Gericht bestätigt EU-Recht zur Bestrafung von Meersverschmutzung
Die Kommission hat das Recht, den Mitgliedstaaten aufzuerlegen, Strafen für Meeresverschmutzung einzuführen – wie beispielsweise die Entleerung von Öl und anderen schädlichen Substanzen von Schiffen in EU-Gewässer. Die Kommission besitze jedoch, gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007, keine Kompetenz, die Art und die Höhe dieser Strafen festzusetzen.
Die Kommission hat das Recht, den Mitgliedstaaten aufzuerlegen, Strafen für Meeresverschmutzung einzuführen – wie beispielsweise die Entleerung von Öl und anderen schädlichen Substanzen von Schiffen in EU-Gewässer. Die Kommission besitze jedoch, gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007, keine Kompetenz, die Art und die Höhe dieser Strafen festzusetzen.