EU-Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen EVP und Vorsitzenden Weber ein
Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung im Zusammenhang mit einer möglichen missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln durch die konservative und größte Fraktion im Europaparlament, teilte die EPPO mit.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Europäische Volkspartei (EVP) und ihren Vorsitzenden Manfred Weber eingestellt. Der Verdacht, Weber und die EVP hätten EU-Mittel missbräuchlich verwendet, sei unbegründet.
In einer Mitteilung an Euractiv und andere Medien erklärte die EPPO, sie habe „beschlossen, das Verfahren gegen den Vorsitzenden einer Fraktion des Europäischen Parlaments und mehrere seiner Mitarbeiter einzustellen“, nachdem die Ermittlungen keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten ergeben hätten.
Die EPPO, die als unabhängige Anklagebehörde der EU für den Schutz der finanziellen Interessen der Union zuständig ist, nannte Weber in ihrer veröffentlichten Erklärung zwar nicht namentlich. Er und sein Umfeld standen jedoch im Zentrum früherer Medienberichte über das Ermittlungsverfahren.
Im Fokus der Ermittlungen standen Vorwürfe einer möglichen Zweckentfremdung von EU-Geldern im Zusammenhang mit Webers Kampagne zur Europawahl 2019. Der CSU-Politiker gilt als einer der einflussreichsten Akteure in Brüssel und führt seit Jahren die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament.
„Nach einer gründlichen Untersuchung – die unter anderem Zeugenvernehmungen, umfangreiche Datenauswertungen und Analysen von Bankkonten umfasste – kommt die EPPO zu dem Schluss, dass es keine hinreichenden Gründe gibt, von einer strafbaren Handlung auszugehen“, erklärte ein Sprecher der Behörde.
Das Verfahren wurde auf Empfehlung des zuständigen Delegierten der belgischen Staatsanwaltschaft eingestellt und von der Ständigen Kammer der EPPO bestätigt.
Ein Sprecher der EVP reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme.
(jl)