Frankreich arbeitet Kompromissvorschlag zur Zukunft der EU-Landwirtschaft aus [DE]
Nach langen Verhandlungen, die der französische Landwirtschaftsminister Michel Barnier letzte Nacht führte, haben sich die 27 EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, ab 2009 EU-Gelder in die Entwicklung des ländlichen Raums umzuschichten und den EU-Milchmarkt noch vor Wegfall der Milchquoten im Jahr 2015 schrittweise zu liberalisieren.
Nach langen Verhandlungen, die der französische Landwirtschaftsminister Michel Barnier letzte Nacht führte, haben sich die 27 EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, ab 2009 EU-Gelder in die Entwicklung des ländlichen Raums umzuschichten und den EU-Milchmarkt noch vor Wegfall der Milchquoten im Jahr 2015 schrittweise zu liberalisieren.
Da die Interessen der einzelnen Länder stark auseinander gingen, setzte Frankreich im Rahmen seiner Ratspräsidentschaft heute (20. November 2008) den Abschluss eines Kompromissabkommens durch.
Dem Abkommen zufolge sollen nun mehr Agrarsubventionen für Maßnahmen ausgegeben werden, mit denen die Umwelt geschützt wird, statt für Maßnahmen, die das Einkommen der Landwirte aufbessern und an die Produktionsmengen gekoppelt sind.
Unterstützt von liberaleren EU-Ländern wie Großbritannien und Dänemark, forderte die EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel, dass 8% aller Agrarsubventionen für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehen werden sollten.
Doch diese Vorschläge trafen auf den Widerstand von Frankreich, Italien und Deutschland und so einigte man sich auf den Kompromiss, den Anteil auf 5% zu senken.
Der Kompromiss, der mit qualifizierter Mehrheit angenommen wurde, hatte zur Folge, dass sich einige Mitgliedstaaten entweder von der Abstimmung enthielten oder dagegen stimmten. Er enthält die folgenden Punkte:
- Weniger EU-Subventionen für die üblichen finanziellen Anreize für Landwirte zur Steigerung ihrer Produktion und mehr Subventionen für die Entwicklung und Erhaltung des ländlichen Raumes.
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- Alle Betriebe, die mehr als 5 000 Euro erhalten, müssen bis 2012 5% der EU-Beihilfe in Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raumes investieren, zusätzlich zu den 5% die bereits verpflichtend sind. Die Kommission hatte gehofft, diesen Beitrag um mindestens 8% zu erhöhen.
- Große Betriebe, die mehr als 300 000 an EU-Beihilfe erhalten, müssen bis 2012 4% mehr investieren.
- Anhebung der Milchquote
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- Die Quote wird zwischen 2009 und 2013 um je 1% angehoben [insgesamt Steigerung um 5%], wie von der Kommission vorgeschlagen. Italien wird seine Quote 2009 allerdings möglicherweise direkt um 5% erhöhen, da es angibt, mehr Milch für die Produktion seines Käses zu benötigen.
- Die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die EU-Agrarsubventionen zu gefährdeten Sektoren, Produktionen oder Regionen umzuleiten.
EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel meinte, die Verhandlungen seien gewiss nicht einfach gewesen und beschrieb die Debatte mit der Molkereibranche als extrem schwierig. Sie betonte, dass zur Einigung auf ein Abkommen jeder Kompromisse machen müsse. Die grundlegenden Instrumente der EU-Agrarpolitik würden beibehalten und Europa sei „fit für die Zukunft“, erklärte sie.
Michel Barnier, der die Verhandlungen leitete, bestätigte, dass die Diskussionen insbesondere über die Molkereibranche sehr schwierig gewesen seien, doch der grundsätzliche Kompromiss habe der EU gutes Werkzeug an die Hand gegeben, um die Landwirte und Hersteller in verschiedenen Branchen, wie der Viehzucht und der Molkereiwirtschaft, zu schützen.
Kurz vor der Einigung des Rates, bestimmte das Parlament seine Position zum GAP-Gesundheitscheck. Die Europaabgeordneten stimmten kleinen Einschnitten bei den Agrarbeihilfen, einer geringen Erhöhung der Milchquoten und Sonderbeihilfen für Milchproduzenten und Viehzüchter zu. Außerdem forderte es eine Umverteilung der Gelder zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raums anstelle der Beibehaltung von Interventionsmechanismen und der Koppelung der Subventionen an die Produktion für bestimmte gefährdete Sektoren.
Die Ansichten des Parlaments zum GAP-Gesundheitscheck sind nicht rechtlich bindend, doch sollte der Vertrag von Lissabon in Kraft treten, wird es bei Landwirtschaftsfragen ein Mitentscheidungsrecht haben.