Französischer Minister kritisiert NGO-Klage gegen Agrargelder

Der französische Agrarminister Marc Fesneau hat Nichtregierungsorganisationen kritisiert, die gegen die Entscheidung der EU-Kommission klagen, Frankreichs nationalen Strategieplan für die Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) zu genehmigen.

EURACTIV France
3a7a4ca5-a818-4583-b468-d28bf4cd86d6
"Die von bestimmten Organisationen systematisch durchgeführten juristischen Angriffe sind zerstörerische Kämpfe. Wir haben es gemeinsam geschafft, ein Programm aufzustellen und versuchen, die Dinge zu stabilisieren", sagte Fesneau (Bild) vor Reportern. [<a href="https://cdne-newsroom-prd.azureedge.net/photo-files/md/3a7a4ca5-a818-4583-b468-d28bf4cd86d6.jpg" target="_blank" rel="noopener">[EUROPEAN UNION]</a>]

Der französische Agrarminister Marc Fesneau hat Nichtregierungsorganisationen kritisiert, die gegen die Entscheidung der EU-Kommission klagen, Frankreichs nationalen Strategieplan für die Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) zu genehmigen.

Frankreichs nationaler Strategieplan – in dem das Land detailliert festlegt, wie die GAP-Gelder eingesetzt werden sollen – wurde im August letzten Jahres von der Kommission genehmigt. Im November beantragten die britische NGO ClientEarth sowie eine Gruppe französischer Verbände mit dem Namen Collectif Nourrir eine erneute Prüfung der Genehmigung.

Am 17. Juli reichten die NGOs schließlich Klage gegen die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein.

Nach Ansicht der Organisationen hätte die EU-Kommission den Strategieplan Frankreichs nicht genehmigen dürfen, da er „nicht den von der europäischen GAP-Verordnung geforderten Mindestumweltstandards entspricht“, erklärten sie in einer Pressemitteilung.

Der französische Minister für Landwirtschaft und Ernährung, Marc Fesneau kritisierte den Schritt und sprach am Dienstag (25. Juli) gegenüber Pressevertretern von einem „permanenten Geist der Zerstörung.“

„Die von bestimmten Organisationen systematisch durchgeführten juristischen Angriffe sind zerstörerische Kämpfe. Wir haben es gemeinsam geschafft, ein Programm aufzustellen und versuchen, die Dinge zu stabilisieren“, sagte er und rief zu einem „konstruktiven Ansatz“ auf.

Er kritisierte auch, dass die NGOs lediglich Frankreich ins Visier nähmen, nicht aber auf die aus seiner Sicht ähnlichen nationalen Pläne Deutschlands, Spaniens oder Italiens eingingen.

Von ihrer Klage erhoffen sich die NGOs, ein Urteil des EU-Gerichtshofs in Luxemburg zu erwirken, das die Kommission zwingt, den französischen Plan neu zu bewerten. Eine erste Anhörung könnte bis Ende 2024 stattfinden.

Die Europäische Kommission lehnte auf Anfrage von EURACTIV eine Stellungnahme ab.

„Renationalisierung“ der GAP?

Die Bestimmung zu den GAP-Strategieplänen betont die Notwendigkeit, „zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran beizutragen“, „eine nachhaltige Entwicklung und eine effiziente Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen zu fördern“ sowie „dazu beizutragen, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und umzukehren.“

Nach Ansicht der NGOs trägt der nationale GAP-Plan Frankreichs jedoch nicht zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei, da er eher die stark emittierende Viehwirtschaft als eine nachhaltige Tierhaltung unterstütze.

Die Gruppe kritisierte auch die aus ihrer Sicht fehlenden finanzielle Anreize, um den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zu reduzieren und nachhaltigere landwirtschaftliche Praktiken zu fördern, die zum Schutz der Natur beitragen würden.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission ist der Vorwurf unbegründet, da die nationalen Pläne in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Dieses Argument wollten die NGOs jedoch nicht gelten lassen.

„Wenn die Kommission nicht die Befugnis hat, die Solidität der nationalen Strategiepläne zu beurteilen, welche Befugnisse hat sie dann?“ erklärte Mathieu Courgeau, Co-Vorsitzender des Nourrir-Kollektivs, gegenüber EURACTIV.

Ihm zufolge „muss sich die Kommission mit den Mitteln ausstatten, um die NSPs effektiv zu kontrollieren, nicht nur für Frankreich, sondern auch um Harmonie zwischen den Mitgliedsstaaten zu erreichen.“

Er kritisierte auch, dass die Kommission ihre Verantwortlichkeiten auf die nationalen Regierungen abwälze und behauptete, dass die GAP durch die nationalen GAP-Pläne gewissermaßen „renationalisiert“ werde.

Verstöße gegen eigene Gesetze

Im Frühjahr 2022 richtete die Kommission Empfehlungen an Frankreich, in denen sie auf dessen mangelnden „ökologischen Ehrgeiz“ hinwies.

Im Sommer stimmte die Regierung mehreren Änderungen zu, darunter die Erhöhung der Unterstützung für den ökologischen Landbau, um ihn vom weniger restriktiven HEV-Siegel (High Environmental Value) zu unterscheiden.

Für Courgeau sind diese Änderungen jedoch „anekdotisch“ und unzureichend. Ein Bericht des Hohen Klimarats und eine Studie des INRAE belegen, dass „99,6 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Kontinentalfrankreich (…) das Standardniveau der Zahlungen erreichen können, ohne ihre Praktiken zu ändern.“

Nach Ansicht von ClientEarth verstößt die Kommission mit der Genehmigung des französischen Plans gegen ihre eigenen Gesetze.

„Wenn die Kommission selbst nicht von ihrer Fähigkeit überzeugt ist, diesen ehrgeizigen gemeinsamen Rahmen zu schaffen und sicherzustellen, dass die Länder dieses Geld für nachhaltige und widerstandsfähige landwirtschaftliche Praktiken ausgeben, wer wird dann die Regierungen zur Verantwortung ziehen?“ sagte Lara Fornabaio, eine Rechtsexpertin von ClientEarth.

Lesen Sie den französischen Originalartikel hier.

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Zoran Radosavljevic]