Gerichtsentscheid könnte Rumäniens EU-Position "negativ beeinflussen"

Rumäniens Verfassungsgericht hat die Vorrechte eines durch Brüsseler Empfehlung geschaffenen Organs als verfassungswidrig deklariert. Doch Parlamentarier warnten, dass dies negative Auswirkungen auf den Zugang des Landes zu EU-Fonds haben und die Pläne für den Beitritt zur Schengen-Zone in Aufruhr bringen könnte. EURACTIV Rumänien berichtet.

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Rumäniens Verfassungsgericht hat die Vorrechte eines durch Brüsseler Empfehlung geschaffenen Organs als verfassungswidrig deklariert. Doch Parlamentarier warnten, dass dies negative Auswirkungen auf den Zugang des Landes zu EU-Fonds haben und die Pläne für den Beitritt zur Schengen-Zone in Aufruhr bringen könnte. EURACTIV Rumänien berichtet.

Zwei Kapitel des Gesetzes zur Einrichtung der Nationalen Integrationsagentur (ANI) wurden am 15. April als nicht verfassungskonform erklärt, berichtete die rumänische Presse und warnte vor weit reichenden Konsequenzen für die Beziehungen zwischen Bukarest und Brüssel.

Das Verfassungsgericht war von einem Rechtsanwalt im Namen von Serban Bradisteanu, einem ehemaligen Senator, angerufen worden. Die ANI hatte ein Bukarester Gericht dazu aufgefordert, von ihm Eigentum im Wert von vier Millionen Euro zu beschlagnahmen, nachdem ihm Korruption und Veruntreuung vorgeworfen wurde. Bradisteanu wird vorgeworfen, Bestechungsgelder in Höhe von vier Millionen Euro angenommen zu haben, damit ein Pharmakonzern einen öffentlichen Auftrag erhielt.

Dem Verfassungsgericht zufolge hat die ANI nicht länger das Recht, Ermittlungen bei Zeichen für oder Verdacht auf Korruption einzuleiten, und kann Gerichte nicht zu Beschlagnahmungen auffordern. Zudem kann die ANI nicht länger die Einkommens- und Interessenerklärungen von Senatoren, Parlamentsabgeordneten oder Ministern untersuchen.

Die Konsequenzen dieses Gerichtsurteils werde den Zugang des Landes zu europäischen Geldern und zu den rumänischen Plänen für einen Beitritt des Schengen-Raums beeinflussen, warnten ANI-Präsident Catalin Macovei und Generalsekretär Horia Georgescu auf einer Pressekonferenz am Freitag.

Catalin Macovei zufolge hat er die Entscheidung des Verfassungsgerichts aus der Presse erfahren. Währenddessen geht die Agentur weiterhin ihren Aufgaben nach, da das Gerichtsurteil noch nicht offiziell veröffentlicht wurde. Macovei zufolge hat das Verfassungsgericht 30 Tage Zeit, die Entscheidung im offiziellen Amtsblatt zu veröffentlichen. Daraufhin hat ANI 45 Tage, um die entsprechenden Gesetzesartikel zu überarbeiten.

"Alle warten auf die Rechtfertigung des rumänischen Verfassungsgerichts. Die Reaktionen werden nicht positiv sein. Die Reaktionen [in Brüssel] werden nicht positiv sein", warnte die ANI-Führung.

Die rumänische Tageszeitung Gandul berichtete, dass ANI-Quellen zufolge sieben der neun Verfassungsrichter vom Dienst untersucht worden sind.

"Wenn es eine Debatte im Parlament gäbe, wäre es sehr interessant, das Ergebnis zu verfolgen, da man weiß, dass 100 Abgeordnete vom ANI untersucht werden", sagte Macovei dem Fernsehsender Realitatea TV.

Um einen Kommentar gebeten, sagte der Sprecher der Europäischen Kommission Mark Gray:

"Derzeit ist uns nicht bekannt, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts veröffentlicht wurde. Ich möchte nicht auf der Grundlage von Presseberichten spekulieren."

Gray fügte hinzu, dass die rumänischen Behörden sicherstellen wollten, dass die Agentur in der Lage sei, Vermögen, Unstimmigkeiten und mögliche Interessenskonflikte zu verifizieren und Entscheidungen auf Grundlage möglicher Sanktionen zu treffen.

"Die Kommission ist zuversichtlich, dass diese Verpflichtung eingehalten wird", schloss er.