EU stellt Bedingungen für einen Handelsdeal nach dem Brexit klar
Michel Barnier hat darauf hingewiesen, dass das Vereinigte Königreich sich verpflichten müsse, "gleiche Wettbewerbsbedingungen" aufrechtzuerhalten und gängige EU-Verordnungen nicht zu unterlaufen, wenn ein neues Handelsabkommen nach dem Brexit geschlossen werden soll.
Der Chef-Unterhändler der EU für den Brexit, Michel Barnier, hat am Dienstag im EU-Parlament darauf hingewiesen, dass das Vereinigte Königreich sich verpflichten müsse, „gleiche Wettbewerbsbedingungen“ aufrechtzuerhalten und gängige EU-Verordnungen nicht zu unterlaufen, wenn ein neues Handelsabkommen nach dem Brexit geschlossen werden soll.
Bei einem nichtöffentlichen Treffen im Europäischen Parlament in Straßburg sagte Barnier, das von den EU-Staats- und Regierungschefs und dem britischen Premierminister Boris Johnson unterzeichnete Austrittsabkommen sei eigentlich nur der erste Schritt beim Brexit. Er warnte, weitere Gespräche über zukünftige Beziehungen dürften „hart“ werden – unter anderem, da der Brexit noch jahrelang Thema in der britischen Politik sein werde.
Barnier fügte hinzu, es werde „niemals“ ein Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich geben, wenn die konservative britische Regierung von den bestehenden EU-Vorschriften abweichen sollte. Dazu zählen insbesondere Umwelt- und Arbeitsschutzregelungen, so der Franzose gegenüber den Europaabgeordneten.
Er sagte den Abgeordneten offenbar auch, die Sicherstellung einer „weiterhin starken“ Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich im Bereich Sicherheit und Verteidigung werde eine weitere Priorität für Brüssel bei den Verhandlungen sein. Das berichtet die Financial Times.
Der britische Premier Johnson hatte kürzlich versprochen, bis Ende kommenden Jahres ein neues „Post-Brexit-Handelsabkommen“ mit der EU abschließen zu wollen. Damit will er offensichtlich auch die Möglichkeit einer Verlängerung der Übergangsfrist nach dem formalen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ausschließen.
Damit ist von britischer Seite nun ein Zeitplan festgelegt, der deutlich kürzer ist als die von Johnsons Vorgängerin Theresa May vorgesehenen zwei Jahre. Zum Abschluss von internationalen Handelsabkommen benötigt die EU aktuell durchschnittlich vier Jahre.
EU-Beamte äußerten sich dementsprechend skeptisch über Johnsons Pläne für die Fertigstellung und Ratifizierung eines umfassenden Handels- und politischen Abkommens. Allein die übliche Ratifizierungszeit in den jeweiligen Parlamenten müsste drastisch gekürzt werden, um bis Dezember 2020 tatsächlich ein Abkommen zu erzielen.
Somit wird eher die Aussicht auf ein minimales Handelsabkommen erhöht, das einen zoll- und kontingentfreien Handel mit Waren beinhaltet und ohne die Ratifizierung durch die nationalen Parlamente in der gesamten EU eingeführt werden könnte.
Sollte Johnsons konservative Partei, die derzeit einen Vorsprung von zehn Punkten in den Meinungsumfragen hat, die Parlamentswahlen am 12. Dezember gewinnen, wird seine Regierung versuchen, die Austrittsvereinbarung noch vor Weihnachten durchs Parlament zu bringen.
Barnier warnte indes, wenn sich bei den Wahlen die bisherige politische Pattsituation verfestigt und eine weitere relativ machtlose Regierung gebildet wird, dürfte sich die Gefahr eines „No Deal“-Brexits erneut erhöhen.
[Bearbeitet von Sam Morgan]