EuGH: Import-Beschränkungen bei Ökostrom gerechtfertigt
Die in Deutschland geltenden Beschränkungen beim Import von Ökostrom sind mit EU-Recht vereinbar. Das urteilt der Europäische Gerichtshof und sichern damit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das Überleben.
Die in Deutschland geltenden Beschränkungen beim Import von Ökostrom sind mit EU-Recht vereinbar. Das urteilt der Europäische Gerichtshof und sichern damit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das Überleben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag, dass EU-Staaten nicht verpflichtet sind, erneuerbare Energie in anderen Ländern der Union zu fördern. Damit gaben die Richter dem Land Schweden Recht, dass sich gegen die Forderung des finnischen Unternehmens Ålands Vindkraft gesperrt hatte, Subventionen in dem Nachbarland zu erhalten.
Der EuGH verwarf damit die Ansicht des Generalanwalts Yves Bot, der in seinen Schlussanträgen im Januar noch zugunsten der Finnen argumentiert hatte. In Deutschland war befürchtet worden, dass die ganze Energiewende ins Wanken geraten könnte, wenn Ökostrom-Produzenten aus den Nachbarländern versuchen würden, die vergleichsweise üppigen Fördertöpfe in der Bundesrepublik anzuzapfen. Da die Subventionen über eine Umlage letztlich von den Verbrauchern gezahlt werden, hätte das auch für Stromkunden höhere Kosten bedeuten können.