Frankreichs rebellisches Parlament will Energiekonzern EDF verstaatlichen
Französische Abgeordnete haben einen Gesetzentwurf der sozialistischen Fraktion zur Verstaatlichung des Stromversorgers EDF gebilligt.
Die französischen Abgeordneten haben einen Gesetzentwurf der sozialistischen Fraktion zur Verstaatlichung des Stromversorgers EDF gebilligt. Dabei bestehen weiter rechtliche Bedenken.
Als die Regierung Anfang Juli 2022 den Abgeordneten mitteilte, dass sie den größten europäischen Energiekonzern EDF zu 100 Prozent verstaatlichen wolle, stimmte die Nationalversammlung weitgehend zu.
Doch einige Wochen später veröffentlichte der sozialdemokratische Abgeordnete Philippe Brun einen parlamentarischen Bericht, in dem er vermutete, dass hinter der Verstaatlichung von EDF in Wirklichkeit ein Plan zur Aufteilung der Aktivitäten des Konzerns stecke. Der Energiekonzern sollte also aufgespalten werden. Dies wurde von der Regierung allerdings bestritten.
Der Abgeordnete nutzte die Situation, um einen Gesetzentwurf zur „echten Verstaatlichung von EDF“ vorzulegen, um dem „Plan“ der Regierung entgegenzuwirken.
Nach seiner Verabschiedung im Wirtschaftsausschuss haben die Abgeordneten den Text am Donnerstag (9. Februar) mit 205 zu einer Stimme angenommen.
Ein „erster Schritt“
Aber nach Ansicht der Regierung und der Präsidentschaftsmehrheit ist der Text nicht geeignet für den Zweck.
Die französische Regierung besitzt bereits 84 Prozent von EDF und hat Pläne für eine vollständige Verstaatlichung, da sie derzeit im Begriff ist, Minderheitsaktionäre aufzukaufen.
Das Aufkaufen der restlichen Anteile durch den Staat dürfte nach Mai dieses Jahres endgültig abgeschlossen sein. Wenn dies der Fall ist, würde Frankreich 100 Prozent der EDF-Aktien besitzen, womit das vorliegende Verstaatlichungsgesetz null und nichtig wäre.
Selbst jene Abgeordneten, die für den Text gestimmt haben, geben zu, dass er fehlerhaft ist.
Für die Linke ist er dennoch ein „erster Schritt“ zur Schaffung eines „großen öffentlichen Energiekonzerns“, erklärt Clémence Guetté, Abgeordnete der linken Partei La France Insoumise (LFI).
Die Rechten ihrerseits halten es für ein „entscheidendes Zeichen, den integrierten Konzern EDF nicht zu zerstückeln“, so der republikanische Abgeordnete Raphaël Schellenberger.
Rechtliche Missgeschicke
Während der Debatten wiesen die Abgeordneten der Regierungsfraktion wiederholt darauf hin, dass der Text gegen die französische Verfassung verstoßen würde. Die verbietet nämlich dem Parlament, via Gesetz neue Staatsausgaben zu verordnen.
Laut dem Industrieminister würde die Verstaatlichung von EDF, wie sie von der Linken entworfen wurde, 16 bis 18 Milliarden Euro kosten. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass die öffentlichen Ausgaben durch die Verallgemeinerung der regulierten Stromverkaufstarife steigen würden.
Er stellte auch infrage, ob der Gesetzentwurf die europäische Gesetzgebung respektiert, insbesondere den Artikel über die Verallgemeinerung der regulierten Stromverkaufstarife.
„Ich weiß, dass das europäische Recht hier ein bisschen schwierig ist, aber der Artikel steht nicht im Einklang mit europäischem Recht“, sagte Industrieminister Lescure.
Die EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsmarkt aus dem Jahr 2003 verlangt in der Tat die Trennung von Stromerzeugung, -versorgung und -verteilung.
In dem Vorschlag heißt es jedoch, dass „EDF ein einheitlicher öffentlicher Konzern“ ist, dessen Aktivitäten unter anderem „die Erzeugung, der Transport, die Verteilung, der Import und der Export von Strom“ sind.
„Der Gesetzentwurf birgt echte Risiken für das Energie-Ökosystem. Wenn Sie RTE befragt hätten, wüssten Sie, dass sie sehr besorgt sind“, fügte Lescure hinzu. RTE ist das französische Pendant zur deutschen Bundesnetzagentur, also die zuständige Aufsichtsbehörde.
Prüfung des Senats
Trotz dieser Pannen konnten sich die linken, republikanischen, nationalistischen und unabhängigen Abgeordneten vorerst durchsetzen.
Der Prozess in der Nationalversammlung wurde dadurch erleichtert, dass die Mitglieder der Regierungsmehrheit vor der Abstimmung aus dem Plenarsaal stürmten, verärgert darüber, dass sie von anderen Abgeordneten in die Minderheit gedrängt wurden.
Dennoch könnte diese „Farce“, wie die Vorsitzende der Renaissance-Fraktion in der Versammlung, Aurore Bergé, den Gesetzentwurf bezeichnete, die Prüfung im Oberhaus, dem Senat, nicht überstehen, die in den nächsten Wochen stattfinden wird.
[Bearbeitet von Anna Martino, Alice Taylor und Frédéric Simon]