EuGH erklärt britische Visaregelung für illegal
Der Europäische Gerichtshof erklärt die britische Visaregelung für Nicht-EU-Ausländer, deren Familienangehörige EU-Bürger sind und die eine Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben, für illegal. Demnach darf das Land von ihnen kein Einreisevisum im Voraus verlangen. EURACTIV Brüssel berichtet.
Der Europäische Gerichtshof erklärt die britische Visaregelung für Nicht-EU-Ausländer, deren Familienangehörige EU-Bürger sind und die eine Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben, für illegal. Demnach darf das Land von ihnen kein Einreisevisum im Voraus verlangen. EURACTIV Brüssel berichtet.
Das höchste europäische Gericht urteilte im Fall von Helena Patricia McCarthy Rodriguez, einer Kolumbianerin, die mit einem Mann mit irischer und britischer Staatsbürgerschaft verheiratet ist und in Spanien lebt. Demnach darf London aufgrund der EU-Regeln nicht auf ein Einreisevisum im Voraus bestehen, wenn sie aus ihrer Heimat Marbella in das Vereinigte Königreich reist.
Die britische Regierung reagierte nicht unmittelbar darauf. Es ist jedoch ihr erklärtes Ziel, mehr nationale Kontrolle über den Bereich Einwanderung von der EU zu bekommen. Premier David Cameron will ohnehin die EU-Beziehungen seines Landes auf den Prüfstand stellen. Im Falle eines Wahlsiegs bei den Unterhauswahlen im nächsten Jahr will er 2017 ein Referendum über die EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs abhalten.
Das Gericht überprüfte den Fall auf Anfrage britischer Richter. Dort hatte sich die Familie zunächst beschwert und berief sich dabei auf EU-Recht. Helena McCarthy musste alle sechs Monate zum britischen Konsulat nach Madrid reisen, um ihr Visum zu erneuern. Dieser Vorgang stehe im Widerspruch zum Recht auf Freizügigkeit für alle Unionsbürger und deren Familien, so das Argument der Familie.
Großbritannien Sorge um Identitätsbetrug gebe dem Land nicht das Recht, automatische Anforderungen für Einzelpersonen wie McCarthy zu verhängen, bei denen es keinen Hinweis auf Betrug oder eine Scheinehe gebe, erklärte der Europäische Gerichtshof in einer Mitteilung.
„Die nationalen Behörden müssen zum Zwecke der Einreise in ihr Hoheitsgebiet ohne Visum eine Aufenthaltskarte […] von einem anderen Mitgliedsstaat anerkennen, es sei denn, es bestehen Zweifel an der Echtheit der Karte und der Korrektheit der darauf erscheinenden Daten“, so der Gerichtshof.
Großbritannien ist mit dem Urteil nicht einverstanden, sagte ein Sprecher David Camerons. „Wir argumentierten bei Gericht dagegen und darum sind wir natürlich nicht einverstanden mit dem Ausgang“, sagte der Sprecher. Nach Angaben des Sprechers wird die Regierung ein Urteil des britischen High Court of Justice dazu abwarten, bevor sie reagiert.