Europawahl-Urteil: "Ein guter Tag für die Demokratie"
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat zwei Jahre an der Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen gearbeitet, fast 200 Seiten Schriftsätze verfasst. Nun gab Karlsruhe ihm recht. Über seine Motive sprach Von Arnim mit EURACTIV.de.
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat zwei Jahre an der Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen gearbeitet, fast 200 Seiten Schriftsätze verfasst. Nun gab Karlsruhe ihm recht. Über seine Motive sprach Von Arnim mit EURACTIV.de.
Zur Person
Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim ist Verfassungsrechtler und Parteienkritiker. Forschungsschwerpunkte sind unter anderem Verfassungslehre und Demokratietheorie, Parteienrecht und Politikfinanzierung, Kommunalrecht und Kommunalpolitik. Von Arnim lehrt an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und ist Mitglied des dortigen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung.
Von Arnim legte beim Bundesverfassungsgericht gemeinsam mit zwei weiteren Klägern erfolgreich Beschwerde gegen die Fünf-Prozent-Klausel bei den Europawahlen ein. Die Karlsruher Richter folgten seiner Argumentation und erklärten die Sperrklausel am Mittwoch für verfassungswidrig (EURACTIV.de vom 9. November 2011). Sie verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien.
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EURACTIV.de: Wie schätzen Sie das Urteil ein?
VON ARNIM: Etwas pathetisch könnte man sagen, das war ein guter Tag für die Demokratie und die politische Kultur in Deutschland. Vor Gericht und auf hoher See weiß man zwar nie genau, was kommt. Aber die Argumentation, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei deutschen Europawahlen verfassungswidrig ist, war meines Erachtens so stark, dass das Gericht gar nicht anders entscheiden konnte, auch wenn es dann doch keine einstimmige Entscheidung gab. Bei der deutschen Europawahl 2009 wurden 2,8 Millionen Stimmen fehlgeleitet wegen dieser Sperrklausel. Sie fielen nicht nur unter den Tisch, sie kamen auch noch den etablierten Parteien zugute, die möglicherweise die Wähler der an der Hürde gescheiterten Parteien zutiefst ablehnen. Das ist eine Pervertierung des Wahlrechts und ein Verstoß gegen die Gleichheit der Wahl und der Wählbarkeit. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat hierfür im Fall der Europawahl keine triftigen Rechtfertigungsgründe gefunden, und es gibt diese meines Erachtens auch nicht.
EURACTIV.de: Bedauern Sie es, dass im aktuellen Parlament trotz des Urteils keine deutschen Abgeordneten ausgetauscht werden, wie Sie es vorgeschlagen hatten (EURACTIV.de vom 11. oktober 2011)?
VON ARNIM: Mir kam es nicht darauf an, dass diesem oder jenem Politiker ein Mandat weggenommen oder gegeben würde. Mir kommt es auf die Verbesserung des demokratischen Systems an, und diese haben wir nun erreicht. Dass sich die Entscheidung des Gerichts erst auf die Europawahl 2014 und nicht unmittelbar auswirkt, ist deshalb zu verschmerzen.
"Ein wirklich schönes Gefühl"
EURACTIV.de: Rechnen Sie bei den kommenden Europawahlen 2014 mit einem anderen Wahlverhalten?
VON ARNIM: Es kann sein, dass manche Wähler den kleinen Parteien wegen der Hürde ihre Stimme bisher versagt haben, um diese nicht zu verschenken. Aber diese Effekte kann man nicht abschätzen. Dass es viel Unmut gegenüber den etablierten Parteien gibt, erkennt man beispielsweise am Erfolg der Piraten in Berlin. Es ist urdemokratisch, wenn die Menschen ihren Protest an den Wahlurnen zur Geltung bringen. Die etablierten Parteien geraten auf diese Weise unter Druck, es besser zu machen, und nicht zu viele Stimmen an die Kleinen zu verlieren. Das ist die Grundlage des demokratischen Wettbewerbs
EURACTIV.de: Wie erleben Sie persönlich Ihren Erfolg vor Gericht?
VON ARNIM: Ich habe zwei Jahre mit dieser Beschwerde verbracht und fast 200 Seiten Schriftsätze geschrieben. Wenn die viele Arbeit einen wirklich messbaren Erfolg hat, dann ist das ein wirklich schönes Gefühl. Es freut mich auch für die über 500 Unterstützer meiner Beschwerde, darunter auch 30 Verfasungsrechtsprofessoren, die ihr beigetreten sind, Vertrauen in meine Arbeit hatten und von den Argumenten überzeugt waren.
Links
Dokumente
BVerfG: Urteil zur Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht (9. November 2011)
BVerfG: Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig. Pressemitteilung (9. November 2011)
BVerfG: Five per cent barrier clause in the law governing the European elections held unconstitutional. Press release (9. November 2011)
EU-Parlament: Wahlmodalitäten
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