Handel: Großbritannien und Deutschland gegen EU-Versuch der Machtergreifung

Einem Vorschlag der Europäischen Kommission, den Einfluss der Mitgliedsstaaten auf die tägliche Entscheidungsfindung zu reduzieren, setzt sich eine Gruppe von Ländern unter Anführung Deutschlands und Großbritanniens entgegen, die darauf drängen, bei der Handelspolitik weiterhin mitzureden.

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Einem Vorschlag der Europäischen Kommission, den Einfluss der Mitgliedsstaaten auf die tägliche Entscheidungsfindung zu reduzieren, setzt sich eine Gruppe von Ländern unter Anführung Deutschlands und Großbritanniens entgegen, die darauf drängen, bei der Handelspolitik weiterhin mitzureden.

EU-Diplomaten treffen sich heute (5. November) in Brüssel, um den Vorschlag der Kommission, das so genannte Komitologieverfahren in Übereinstimmung mit dem Lissabonvertrag zu revidieren, zu diskutieren.

Das schnelle Verfahren, dem vorgeworfen wird, es sei undurchsichtig und zu komplex, bezieht mächtige Ausschüsse von nationalen Experten ein, die auf dem Vorschlag der Kommission Durchführungsrechtsakte zur Begleitung der EU-Gesetzgebung verabschieden.

Entscheidungen über Milchquoten oder die Zustimmung für Chemikalien werden zum Beispiel alle routinemäßig durch die Komitologie getroffen.

Der Hauptvorteil des Verfahrens ist, dass es viel schneller ist als mit dem normalen legislativen Mechanismus. Aber es umgeht das Europäische Parlament bei Entscheidungen, die manchmal von großer Bedeutung sind. Der Einfluss von Mitgliedsstaaten, und insbesondere von den kleinen, ist auch unverhältnismäßig groß.

Der Lissabonvertrag, der im Dezember letzten Jahres angenommen wurde, hat das Komitologieverfahren revidiert, indem er die Mitrede der Kommission und des Parlaments in dem System gestärkt hat.

Unter dem vorherigen System waren die nationalen Hauptstädte in der Lage, mit einfacher Mehrheit einen Kommissionsvorschlag zu blockieren. Das neue im Lissabonvertrag eingeschlossene Verfahren sieht dafür vor, dass die Mitgliedsstaaten die Kommission nur durch eine qualifizierte Mehrheit werden aufhalten können.

Handel

Jedoch ist die Reform auf Grund von Handelsfragen seit Monaten stecken geblieben. Eine Koalition unter Anführung von Deutschland, Großbritannien und den skandinavischen Ländern hat ihre Interessen hart vertreten, dass die Handelspolitik aus der Komitologierevidierung herausgenommen wird.

Wenn sich die Kommission durchsetze, argumentieren diese Länder, würde Brüssel unverhältnismäßige Befugnisse in Themen, die von Handelsschutzinstrumenten zu Antidumpingmaßnahmen gegen ausländische Importe reichten, gewinnen.

Bisher haben die EU-Länder in der Entscheidung dieser Maßnahmen durch das Komitologieverfahren eine Schlüsselrolle gespielt, mit Verhandlungen hinter den Kulissen, ob man die Zölle auf Schuhe verlängern sollte, die zum Beispiel aus China oder Vietnam stammen.

Die Folge davon sei, dass sich Drittländer bei Mitgliedsstaaten zunehmend einsetzten, um die Erhebung von Zöllen zu vermeiden, schreibe der EU-Handelskommissar, Karel De Gucht, in einem Brief, der Ende September an EU-Diplomaten adressiert wurde.

Das Inkrafttreten des Lissabonvertrags biete eine einmalige Möglichkeit an, dieses Problem anzugehen, fügt er hinzu, und schlägt vor, dass die Handelspolitik, einschließlich des Handelsschutzes, in das normale Komitologierahmenwerk gänzlich einbezogen werde.

Aber die Gruppe von nordischen Ländern hat die Reform blockiert, da sie fürchtet, die Reform werde Brüssel entscheidende Befugnisse übermitteln. Die direktesten Kritiker der Reform sind Länder, wo Unternehmen dazu geneigt haben, die Herstellung ins Ausland auszulagern.

Belgisches Kompromissabkommen

Nach Monaten der Blockierung hat die belgische Ratspräsidentschaft letzte Woche einen Kompromissvorschlag vorgelegt.

Das Dokument, in das EURACTIV Einblick erlangte, schwächt die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Lissabonvertrags von der Kommission vorgeschlagene Revidierung wesentlich ab.

Dem Kompromiss zufolge werden die Mitgliedsstaaten weiterhin in der Lage sein, vorgeschlagene Antidumping- und weitere Handelsmaßnahmen mit einfacher Mehrheit zu blockieren. In solchen Fällen solle die Kommission mit den Mitgliedsstaaten Konsultationen führen und neue Entwurfsmaßnahmen vorschlagen zur Zustimmung der Ausschüsse von nationalen Experten. Wenn der neue Entwurf veröffentlicht sei, könnte sie ihn nur durch qualifizierte Mehrheit blockieren.

Darüber hinaus, für eine „Zeit von einem Jahr nach dem In-Kraft-Treten dieser Gesetzgebung“, müsse der Appellausschuss seine Stellungnahmen zu endgültigen Antidumping- oder Ausgleichentwurfsmaßnahmen durch einfache Mehrheit liefern, steht es im von Belgien vorgeschlagenen Kompromiss.

Schutzmaßnahmen würden auch einer „anderen Mehrheit“ unterliegen, was eine ständige Rückkehr zu einer Verabschiedung durch einfache Mehrheit bedeuten könnte.

Der Lissabonvertrag erklärt jedoch klar, dass das neue System ohne weitere Verhandlungen – eine „begründete Ausnahme“ ausgenommen, die aber im Fall des Handels noch nicht vorgekommen ist – der Kommission neue Durchsetzungsbefugnisse verleihen solle.

Das System, das die Belgier vorgeschlagen haben, ähnelt auch Vorschlägen über Handelsschutzinstrumente, die Ende 2006 vom ehemaligen EU-Handelskommissar Peter Mandelson gemacht und die auf Grund mangelnder Unterstützung gestrichen wurden.