Experten kritisieren europäisches Industriegesetz als "Papiertiger"

Das europäische Gesetz zur Förderung grüner Industrien wird wenig Einfluss auf Europas Ziel haben, mehr der Energiewende-Technologien selbst zu produzieren, sagten Experten gegenüber Euractiv.

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Das neue Gesetz verlangt von den Mitgliedsstaaten, dass Genehmigungsverfahren für neue Fabriken oder die Erweiterung bestehender Fabriken bei kleinen Projekten (Produktionsstätten mit einer jährlichen Produktionskapazität von 1 GW) 12 Monate und bei großen Fabriken 18 Monate dauern sollen. [industryviews/shutterstock]

Das europäische Gesetz zur Förderung grüner Industrien wird wenig Einfluss auf Europas Ziel haben, mehr der Energiewende-Technologien selbst zu produzieren, sagten Experten gegenüber Euractiv.

Der „Net Zero Industry Act“ wurde am Donnerstag (25. April) vom Europäischen Parlament mit 361 Ja-Stimmen, 121 Gegenstimmen und 45 Enthaltungen angenommen. Er verankert erstmalig gesetzlich das Ziel, bis 2030 40 Prozent des europäischen Bedarfs an klimaneutralen Technologien selbst zu produzieren.

Der Geltungsbereich des Gesetzes wurde während den Verhandlungen erheblich erweitert und umfasst nun 19 Technologien, darunter Solarzellen und Windturbinen, traditionelle Kernspaltung, CCS, Biotechnologie und Stromnetztechnologien.

Simone Tagliapietra, Senior Fellow beim Think-Tank Bruegel, sagte gegenüber Euractiv jedoch, dass der EU die Instrumente fehlten, um sicherzustellen, dass diese Ziele auch wirklich erreicht werden könnten, und bezeichnete die Ziele als „Papiertiger“.

Trotz der Einführung neuer Bestimmungen – etwa Fristen für Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen und neuer Regeln für öffentliche Beschaffungen und Subventionen – ändere das Gesetz selbst „nichts“, fügte er hinzu.

Genehmigungen kein „Hauptengpass“

Nils Redeker, stellvertretender Direktor des Jacques Delors Zentrums in Berlin, stimmte zu, dass die Dauer von Genehmigungsverfahren „nicht entscheidend“ sei, ob Investitionen in neue Produktionsstätten in Europa oder anderswo stattfinden.

Das neue Gesetz verlangt von den Mitgliedsstaaten, dass Genehmigungsverfahren für neue Fabriken oder die Erweiterung bestehender Fabriken bei kleinen Projekten maximal zwölf Monate und bei großen Fabriken 18 Monate dauern sollen.

Langwierige Genehmigungsverfahren seien zwar problematisch bei Erneuerbaren-Energie-Anlagen selbst, etwa Windrädern, aber nicht der „Hauptengpass“ bei Fabriken zu deren Herstellung, so Redeker.

„Resilienzkriterien“ könnten ignoriert werden

Von größerer Bedeutung sind nach Ansicht beider Experten die neuen Regelungen für das öffentliche Beschaffungswesen und Ausschreibungen für erneuerbare Energien.

Zum ersten Mal schreibt das Gesetz vor, dass Behörden bei der Beschaffung von Technologien wie Dachsolaranlagen, Wärmepumpen oder bei der Durchführung von Auktionen für große Projekte im Bereich erneuerbare Energien wie Wind- oder Freiflächensolaranlagen nicht nur auf den Preis achten müssen. Stattdessen sollen weitere, sogenannte qualitative Kriterien zur Bewertung der Angebote hinzugezogen werden.

Diese Kriterien, die offiziell auf einem „Beitrag zur Nachhaltigkeit und Resilienz“ basieren, sollen europäischen Herstellern einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ausländischen Herstellern, insbesondere aus China, verschaffen.

China steht für rund 80 Prozent der weltweiten Solarproduktion und dürfte auch in anderen Bereichen erneuerbarer und CO2-armer Technologien, wie etwa bei Windturbinen, schnell aufholen.

Experten bemängelten jedoch, dass die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die neuen Kriterien zu ignorieren, wenn sie zu „unverhältnismäßigen“ Mehrkosten führen – 20 Prozent bei der öffentlichen Beschaffung und 15 Prozent bei Ausschreibungen für erneuerbare Energien.

„Wenn man sich die unterschiedlichen Herstellungskosten europäischer und chinesischer Solarpaneele anschaut, wird es einen sehr großen Preisunterschied geben“, so Redeker.

Laut einem Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission sind die Produktionskosten für Solarmodule in China um 35 Prozent niedriger als in Europa. Chinesische Unternehmen stehen zudem im Verdacht, Solarmodule aufgrund einer Überproduktion unter den Produktionskosten zu verkaufen.

Tatsächlich könnten die Mitgliedsstaaten so selbst entscheiden, ob sie die neuen Kriterien anwenden wollen oder nicht, so Redeker – was m Vergleich zur aktuellen Situation, in der sie bereits freiwillig qualitative Kriterien anwenden können, wenig ändern würde.

Laut Tagliapietra sei das einzige Kriterium, das einen Unterschied machen könnte, ein Kriterium zur „Präqualifikation“ für Cybersicherheit.

EU-Staaten könnten dies nutzen, um chinesischen Herstellern von Windturbinen und anderen Technologien, die eine digitale Verbindung erfordern, den Zugang zum europäischen Markt zu verwehren.

Die Details dazu müssen jedoch noch in einem „Durchführungsrechtsakt“ der Europäischen Kommission festgelegt werden, der innerhalb der nächsten neun Monate vorgelegt werden soll.

[Bearbeitet von Anna Brunetti/Alice Taylor/Kjeld Neubert]