Italienische Nationalitätenregel auf Kollisionskurs mit EU-Gesetzgebung
Der Vorstand des italienischen Olympischen Komitees hat beschlossen, dass italienische Mannschaften zu mindestens 50 Prozent aus Italienern bestehen müssen. Sollte die Regel verabschiedet werden, könnte sie mit EU-Gesetzgebung in Konflikt geraten.
Der Vorstand des italienischen Olympischen Komitees hat beschlossen, dass italienische Mannschaften zu mindestens 50 Prozent aus Italienern bestehen müssen. Sollte die Regel verabschiedet werden, könnte sie mit EU-Gesetzgebung in Konflikt geraten.