Guantanamo: Kritik an Deutschland
Deutschland lehnt die Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen weiterhin ab. Die Argumente dafür sind unklar. Die Weigerung stößt im Europarat auf Kritik. Der EU-Ministerrat schiebt jegliche Verantwortung von sich.
Deutschland lehnt die Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen weiterhin ab. Die Argumente dafür sind unklar. Die Weigerung stößt im Europarat auf Kritik. Der EU-Ministerrat schiebt jegliche Verantwortung von sich.
Der Europarat fordert den deutschen Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf, Häftlinge aus dem US-Gefangenenlager Guantanamo aufzunehmen. Keiner der rund 50 Gefangenen, um deren Aufnahme US-Präsident Barack Obama ersuche, sei für schuldig befunden worden, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der Länderorganisation, der Schwede Thomas Hammarberg. Selbst der "riesige Ermittlungsapparat" der US-Sicherheitsdienste habe keine Beweise gegen sie finden können.
Auch die zwei Männer aus Tunesien und Syrien, über deren Aufnahme in Deutschland abschlägig beraten wurde, seien keine Terroristen und stellten keine Gefahr dar.
Informationen reichen immer noch nicht
Die deutsche Regierung bleibt dennoch bei ihrer harten Haltung. "Es wurde der amerikanischen Seite mitgeteilt, dass die Informationen … nicht ausreichen, um zu einem positiven Ergebnis einer Prüfung zu kommen", hieß es im Innenministerium.
Die USA hatten bereits Anfang Mai die Bundesregierung gebeten, Häftlinge aus Guantanamo aufzunehmen. Dabei handelte es sich um neun Uiguren. Schäuble lehnte die Aufnahme nach einer Prüfung ab. Die zweite Bitte wurde ebenfalls im Mai eingereicht. Die Prüfung des Innenministers ergab dasselbe Ergebnis wie bei den Uiguren: Die Informationen reichten für eine Aufnahme nicht aus.
"Proaktiv" und die Praxis
Auf Journalistenfragen in der Bundespressekonferenz reagierten die Sprecher von Bundesregierung, Innen- und Außenministerium dieser Tage mit qualvoll und hilflos wirkenden Formulierungen. Diese sollen offenbar verschleiern, dass es von der verbalen Bereitschaft Deutschlands, "im Prinzip" der amerikanischen Bitte nachkommen zu wollen, bis zur konkreten Umsetzung unüberwindbare Hindernisse zu geben scheint.
Die Ministerien sprachen vor den Hauptstadtjournalisten von "zielgerichteter Zusammenarbeit" und "proaktiver Mitwirkung". Da dies auf wenig Glaubwürdigkeit fiel, entspann sich ein spitzfindiges und langwieriges Frage-Antwort-Spiel, das eher der Premiere eines modernen Theaterstücks glich als einer Pressekonferenz.
Nachdem – so fragte ein Journalist – bereits Bundeskanzlerin Merkel mit Präsident Obama sowie Außenminister Steinmeier mit seiner US-Amtskollegin und auch Innenminister Schäuble mit seinem amerikanischen Pendant ausführlich darüber gesprochen hätten: Wie könne es dazu kommen, dass die US-Regierung immer noch nicht kapiert hätten, welche Informationen sie über die Häftlinge an Deutschland liefern sollte? Die Frage blieb wortreich unbeantwortet.
Kriterien für die Aufnahme
Dann ging es um die deutschen Kriterien für die Aufnahme der Ex-Häftlinge. Die Sprecher in der Bundespressekonferenz betonten unisono, dass Deutschland die US-Anfragen streng nach Recht und Gesetz behandle.
Doch derzeit sei es nicht möglich, eine positive Entscheidung nach § 22 Aufenthaltsgesetz zu treffen. "Das liegt an dem Umstand, dass wir noch nicht über weitere Informationen verfügen, die eine solche Entscheidung möglich machen würden", sagte ein Ministeriumssprecher. Die Informationen seien "nicht ausreichender Natur" gewesen.
Die Kriterien lauteten demnach: Erstens: Geht von diesen Personen noch eine Gefährdung aus? Zweite Frage: Warum verbleiben sie nicht in den Vereinigten Staaten bzw. in ihrem Herkunftsland oder gehen dorthin zurück? Dritte Frage: Gibt es bei diesen Personen einen Bezug zu Deutschland, so wie es damals bei der Aufnahme von Murat Kurnaz der Fall war?
