Gerichtsurteil: Bulgarien muss gleichgeschlechtliche Paare anerkennen

Bulgarien muss einen Rechtsstatus schaffen, um gleichgeschlechtliche Paare anzuerkennen, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Ob Bulgarien dieses bindende Urteil umsetzt, ist ungewiss.

EURACTIV.bg
France,,Strasbourg,-,29,October,2015:the,European,Court,Of,Human
Das Gericht verpflichtet Bulgarien zwar nicht, die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren einzuführen, aber das Land muss ihre Beziehungen in der lokalen Gesetzgebung regeln, um den Schutz ihres Privat- und Familienlebens zu gewährleisten, der durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist. [Shutterstock/Oleg Mikhaylov]

Bulgarien muss einen Rechtsstatus schaffen, um gleichgeschlechtliche Paare anzuerkennen, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Ob Bulgarien dieses an sich bindende Urteil umsetzen wird, ist allerdings ungewiss.

Das Gericht verpflichtet Bulgarien zwar nicht, die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren einzuführen, aber das Land muss ihre Beziehungen in der lokalen Gesetzgebung regeln, um den Schutz ihres Privat- und Familienlebens zu gewährleisten, der durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist.

Dieses Urteil geht auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall „Koilova und Babulkova gegen Bulgarien“ zurück.

„Die Entscheidung ist von zentraler und grundlegender Bedeutung für die Entwicklung der bulgarischen Gesetzgebung im Bereich der Gleichberechtigung und der LGBT-Rechte“, kommentierte die Anwältin Denitsa Ljubenova, die auch Vorsitzende der LGBT-Organisation Deistvie (Action) ist und die beiden Bulgaren vor dem Gericht in Straßburg vertrat.

„Viele Paare in Bulgarien befinden sich in einem rechtlichen Vakuum, weil sie auf der einen Seite der Grenze Ehemann und Ehefrau sind und auf der anderen Seite – auf dem Gebiet der Republik Bulgarien – keine rechtliche Beziehung haben“, erklärte sie.

Ljubenova kritisiert die Weigerung des Staates, die Ehe der beiden Frauen anzuerkennen. Darina Koilova und Lilia Babulkova hatten 2016 im Vereinigten Königreich geheiratet, wo sie seit 2009 lebten. Derzeit leben sie in Sofia.

Nach bulgarischem Recht gibt es zwei Hauptformen des Zusammenlebens als Familienpaar: die Zivilehe und die De-facto-Familiengemeinschaft.

Vor einem Monat wurde zum ersten Mal im Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt auch der Begriff „intime Beziehung“ aufgenommen. Jedoch legte daraufhin das bulgarische Parlament fest, dass nur ein Mann und eine Frau eine „intime Beziehung“ haben können.

Ungeachtet dieses Zusammenhangs leugnete die bulgarische Regierung während des Verfahrens vor dem Straßburger Gerichtshof die Probleme gleichgeschlechtlicher Paare im Land.

Die Mehrheit des Parlaments hat die ursprüngliche Fassung des Gesetzes, das die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare schützt, dahingehend geändert, dass eine „intime Beziehung“ nur zwischen einem Mann und einer Frau bestehen kann.

Der Grund dafür war der heftige Widerstand der pro-russischen Vazrazhdane und der bulgarischen sozialistischen Parteien.

Der Druck der russlandfreundlichen Parteien stellt aus Sicht der Regierung einen lebhaften gesellschaftlichen Diskurs dar.

„Die bulgarische Regierung sieht dies als ein Zeichen dafür, dass die Debatten über diese Themen engagiert genug sind, um zu gegebener Zeit ihren Platz auf der politischen Tagesordnung zu finden“, heißt es in einer Stellungnahme.

Zudem halte sich die Regierung aus dem Streit weitgehend heraus.

„Keine öffentliche Einrichtung stellt sich diesem Prozess entgegen, und einflussreiche politische Parteien verbreiten keine Propaganda, die als Förderung von Diskriminierung oder Belästigung aufgrund der sexuellen Ausrichtung ausgelegt werden könnte“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Die gelebte Realität sieht allerdings anders aus.

Darina Koilova und Liliya Babulkova leben derzeit in Sofia, aber die bulgarischen Behörden weigerten sich, ihre Ehe anzuerkennen und Koilovas Ehestand in ihre persönlichen Dokumente aufzunehmen.

Das bulgarische Recht lässt die Anerkennung der Ehe zwischen zwei Frauen nicht zu.

Obwohl die Entscheidung des Straßburger Gerichts für die bulgarischen Behörden bindend ist, wird sie möglicherweise nicht umgesetzt. 

Bulgarien hat bereits nicht die Absicht, die Urteile in den Fällen betreffend der Registrierung der Organisation OMO „Ilinden“-Pirin umzusetzen und hat die Umsetzung des Urteils in der Rechtssache Kolevi gegen Bulgarien wegen mangelnder Kontrolle durch den bulgarischen Generalstaatsanwalt um 14 Jahre verzögert.

Die Weigerung Bulgariens, den Rechtsstatus gleichgeschlechtlicher Paare zu regeln, beraubt diese einer Reihe von Erbschafts-, Steuerversicherungs- und Verwandtschaftsrechten in Bezug auf ihre zukünftigen Kinder, kommentiert Ljubenova.

Der Staat nimmt so mehr als 300 weitere Rechte weg, die heterosexuellen Familien garantiert werden, so die Anwältin.

Darina Koilova wandte sich an das Zentrum für assistierte Reproduktion, das In-vitro-Fertilisationen bei Frauen finanziert, unabhängig davon, ob sie einen Partner haben oder nicht, und auch unabhängig von ihrer eigenen Fruchtbarkeit.

Sie füllte einen Antrag aus, in dem sie nach ihrem Familienstand und dem Namen ihres Ehemanns und Partners gefragt wurde. Darina gab korrekt an, dass sie mit Lilia verheiratet ist.

Sie wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass „sich zwei Personen desselben Geschlechts aus biologischen Gründen nicht auf natürliche Weise fortpflanzen können.“

Gleichzeitig haben die beiden Frauen in den Unterlagen ausdrücklich angegeben, dass sie Spendermaterial verwenden werden. Beamte des Zentrums empfohlen daher, in den Dokumenten zu lügen. Diesem Rat wollte das lesbische Paar allerdings nicht folgen.