Justizministerin lobt EU-Vorschläge zum Asylrecht

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht in den EU-Vorschlägen zur Vereinheitlichung des Asylrechts "gute Anregungen". Die Kommission wehrt sich unterdessen gegen Vorwürfe aus Deutschland und betont, dass sie keine Aufhebung der "Flughafenregelung" plant.

Die Pläne der EU-Kommission für ein einheitliches Asylrecht in Europa sorgen für Aufregung. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will „offen an sie herangehen“. Foto: dpa
Die Pläne der EU-Kommission für ein einheitliches Asylrecht in Europa sorgen für Aufregung. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will "offen an sie herangehen". Foto: dpa

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht in den EU-Vorschlägen zur Vereinheitlichung des Asylrechts „gute Anregungen“. Die Kommission wehrt sich unterdessen gegen Vorwürfe aus Deutschland und betont, dass sie keine Aufhebung der „Flughafenregelung“ plant.

"Die Vorschläge der Europäischen Union zum einheitlichen Asylrecht enthalten gute Anregungen. Wir sollten offen an sie herangehen", erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Sie unterstütze die von Brüssel angeregte Flughafenregelung, die einen besseren Rechtsschutz für Flüchtlinge bedeute. Es sei zudem richtig, den Rechtsbeistand für unbegleitete Minderjährige zu verbessern. Das Grundgesetz müsse für die Pläne nicht geändert werden. Am kommenden Donnerstag (15. Juli) wollen die EU-Innen- und Justizminister in Brüssel über das Asylrecht beraten.

Die EU-Kommission will das Asylrecht in Europa bis zum Jahr 2012 vereinheitlichen. Dazu gehört die begrenzte Dauer für Asylverfahren und ein Bleiberecht für minderjährige Geschwister. Ein Teil der Vorschläge könnte die deutschen Asylregeln lockern, jedoch will die EU wesentliche Rechte wie die Schnell-Abschiebung oder die fehlende Gleichstellung in den Sozialsystemen nicht ändern. Die Bundesregierung steht den Plänen nach Angaben des Bundesinnenministeriums zum Teil sehr kritisch gegenüber.

Wird der Kern des deutschen Asylrechts angetastet?

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), erklärte gegenüber der Online-Ausgabe der Bild-Zeitung: "Die Pläne der Kommission für ein EU-Asylrecht werden zu längeren Asylverfahren, zu höheren Kosten und zu einer neuen Sogwirkung führen. Die Bundesregierung wird in Brüssel dafür kämpfen, dass unser bewährtes Asylrecht im Kern nicht angetastet wird."

Ein Kommissionssprecher in Brüssel entgegnete darauf: "Es kann keine Rede davon sein, dass der Kern des deutschen Asylrechts durch die Vorschläge angetastet wird oder Asylbetrügern Tür und Tor geöffnet wird." Er dementierte damit in Teilen den Bericht der "Bild"-Zeitung. Asylverfahren an den deutschen Grenzen – wie das deutsche Flughafenverfahren, bei dem Asylsuchende in Transitzonen aufgegriffen und zurückgeschickt werden – wolle die Kommission nicht verbieten.

Es soll weiterhin möglich sein, Asylbewerber bereits an der Landesgrenze abzuwehren, "wenn ein Antragsteller aus einem sicheren Land kommt oder sein Antrag offensichtlich unbegründet ist", so ein Kommissionssprecher gegenüber EURACTIV.de.

Entscheidung über Asylantrag innerhalb von sechs Monaten

Bereits 2008 und 2009 hatte die Kommission die Vorschläge zum Asylrecht gemacht, die jedoch nie in Kraft traten. Nach dem Willen der Kommission soll jeder EU-Staat innerhalb von sechs Monaten über einen Asylantrag entscheiden. In besonders schwierigen Fällen soll eine Verlängerung auf bis zu einem Jahr möglich sein. "Dies entspricht der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer in den Mitgliedsstaaten", berichtete der Sprecher. Die Kommission will auch kein Mitgliedsland dazu verpflichten, Asylbewerbern Zugang zum nationalen Sozialsystem zu gewähren und in der Sozialhilfe gleichzustellen, wie die Zeitung berichtet hatte.

Allerdings sollen minderjährige Geschwister von minderjährigen Asylbewerbern nach dem Willen der EU-Kommission ein Bleiberecht erhalten – bisher gilt das in Deutschland nur für Ehegatten und Kinder. Dies entspreche der UN-Kinderrechtscharta und der EU-Grundrechtscharta, teilte die EU-Kommission zur Begründung mit.

"Das Asylpaket wird so nicht Gesetz werden"

Die Konservativen im Europaparlament, das dem Vorschlag zustimmen muss, kündigten ihren Widerstand an. "Das von der EU-Kommission vorgelegte Asylpaket zwei wird so nicht Gesetz werden. Die EVP wird im Europäischen Parlament Korrekturen vornehmen", erklärten der stellvertretende Vorsitzende der konservativen EVP-Fraktion, Manfred Weber, und die zuständige Berichterstatterin Monika Hohlmeier (beide CSU).

Politisch Verfolgte haben nach dem Grundgesetz einen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Angesichts steigender Asylbewerberzahlen schränkte Deutschland aber dieses Recht im Jahr 1993 ein. Seitdem genießen Bewerber, die aus einem EU-Staat oder einem anderen "sicheren Staat" nach Deutschland einreisen, kein Asylrecht.

Unterdessen teilte das Bundesinnenministerium mit, dass die Asylbewerberzahlen im ersten Halbjahr 2010 im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr gestiegen seien. Es wurden 15.579 Erstanträge auf Asyl gestellt – das ist ein Plus von rund einem Viertel. Die meisten Bewerber kamen aus dem Irak, gefolgt von Afghanistan.

dpa / dto

Links / Dokumente

Bundesministerium des Innern: Zahl der Asylbewerber im ersten Halbjahr 2010 steigend – deutlich mehr Asylbewerber aus Afghanistan (9. Juli 2010)