Kein Deutschlandbezug im Gesetz
Genau dieser Deutschlandbezug findet sich allerdings nicht im Gesetz. Ob ein Häftling vielleicht einmal in Deutschland gelebt habe oder ausgebildet worden sei oder von Deutschland aus finanziert worden sei oder deutsche Verwandte habe – wenn keines dieser Kriterien zutreffe, werde die Aufnahme abgelehnt.
Dabei argumentierte sich der Sprecher des Innenministeriums in eine Sackgasse. Nach unergiebigem Hin und Her sagte er: "Vielleicht ist es am besten, wenn ich den Paragraphen langsam und deutlich vorlese. Ich zitiere aus § 22 des Aufenthaltsgesetzes, der die redaktionelle Überschrift "Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen" trägt:
"Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat."
Zynische Fragen
Darauf ein Parlamentskorrespondent mit einem Anflug von Zynismus: "Jetzt haben Sie vergessen, den Unterabsatz vorzulesen, in dem der Deutschlandbezug als zwingende Notwendigkeit für eine Aufnahme aufgeführt ist. Können Sie diesen Absatz auch noch vorlesen?
Der angesprochene Vertreter des Innenministerium fühlte sich ertappt: "Einen solchen Absatz werden Sie in diesem Gesetz nicht finden."
Immer wieder: Die Bundesregierung treffe ihre Entscheidungen nach Recht und Gesetz. Doch andererseits sei der nun geforderte Deutschlandbezug mit keinem Wort im Gesetz erwähnt.
Keine dritte Anfrage aus den USA
Weitere Anfragen aus den USA über die bisher bekannten Fälle hinaus gibt es übrigens nach Angaben des Außen- und des Innenministeriums nicht. "Allerdings gehe ich davon aus, nachdem die Bundesregierung als Ganzes signalisiert hat, dass wir grundsätzlich bereit sind, hier zu helfen, dass es weitere Anfragen an uns geben wird", betonte der Sprecher des Auswärtigen Amtes.
Thema beim EU-Ministerrat
Auch in einem Hintergrundgespräch schilderten Experten aus den Ministerien für Justiz und Inneres sowie ein Experte der Europäischen Kommission jüngst in Berlin, was der EU-Ministerrat Justiz und Inneres dazu in seiner letzten Sitzung in Brüssel (4./5. Juni 2009) erörtert hatte.
Die europäischen Minister haben demnach den USA klare Aussagen und eine klare Linie übermittelt. Darin ist eindeutig und ausdrücklich festgestellt: Die primäre Verantwortung liegt unverändert bei den USA. Weiters: Jeder EU-Mitgliedsstaat entscheidet selbst. Das heißt, die Entscheidung über eine Aufnahme wird nicht auf EU-Ebene gefällt, sondern jeweils auf nationaler Ebene.
Außerdem: Die Minister der einzelnen Länder werden ausschließlich Personen aufnehmen, an die keine Bedingungen geknüpft sind. Beispielsweise könnten die USA vom Aufnahmestaat nicht verlangen, dass der Ex-Häftling aus Guantanamo etwa permanent überwacht werden müsse. Und wegen der Mobilität im Schengenraum muss zudem der funktionierende Informationsfluß sichergestellt sein.
Informationsfluss gefordert
Der Informationsfluss beinhaltet unter anderem, dass es vor der Entscheidung über die Aufnahme einen Informationsaustausch über nachrichtendienstliche und sicherheitsbehördliche Kanäle gibt und dass auch nach einer etwaigen Aufnahme von Häftlingen sicherheitsrelevante Informationen gewährleistet sind.
Die deutsche Seite habe der amerikanischen Seite auch am Rande des Ministerrats in bilateralen Gesprächen verdeutlicht, dass die Entscheidungen nicht auf der Ebene der EU fallen und dass die EU den USA oder den aufnehmenden Mitgliedsstaaten auch keinerlei Hilfestellung leisten werde.
Ewald König
Weitere Dokumente:
EU-Ministerrat: Pressemitteilung zu Beschlüssen (6. Juni 2009, Englisch)
Europäischer Rat: Unterstützung der USA bei der Schließung von Guantánamo Bay (16. Juni 2009)
Europäischer Rat: Beschluss des Europäischen Rates bezüglich der Schließung von Guantánamo Bay (15. Juni 2009, Englisch)