EXKLUSIV: Spanien verklagt die EU wegen ihrer Pläne, die nationale Zusammensetzung der EU-Beamten zu diversifizieren

Spanien gehört zu den 13 Ländern, aus denen überproportional viele EU-Beamte in Brüssel tätig sind. Spanien hat beim Gerichtshof Klage eingereicht und macht geltend, dass das Vorgehen eine „Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit“ darstelle.

/ EURACTIV.com
Berlaymont The EU Commission Headquarter
Die Kommission hatte Ende letzten Jahres erstmals nationalitätsbezogene Einstellungsziele eingeführt. [Foto: hierry Monasse/Getty Images]

Madrid verklagt die Europäische Kommission wegen ihrer Bemühungen, die Zusammensetzung der Nationalitäten im EU-Beamtenapparat ausgewogener zu gestalten.

Die Kommission bemüht sich seit langem, die unausgewogene Nationalitätenverteilung zu korrigieren, von der 13 Mitgliedstaaten – darunter Spanien, Belgien, Italien, Rumänien und Griechenland – profitieren. Andere Länder wie Schweden, Dänemark, Finnland, Tschechien und die Niederlande sind nach den eigenen Angaben der EU-Exekutive unterrepräsentiert.

Bislang haben die Bemühungen nur zu geringfügigen Fortschritten bei der Wiederherstellung des Gleichgewichts geführt. Nun hat die Kommission ihre Dienststellen offiziell angewiesen, die Staatsangehörigkeit bei der Einstellung neuer Beamter ausdrücklich zu berücksichtigen.

Stephen Quest, Generaldirektor für Personalwesen der Kommission, teilte den Dienststellen in diesem Monat mit, dass die Kommission ein „Gesamtziel für die Einstellung nach Staatsangehörigkeit“ festgelegt habe, wonach jeder zweite eingestellte Beamte einer unterrepräsentierten Staatsangehörigkeit angehören muss.

In einem Schreiben an seine Generaldirektoren vom 4. Juni schrieb Quest, dass die Hälfte aller Bewerber aus  unterrepräsentierten Ländern stammen müsse und dass bei gleicher Qualifikation zweier Kandidaten dem Kandidaten aus dem weniger vertretenen Land Vorrang eingeräumt werden solle. „Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage des obersten Einstellungsgrundsatzes der Leistungsorientierung“, fügte er hinzu.

Spanien hat beim Gerichtshof Klage eingereicht und macht geltend, dass das Vorgehen der Kommission eine „Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit“ darstelle. Ein Sprecher der spanischen Regierung lehnte eine offizielle Stellungnahme ab.

Derzeit sind 2.790 der insgesamt 32.484 Beamten der Kommission spanischer Staatsangehörigkeit.

Nationalitätsbezogene Einstellungsziele eingeführt

Die Kommission hatte Ende letzten Jahres erstmals nationalitätsbezogene Einstellungsziele eingeführt und damit mit einer langjährigen Praxis gebrochen, wonach die Staatsangehörigkeit bei der Einstellung von EU-Beamten keine Rolle spielen sollte.

Spanien, Italien und Frankreich haben bereits Klage gegen das Europäische Parlament eingereicht, weil dieses Einstellungsmaßnahmen eingeleitet hat, die ausdrücklich auf die Anwerbung von Bewerbern bestimmter unterrepräsentierter Nationalitäten, wie beispielsweise Österreicher, ausgerichtet sind.

Die drei Länder argumentieren, dass nationalitätsspezifische Einstellungsmaßnahmen im Widerspruch zu den im EU-Recht verankerten Regeln der leistungsorientierten Einstellung stehen. Der Europäische Gerichtshof wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über den Fall entscheiden.

Die EU-Botschafter werden am Freitag über die Maßnahmen zur Verbesserung der geografischen Ausgewogenheit in der Kommission beraten. Ein für ihre Beratung vorbereitetes Dokument beschreibt die derzeitigen Ungleichgewichte als „strukturell und nicht nur vorübergehend“.

Die Bemühungen der EU wurden durch Probleme behindert, die seit 2019 das allgemeine Aufnahmeverfahren der Kommission beeinträchtigen. Als die Bewerbungsfrist 2026 endlich eröffnet wurde, bewarben sich fast 170.000 Personen – fast die Hälfte davon waren Italiener.

(bw, jp)