Google Street View in der Sackgasse?

Die umstrittenen Kamerafahrten des Internetkonzerns Google könnten bald die Gerichte beschäftigen. In der jüngsten Videokonferenz des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar mit Google-Managern weigerte sich der Konzern, die Rohdaten für Street View unkenntlich zu machen. Damit scheint dem Missbrauch mit den Daten Tür und Tor geöffnet.

Illustration: Michael Kaczmarek
Illustration: Michael Kaczmarek

Die umstrittenen Kamerafahrten des Internetkonzerns Google könnten bald die Gerichte beschäftigen. In der jüngsten Videokonferenz des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar mit Google-Managern weigerte sich der Konzern, die Rohdaten für Street View unkenntlich zu machen. Damit scheint dem Missbrauch mit den Daten Tür und Tor geöffnet.

Der neue Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Johannes Caspar, erörterte die bisherige Weigerung des Internet-Konzerns, die bei den Kamerafahrten für Google Street View erhobenen Rohdaten zu einem bestimmten Termin endgültig unkenntlich zu machen.

Caspar sprach in einer Videkonferenz mit Produktmanagern aus Kalifornien und deutschen Vertretern von Google. Caspar resümiert: "Die technische Argumentation von Google konnte nicht überzeugen. Aus diesem Grund werden jetzt rechtliche Schritte vorbereitet."

Google lehnt es nach Darstellung des Datenschutzbeauftragten bislang ab, die Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen auch auf die Rohdaten zu erstrecken. Dasselbe gelte für die Berücksichtigung von Widersprüchen Betroffener.

Diese Weigerung begründet Google mit der Verbesserung der Technologie zur Verpixelung. Diese Argumentation gilt in Deutschland vom technischen Standpunkt aus als nicht nachvollziehbar. Unterstützung in dieser Frage kommt auch vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar.

Professor Caspar erklärte am 4. Juni 2009: „Der wirksame Schutz der personenbezogenen Daten macht es erforderlich, dass die Kamerafahrten ohne Zusage einer kurzfristigen Löschung nicht mehr fortgeführt werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Rohdaten in den USA befinden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie künftig auch zu anderen als den vorgesehenen Zwecken Verwendung finden.“

Caspar sieht allerdings juristisch keine Möglichkeit, die Fahrten selbst unmittelbar zu verbieten. "Denn direkte Eingriffsmöglichkeiten sieht das limitierte Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes, das ursprünglich aus den 1970er Jahren stammt, nicht vor. Wir haben als Aufsichtsbehörde nur die Möglichkeit, eine Löschungsanordnung zu erlassen."

Diese Löschungsanordnung wird gegenwärtig vorbereitet. Die straßen- und ordnungsrechtlich zuständigen Landesbehörden haben, so Caspar, darüber hinaus eigenständig zu prüfen, ob zur Sicherung des informationellen Selbstbestimmungsrechts ihrer Bürger die rechtswidrigen Kamerafahrten künftig untersagt werden müssen.

Allerdings scheint der Verlauf der Verhandlungen per Video auch noch Raum für eine einvernehmliche Lösung zu haben.

"Sollte Google in Kürze die Löschung von Rohdaten zusagen, gegen deren Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen und darüber hinaus die Datensicherheit für die verbleibenden Rohdaten dokumentieren, wäre zumindest sichergestellt, dass die in besonderem Maße persönlichkeitsrelevanten Daten vernichtet werden. Dann müsste noch einmal eine Abwägung vorgenommen werden müssen.“

Der Datenschutzbeauftragte bleibt daher offen für weitere Gespräche, ist aber entschlossen, die rechtlichen Optionen auszuschöpfen.

ekö