EU-Staaten einigen sich zu Regeln für Plattformarbeit

Die EU-Arbeitsminister haben am Montag (12. Juni) eine gemeinsame Position zur Richtlinie über Plattformarbeit verabschiedet. Nach anderthalb Jahren intensiver Diskussionen wurde damit die Tür zu Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament geöffnet.

Euractiv.com
616fae73-b98a-49b5-8bac-dffabb232852 (1)
Der Legislativvorschlag soll die Arbeitsbedingungen in der Gig-Economy klären und reguliert Unternehmen wie Deliveroo und Uber. [Council of the EU newsroom]

Die EU-Arbeitsminister haben am Montag (12. Juni) eine gemeinsame Position zur Richtlinie über Plattformarbeit verabschiedet. Nach anderthalb Jahren intensiver Diskussionen wurde damit die Tür zu Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament geöffnet.

Das vorgeschlagene Gesetz soll die Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie klären und reguliert Unternehmen wie Uber.

Im Mittelpunkt der Kontroverse, die sich über drei aufeinanderfolgende EU-Ratspräsidentschaften – Frankreich, Tschechien und Schweden – erstreckte, stand eine neu geschaffene gesetzliche Vermutung für eine Beschäftigung, mit der Scheinselbstständige unter bestimmten Bedingungen neu eingestuft werden sollen.

Insgesamt haben 22 Mitgliedstaaten auf der Sitzung der Minister für Arbeit und Soziales in Luxemburg den Text der gemeinsamen Position angenommen. Nur fünf – Estland, Deutschland, Griechenland, Lettland und Spanien – enthielten sich der Stimme. Es gab keine Gegenstimmen.

In einer gemeinsamen Erklärung hatten sich die Länder, die stärkere Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer gefordert hatten, darunter Belgien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowenien und Spanien, darauf geeinigt, sich der Einigung nicht zu widersetzen. Dies sei geschehen, „um den Gesetzgebungsprozess auf Kurs zu halten“ und sich vor den Europawahlen 2024 auf einen endgültigen EU-weiten Text zu einigen.

Noch ein langer Weg

Die Zustimmung der Minister war jedoch keine Selbstverständlichkeit. Eine Reihe von Kompromisstexten, die Schweden zwischen Januar und Mai in Umlauf gebracht hatten, hatten keine Einigung auf technischer Ebene und auf der Ebene der Botschafter gebracht.

Es hatten sich unterschiedliche Lager gebildet: Einige Mitgliedstaaten, wie Spanien, Belgien und die Niederlande, hatten einen ehrgeizigeren Text mit einer starken Rechtsvermutung als Kernstück gefordert. Sie waren besorgt, dass der schwedische Text nicht das gleiche Maß an Ehrgeiz hatte.

Auf der anderen Seite wollte Frankreich, das angesichts der Enthaltungen Spaniens und Deutschlands eine entscheidende Rolle bei der Sicherung einer qualifizierten Mehrheit spielte, klarere Ausnahmen von der Vermutung in den verfügenden Teil des Textes aufgenommen sehen.

Das war ein rotes Tuch für die Befürworter der Vermutung, die behaupteten, dies würde die Vermutung insgesamt verwässern.

Die Schweden mussten einen schmalen Grat zwischen dem von Frankreich angeführten Lager und den ehrgeizigeren Ländern beschreiten. So wurde ersteren versichert, dass die Ausnahmeregelungen gelten würden, während auf Druck der ehrgeizigeren Ländern im endgültigen Text klargestellt wird, dass Länder, die bereits über strengere Regeln verfügen, diese beibehalten können.

Der französische Arbeitsminister Olivier Dussopt, der dem Text zugestimmt hat, machte deutlich, dass noch mehr Arbeit nötig sei, um zu „garantieren“, dass die Vermutung nicht für die „echten“ Selbstständigen gilt und um eine anständige Ausnahmeregelung für Plattformen zu gewährleisten, die sich an nationale Vorschriften halten.

Letztendlich spricht die Zustimmung der Minister vom Montag für die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, die Verhandlungen voranzutreiben und Gespräche mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission im Rahmen des interinstitutionellen „Trilogs“, wie es im EU-Jargon heißt, aufzunehmen.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Zoran Radosavljevic]