Fiskalvertrag als Teil des Euro-Rettungspakets
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Fiskalvertrag beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. EURACTIV.de dokumentiert die wesentlichen Aspekte des Fiskalvertrags.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Fiskalvertrag beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. EURACTIV.de dokumentiert die wesentlichen Aspekte des Fiskalvertrags.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (7. März) einen Gesetzentwurf für den Fiskalvertrag beschlossen. Zuvor hatten die Staats- und Regierungschefs von 25 EU-Ländern den Fiskalpakt beim Europäischen Rat Anfang März unterschrieben. Außer Großbritannien und Tschechien beabsichtigen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Vertragswerk beizutreten.
Nach Angaben der Bundesregierung und des Bundesfinanzministeriums verpflichten sich die Vertragsparteien mit dem Fiskalvertrag im Wesentlichen auf Folgendes:
Nationale Schuldenbremsen
Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrages müssen die Vertragsparteien eine Schuldenbremse in die nationalen Rechtsordnungen einbinden.
Der Fiskalvertrag sieht vor, dass das jährliche konjunkturbereinigte Defizit einer Vertragspartei künftig grundsätzlich nicht mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen darf.
Deutschland hat bereits seit 2011 eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Diese ist hinsichtlich der Obergrenze des Defizits noch strenger als der Fiskalvertrag vorschreibt: Der Haushalt des Bundes darf ab 2016 nur noch ein Defizit von 0,35 Prozent des BIP aufweisen. Die Haushalte der Länder dürfen gar kein Defizit mehr verzeichnen.
Ähnlich wie bei der deutschen Schuldenbremse werden bei der Defizitberechnung konjunkturelle Schwankungen berücksichtigt. Einmaleffekte und außergewöhnliche Notsituationen bleiben bei der Kalkulation außen vor.
Ein Klageverfahren beim Europäischen Gerichtshof, welches Zwangsgelder nach sich ziehen kann, soll sicherstellen, dass die Vorgaben für innerstaatliche Schuldenbremsen tatsächlich umgesetzt werden. Eventuelle Zwangsgelder sind grundsätzlich an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu zahlen.
Verknüpfung des Fiskalvertrages
Die Gewährung von Finanzhilfen durch den ESM sind eng mit dem Fiskalvertrag verzahnt worden. Wer künftig Hilfen aus dem ESM in Anspruch nehmen will, muss den Fiskalvertrag bis zum 1. März 2013 ratifiziert und – sobald die im Vertrag geregelte Umsetzungsfrist für die Implementierung der Schuldenregel in nationales Recht abgelaufen ist – die Schuldenbremse eingeführt haben.
Automatische Sanktionen
Die Einleitung eines Defizitverfahrens erfolgt künftig automatisch. Übersteigt die Neuverschuldung den Referenzwert von drei Prozent des BIP, kann nur eine qualifizierte Mehrheit im Rat der Wirtschafts- und Finanzminister das Verfahren noch stoppen.
Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, müssen ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm mit konkreten Strukturreformen auflegen, das von Rat und Europäischer Kommission genehmigt und überwacht wird.
Ratifizierung des Fiskalvertrages
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist Teil eines Gesetzespakets zur Stabilisierung der Eurozone. Dazu gehört auch das Gesetz zur Errichtung des permanenten Krisenmechanismus ESM.
Bundestag und Bundesrat müssen den Fiskalvertrag jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder ratifizieren. Das abschließende Votum in der Länderkammer ist für den 15. Juni geplant.
Der Fiskalvertrag soll Anfang 2013 in Kraft treten. Dazu müssen zwölf der 17 Eurostaaten den Vertrag ratifiziert haben.
Regelmäßige Euro-Gipfel
Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Staaten treffen sich künftig regelmäßig, mindestens zweimal jährlich. Nicht-Euro-Staaten, die den Fiskalvertrag ratifiziert haben, nehmen an den Beratungen zu einzelnen Themenbereichen teil.
Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung
Die Vertragsparteien verpflichten sich mit dem Fiskalvertrag auf eine gemeinsame Wirtschaftspolitik hinzuarbeiten, die durch erhöhte Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion sowie das Wirtschaftswachstum fördert. Die Vertragspartner stellen sicher, dass zukünftig alle größeren wirtschaftspolitischen Reformen vorab zwischen ihnen erörtert und gegebenenfalls koordiniert werden.
Sixpack und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte
Der Fiskalvertrag ergänzt sechs Rechtsakte zur Stärkung der haushalts- und wirtschaftspolitischen Überwachung ("Sixpack") und verschärft sie gezielt, insbesondere durch die Einführung nationaler Schuldenbremsen, Verschärfungen des Defizitverfahrens und weiteren Vereinbarungen zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung.
Das Sixpack hat den Stabilitäts- und Wachstumspakt wesentlich reformiert, damit künftig mehr Budgetdisziplin innerhalb der EU durchgesetzt werden kann. Insbesondere wurde die Prävention stärker in den Vordergrund gerückt, ein Abbaupfad für zu hohe Schuldenstände festgeschrieben, das Sanktionssystem verschärft und Mindeststandards für nationale Haushaltsregeln festgelegt.
Zudem wurde ein neues Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte eingeführt.
Red.
Links
Bundesregierung: Ein Vertrag für mehr Stabilität in der Wirtschafts- und Währungsunion (7. März 2012)
Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zum Fiskalvertrag (17. Februar 2012)
Rat: Treaty on Stability, Coordination and Governance in the Economic and Monetary Union (2. März 2012)
Euro-Rat: Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets (2. März 2012)
Rat: Schlussfolgerungen zur Tagung des Europäischen Rates (1./2. März 2012)
Mehr zum Thema auf EURACTIV.de
Finanzmarktsteuer: SPD setzt Regierung unter Druck (6. März 2012)
Ergebnisse eines Zwischen-Gipfels (5. März 2012)
EU-Staaten besiegeln Fiskalpakt (2. März 2012)
Irland setzt auf Referendum zum Fiskalpakt (29. Februar 2012)
Ergebnisse des deutschen EU-Gipfels (31. Januar 2012)
Einigung zu EU-Fiskalpakt und ESM-Vertrag (26. Januar 2012)
Fiskalpakt-Entwurf mit Finanzstrafen gegen Defizitsünder (20. Januar 2012)
EU-Gipfel bestätigt Spaltung Europas (9. Dezember 2011)