EU will 1,06 Milliarden Euro von Intel

Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2009 eine Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel verhängt. Sie wirft dem Chiphersteller vor, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, um den Konkurrenten AMD vom Markt zu drängen. Intel will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Foto: Intel
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Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2009 eine Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel verhängt. Sie wirft dem Chiphersteller vor, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, um den Konkurrenten AMD vom Markt zu drängen. Intel will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Die EU-Kommission durchleuchtet bereits seit zehn Jahren Intels Rabattpolitik. Der Vorwurf: Mit ganz oder teilweise versteckten Rabatten habe Intel Computerhersteller dazu gebracht, ausschließlich Intel-Chips zu verwenden. Wettbewerb und Innovation zwischen verschiedenen Chip-Herstellern sei damit unterbunden worden. Den Schaden habe letztlich der Verbraucher getragen.

Laut EU-Kommission flossen zudem an die MediaMarkt-Kette direkte Zahlungen unter der Bedingung, dass in all ihren Filialen ausschließlich PCs mit Intel-CPUs zum Verkauf angeboten werden. Konkret handelt es sich um die CPUs mit x86-Architektur, die wichtigste Hardwarekomponente eines Computers.

Illegale Rabatte

Die Hersteller, die Intels rechtswidrige Rabatte akzeptiert haben (Acer, Dell, HP, Lenovo und NEC) sowie die MediaMarkt-Kette, haben allerdings keine Sanktionen aus Brüssel zu befürchten. Diese Firmen gelten für die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes als Opfer von Intels Verhaltensweise. 

Die EU-Kommission listet in ihrer Strafbegründung die unterschiedlichen Rabattstrategien Intels zwischen Oktober 2002 und Dezember 2007 mit einzelnen Computerherstellern auf, die alle gegen AMD gerichtet gewesen seien.

Deutlich werden die extremen Auswüchse von Intels Strategie auch an folgendem Beispiel: Laut EU-Kommission hat AMD einem Computerhersteller eine Million CPUs kostenlos angeboten. Hätte der Computerhersteller alle angebotenen CPUs angenommen, so hätte er Intels Rabatt auf den Erwerb der vielen Millionen verbleibenden CPUs verloren. Im Ergebnis hätte der Computerhersteller einen geringeren Rabatt abgegriffen. Deshalb akzeptierte der Computerhersteller nur 160 000 kostenlose AMD-CPUs.

Die EU-Kommission wirft Intel außerdem vor, Geld an bestimmte Computerhersteller bezahlt zu haben, damit sie Computer mit AMD-Chips verspätet oder gar nicht auf den Markt einführen.

Intel will in Berufung gehen

Intel weist die Vorwürfe zurück und will die Entscheidung der Kommission anfechten. Intel bestreitet auch, dass die Verträge mit Herstellern und Händlern illegal gewesen seien.

Die EU-Kommission unterstreicht allerdings, dass sie über Beweise für die rechtswidrigen Bedingungen verfügt, auch wenn sie nicht immer ausdrücklich in den Intel-Verträgen enthalten waren.

„Hierbei handelt es sich um eine große Bandbreite an Unterlagen aus dem entsprechenden Zeitraum wie etwa E-Mails, die unter anderem bei unangekündigten Vor-Ort-Kontrollen gefunden wurden, Antworten auf Auskunftsverlangen und eine Reihe förmlicher Erklärungen der anderen betroffenen Unternehmen gegenüber der Kommission. Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass Intel die an seine Zahlungen geknüpften Bedingungen zu verheimlichen versucht hat“, erklärte die EU-Kommission in ihrer offiziellen Mitteilung. (mka)

Positionen:

Die EU-Kommissarin für Wettbewerb Neelie Kroes sagte (Englisch) dass Intel Millionen von europäischen Konsumenten geschadet habe. Seit mehr als fünf Jahren habe Intel rechtswidrig versucht, Wettbewerber vom Markt zu drängen. Die Höhe der Strafe sei also keine Überraschung.

Der Präsident und Geschäftsführer von Intel, Paul Otellini antwortete darauf, dass Intel starke Einwände gegen die Entscheidung habe. „Wir sind der Meinung, dass diese Entscheidung nicht richtig ist und dass die Besonderheiten eines hoch wettbewerbsintensiven Marktes außer Acht gelassen wurden… Der Endverbraucher hat absolut keinen Schaden erlitten. Intel wird Berufung einlegen.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertete die Milliarden-Strafe gegen den Chip-Hersteller Intel als Erfolg für den Verbraucherschutz. „Damit zeigt die EU-Kommission kartellrechtswidrigen Praktiken, die zu Lasten der Verbraucher gehen, die rote Karte“, kommentiert Vorstand Gerd Billen die Entscheidung.

Hintergrund:

Der Markt für die Hauptprozessoren von Computern wird durch starken Wettbewerb zweier Konkurrenten dominiert: Intel (etwa 70 Prozent Marktanteil für CPUs mit x86-Architektur) und seinem einzigen verbliebenen Konkurrenten AMD.

AMD hatte sich in den Jahren 2000, 2003 und 2006 bei der EU-Kommission über die vermeintlich rechtswidrigen Rabattpraktiken von Intel beschwert. Daraufhin durchsuchte die Europäische Kommission Intel-Büros und erhielt Auskünfte von den betroffenen Geschäftspartnern.

In den Jahren 2007 und 2008 übermittelte die EU-Kommission ihre Beschwerdepunkte an den amerikanischen Chiphersteller Intel.

Nächste Schritte:

Juli 2009: Stichtag für Intel beim Europäischen Gericht erster Instanz Berufung einzulegen. 

August 2009: Frist zur Überweisung der Strafe auf ein gesichertes Bankkonto, wo sie einbehalten wird, bis nach der Berufung eine endgültige Entscheidung feststeht.

Weitere Informationen

Europäische Union

Europäische Kommission: Kartellrechtsentscheidung gegen Intel (13. Mai 2009)

Wirtschaft und Verbraucher

Intel: Stellungnahme von Intel Präsident Paul Otellini (13. Mai 2009)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Stellungnahme (13. Mai 2009)

Weitere Nachrichten zum Thema:

Euractiv.com: Verletzung des Kartellrechts: Kommission durchsucht EDF (12. März 2009)

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