Europas Rechtspopulisten und Russland: "lückenlose Offenlegung von möglichen Abhängigkeiten"
Die "Anfütterung" rechtspopulistischer Parteien durch russische Finanziers in Österreich hat nun eine Diskussion über Geldströme aus dem Ausland ausgelöst. Das Problem dabei ist, dass bei Verschärfungsmaßnahmen auf die verfassungsrechtlich garantierte Bewegungsfreiheit von Parteien zu achten ist.
Die „Anfütterung“ rechtspopulistischer Parteien durch russische Finanziers in Österreich hat nun eine Diskussion über Geldströme aus dem Ausland ausgelöst. Das Problem dabei ist, dass bei Verschärfungsmaßnahmen auf die verfassungsrechtlich garantierte Bewegungsfreiheit von Parteien zu achten ist.
Einen „Shitstorm“ löste das Foto von Opernstar Anna Netrebko mit dem ostukrainischen Seperatistenführer und ihre offen bekundete Sympathie für Russlands Präsidenten Wladimir Putin aus. Auf Facebook und Twitter wurde gleich verlangt, dass ihr auch die 2006 verliehene österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt werde. Auf eine Unterstützungserklärung des rechtspopulistischen FPÖ, die bei jeder sich bietenden Gelegenheit Verständnis für Putins Politik bekundet, wartete man diesmal vergebens. Seitdem bekannt wurde, dass Europas rechte Parteien Finanzierungen aus Russland erhalten, ist man in der Umgebung von H.C. Strache auf Tauchstation gegangen. Auf Anfrage heißt es nur nach einem tiefen Luftholen: „Man hat uns dazu noch nicht gefragt.“
Nicht gefragt wurde bislang die FPÖ, ob nicht auch sie in den Genuss eines Rubel-Segens kam. Den Anlass hätte es nach Ansicht mehrerer Politiker durchaus gegeben. Hatte doch die russische Nachrichtenagentur RIA Novosti erst vor Kurzem berichtet, dass die russische Bank FCRB einigen rechtspopulistischen Parteien Kredite gewährte, so dem rechtsextremen französischen Front National (FN) neun Millionen Euro. Daraufhin wurde in österreichischen Medien die Frage aufgeworfen, ob die in der jüngeren Vergangenheit betont russlandfreundlichen Wortmeldungen und oftmaligen Treffen mit russischen Politikern nicht auch entsprechend honoriert worden seien. Was folgte, war sprichwörtliches Schweigen im Walde.
Tatsächlich, so der Obmann der ÖVP-Parlamentsfraktion Reinhold Lopatka zu EURACTIV.de, könnte eine solche finanzielle Zuwendung aufgrund des bestehenden strengen Parteienfinanzierungsgesetzes in Österreich nicht subkutan erfolgen, sondern würde sehr schnell auffallen. So besteht ganz explizit ein Verbot von Spenden über 2.500 Euro an Parteien, die aus dem Ausland überwiesen werden. Mehr noch, auch Kredite müssen unabhängig von der Höhe und von der Quelle im alljährlich zu erstellenden Rechenschaftsbericht angegeben werden, genauso wie Kreditkosten und Kreditrückzahlungen. So ist gewährleistet, dass die finanzielle Situation politischer Parteien und allfällige Verschuldung nicht nur offen zu legen ist sondern auch einer peniblen Überprüfung durch den Rechnungshof standhalten muss. Bei Unregelmäßigkeiten drohen saftige Geldstrafen vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat. Was allerdings nie mit 100-prozentiger Sicherheit ausschließt, dass so genannte Parteispenden mitunter auch noch andere Wege nehmen können.
Diskutierenswert ist für Lopatka ein Vorschlag wie ihn gerade die CSU zur Diskussion gestellt hat und mit dem einer Einflussnahme von Staaten wie Russland auf die Politik eines anderen Staates ein Riegel vorgeschoben werden soll, indem generell ein Verbot für Kredite aus dem Ausland erlassen wird: „Um eine lückenlose Offenlegung von möglichen Abhängigkeiten von politischen Parteien sicherzustellen, könnte angedacht werden, die Verpflichtung zur namentlichen Nennung der Kreditgeber bei Krediten ab einer gewissen – die Unabhängigkeit von Parteien in Frage stellenden – Höhe zu normieren“. Allerdings müsse dabei auch auf die verfassungsrechtlich garantierte Bewegungsfreiheit politischer Parteien Bedacht genommen werden.