EU verabschiedet Richtlinie zur Plattformarbeit

Das EU-Parlament hat am Mittwoch (24. April) in einer Plenarsitzung eine abgeschwächte Version der lang erwarteten EU-Richtlinie über Plattformarbeit mit großer Mehrheit verabschiedet. 554 Abgeordnete stimmten dafür, 56 dagegen. Damit wurden zwei Jahre intensiver Verhandlungen beendet.

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Die Verabschiedung am Mittwoch markiert das Ende eines langen Zyklus intensiver Verhandlungen. Diese waren oft von der Sorge geprägt, dass das Dossier bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr zustande kommen könnte. [European Parliament]

Das EU-Parlament hat am Mittwoch (24. April) eine abgeschwächte Version der lang erwarteten EU-Richtlinie über Plattformarbeit mit großer Mehrheit verabschiedet. 554 Abgeordnete stimmten dafür, 56 dagegen. Damit wurden zwei Jahre intensiver Verhandlungen beendet.

Die Richtlinie ist der erste Versuch der EU, die wachsende Wirtschaft der Plattformarbeit zu regulieren. Sie soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer den Vertragsstatus erhalten, der ihrer Beziehung zu digitalen Plattformen wie Uber, Bolt oder Deliveroo am meisten entspricht.

Das Gesetz schafft auch neue Regeln für algorithmisches Management am Arbeitsplatz. Es sieht ein vollständiges Verbot der Verarbeitung bestimmter Datensätze vor. Zudem wird damit sichergestellt, dass wichtige algorithmische Entscheidungen – über Entlassungen, Arbeitszuteilung und Vergütung – von einem Menschen überwacht werden.

Die Verabschiedung der Richtlinie zeigt, dass „die EU nicht nur ein wichtiger Regulierer ist, sondern das Leben der Menschen tatsächlich schützen kann“, erklärte die zuständige Berichterstatterin Elisabetta Gualmini im Plenum.

Der Rat muss das Gesetz noch formell verabschieden. Dieser Verfahrensschritt dürfte zu keinen größeren Verzögerungen führen. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in ihre nationalen Rechtssysteme zu integrieren und umzusetzen.

Daten der Kommission zeigen, dass die Zahl der Plattformarbeiter von 28 Millionen im Jahr 2022 auf 43 Millionen im Jahr 2025 ansteigen wird. 5,5 Millionen von ihnen könnten heute Opfer einer falschen vertraglichen Einstufung sein.

Die Verabschiedung am Mittwoch markiert das Ende eines langen Zyklus intensiver Verhandlungen. Diese waren oft von der Sorge geprägt, dass das Dossier bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden könnte.

Besonders heftig waren die Meinungsverschiedenheiten über die Schaffung eines neuen Instruments, der sogenannten gesetzlichen Beschäftigungsvermutung. Diese sollte die Verfahren zur Neueinstufung harmonisieren, durch die selbständige Plattformarbeiter zu Vollzeitbeschäftigten mit entsprechenden sozialen Rechten werden können.

Die Arbeitnehmer können in diesen Status wechseln, wenn sie nachweisen, dass die Plattform ihre Arbeit organisiert. Im Arbeitsrecht wird dies als Unterordnungsverhältnis bezeichnet.

Lange Zeit waren sich der Rat der EU, der die 27 Mitgliedstaaten vertritt, und das EU-Parlament nicht darüber einig, wie die Rechtsvermutung funktionieren soll. Auch welche Kriterien zur Bestimmung der Unterordnung verwendet werden sollen, war umstritten.

Innerhalb des Rates gab es ebenfalls große Meinungsverschiedenheiten. Die Befürworter einer ambitionierten Richtlinie bevorzugten einen erweiterten Anwendungsbereich. Die ablehnenden Staaten befürchteten, dass das Dossier die Innovation in der Wirtschaft hemmen und sich negativ auf das nationale Beschäftigungsniveau auswirken würde.

Die belgische EU-Ratspräsidentschaft traf schließlich im Februar die radikale Entscheidung, die Richtlinie im Vergleich zur ursprünglichen Fassung der EU-Kommission ganz abzuschwächen. Ihr Ziel war es, eine reibungslosere Verabschiedung zu erreichen.

Die Unterordnungskriterien, einst ein Hauptmerkmal des Textes, wurden gestrichen. Gemäß dem überarbeiteten Gesetzestext sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, in ihren nationalen Systemen eine gesetzliche Vermutung zu schaffen. Dabei gibt es jedoch keine klaren Leitlinien darüber, wie dies in der Praxis funktionieren würde.

Diese endgültige, abgeschwächte Version der Richtlinie stieß immer noch auf heftigen Widerstand einer Gruppe von Staaten. Frankreich, Deutschland, Estland und Griechenland drohten, eine Sperrminorität zu bilden.

Die Mitgliedstaaten konnten sich schließlich im März bei einem Treffen der EU-Arbeitsminister bezüglich der Richtlinie einigen. Tallinn und Athen stimmten in allerletzter Minute für das Gesetz.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]