“, den betreffenden Nicht-EU-Anteil innerhalb von zwei Jahren auslaufen zu lassen.

Diese offene Formulierung ermögliche jedoch Umgehungen, warnt Łukasz Maślanka, Senior Fellow am polnischen Thinktank Zentrum für Osteuropastudien (OSW).

Noch unklar ist, wie Subunternehmer in den Beschaffungsverträgen kontrolliert werden sollen.

Die Mitgliedstaaten müssen sich darauf einigen, welche „Nachweise“ gegenüber der EU-Kommission erbracht werden, um die SAFE-Regeln einzuhalten. Dies soll in sogenannten „operativen Vereinbarungen“ festgelegt werden, die auch die Mittelvergabe regeln.

Für Maślanka sollten die Ausschreibungskriterien Teil der Pläne sein, die die EU-Staaten bis zum 30. November bei der Kommission einreichen. Denn die Einhaltung der Drittstaaten-Regeln könne über die Vergabe der Kredite entscheiden.

(cp, jl)