Polen: Auszahlung von EU Geldern an Rechtsstaatlichkeit geknüpft

Die EU-Kommission hat das Konjunkturprogramm für Polen genehmigt. Die Mittel werden jedoch nur ausgezahlt, wenn Warschau die Reformen im Justizwesen beibehält.

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EC President von der Leyen visits Warsaw
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verkündete in Warschau die Genehmigung des polnischen Konjunkturprogramms. [[EPA-EFE/MARCIN OBARA POLAND OUT]]

Die EU-Kommission hat das Konjunkturprogramm für Polen genehmigt. Die Mittel werden jedoch nur ausgezahlt, wenn Warschau die Reformen im Justizwesen beibehält, so die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag.

Nach einer „gründlichen Bewertung“ hat die Europäische Kommission am Mittwoch 23,9 Milliarden Euro an Zuschüssen und 11,5 Milliarden Euro an Darlehen für Polens nationalen Konjunkturfonds freigegeben, die wegen der Situation der Rechtsstaatlichkeit im Land auf Eis gelegt worden waren.

Diese Mittel sind jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die von der EU-Exekutive festgelegt wurden, um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz zu gewährleisten.

„Eine erste Auszahlung wird nur möglich sein, wenn das neue Gesetz umgesetzt wird und alle Bedingungen dieses Vertrages erfüllt sind“, sagte von der Leyen auf einer Pressekonferenz in Warschau.

„Meilensteine“

Der EU-Vorschlag sieht eine Reihe von Etappenzielen vor, die Polen erfüllen muss, um die Finanzhilfe zu erhalten.

Bis Ende Juni muss Warschau sicherstellen, dass die umstrittene Disziplinarkammer für Richter:innen durch ein neues unabhängiges Gremium ersetzt wird.

Außerdem muss das Land dafür sorgen, dass die von der Kammer suspendierten Richter:innen ihre Fälle noch einmal prüfen lassen können.

„Dies sind Bedingungen für die erste Auszahlung, was bedeutet, dass keine Auszahlung erfolgen wird, bevor die Kommission nicht beurteilt hat, dass diese Meilensteine von den polnischen Behörden im Detail zufriedenstellend erfüllt wurden“, sagte ein EU-Beamter.

Darüber hinaus fügte die Kommission einen dritten Meilenstein für Ende 2023 als „Schutzmaßnahme“ hinzu, um sicherzustellen, dass das Überprüfungsverfahren abgeschlossen ist.

„Polen muss bis Ende 2023 nachweisen, dass alle unrechtmäßig entlassenen Richter:innen […] wieder eingestellt worden sind“, erklärte von der Leyen.

Lage der Rechtsstaatlichkeit

EU-Beamte erklärten, der Plan sei nicht dazu gedacht, alle Probleme im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit im Land zu lösen, sondern die finanziellen Interessen der EU und das Investitionsklima in Polen zu schützen.

„Wenn die Maßnahmen umgesetzt werden, ist das ein Fortschritt. Aber wir sind noch nicht am Ende des Weges der Rechtsstaatlichkeit in Polen angelangt“, sagte die Kommissionspräsidentin.

In der Zwischenzeit muss Polen die im Plan vorgesehenen Reformen einhalten, um weiterhin Gelder zu erhalten, da jegliche Änderungen, die nicht mit der Vereinbarung übereinstimmen, die Gelder sofort einfrieren würden, sagten hohe EU-Beamte.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Nach Schätzungen der Kommission wird der nationale Plan bis 2026 zu einem Anstieg des polnischen BIP um bis zu 1,8 Prozent und zu 105.000 neuen Arbeitsplätzen führen.

Der vereinbarte Plan konzentriert sich auf Maßnahmen zur Dekarbonisierung der polnischen Wirtschaft und zur Förderung der Energieunabhängigkeit des Landes, wobei 5 Milliarden Euro für Investitionen in erneuerbare Energiequellen vorgesehen sind.

Darüber hinaus sind Investitionen zur Unterstützung des digitalen Wandels vorgesehen: 2,6 Milliarden Euro sollen den Zugang zum Hochgeschwindigkeitsinternet verbessern und weitere Mittel zur Stärkung der digitalen Kompetenzen und der Cybersicherheit eingesetzt werden.

Mit den EU-Mitteln werden zudem Reformen der Gesundheitssysteme und des Arbeitsmarktes unterstützt.

Nächste Schritte

Der Rat hat einen Monat Zeit, den Vorschlag der Kommission zur Auszahlung der Mittel zu genehmigen. Nach Angaben von EU-Mitarbeiter:innen wird Polen wahrscheinlich im September den ersten Zahlungsantrag stellen können.

[Bearbeitet von János Ammann/Nathalie Weatherald]