Kampf gegen den Terror: USA fordern Zugang zu Fluggastdaten [DE]
Der Heimatschutzminister der USA, Michael Chertoff, forderte die Europaabgeordneten auf, ihre ablehnende Haltung zu einem neuen Abkommen mit Washington hinsichtlich der Übertragung von Fluggastdaten an die amerikanischen Behörden zu überwinden, da dies von großer Bedeutung für den Kampf gegen den Terrorismus sei.
Der Heimatschutzminister der USA, Michael Chertoff, forderte die Europaabgeordneten auf, ihre ablehnende Haltung zu einem neuen Abkommen mit Washington hinsichtlich der Übertragung von Fluggastdaten an die amerikanischen Behörden zu überwinden, da dies von großer Bedeutung für den Kampf gegen den Terrorismus sei.
Der Heimatschutzminister der USA, Michael Chertoff, besuchte am 14. Mai 2007 das Europäische Parlament, um die Europaabgeordneten davon zu überzeugen, dass es von großer Bedeutung für den Kampf gegen den Terrorismus sei, Privatdaten von Fluggästen, die von Europa nach Amerika fliegen, zu erfassen.
Die Europaabgeordneten des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten stehen den Methoden der USA jedoch kritisch gegenüber.
Im Mittelpunkt der Diskussionen stehen die Fragen, wie lang die US-Behörden Fluggastdaten nutzen können, wann diese zerstört werden und welche Regierungseinheiten Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten sollten.
Chertoff erhofft sich von dem neuen Abkommen, dass die USA die Daten länger aufbewahren darf, als dies unter dem derzeitigen Abkommen zulässig ist. Momentan können Daten, auf die nicht zugegriffen wurde, dreieinhalb Jahre aufbewahrt werden, Datensätze, auf die zugegriffen wurde, werden in einer Datei für gelöschte Daten weitere acht Jahre zu Kontrollzwecken aufbewahrt. Die längere Aufbewahrung begründet Chertoff damit, dass Terroristen ihre Anschläge über mehrere Jahre planten.
Weiterhin will Chertoff einführen, dass Antiterrorbehörden direkt von den Computern der Fluggesellschaften auf die Informationen zugreifen können. Die europäischen Länder bestehen jedoch darauf, dass die Fluggesellschaften selbst die Informationen übermitteln müssen, und dass diese den amerikanischen Exekutivorganen für Antiterroruntersuchungen nur dann mitgeteilt werden, wenn diese Agenturen ähnliche Datenschutzstandards hätten, wie die EU.
Die EU befürwortet weiterhin, dass die Daten anonym bleiben, es sei denn sie passen auf ein Profil eines in einer Datenbank erfassten Terroristen.
Das Abkommen läuft im Sommer aus und ohne ein neues Abkommen werden europäische Fluggesellschaften gezwungen, zwischen Gerichtsverfahren in Europa wegen dem Verstoß gegen Datenschutzgesetze der EU oder einer Strafe von bis zu 4.700 Euro bzw. einer Verweigerung der Landegenehmigung in den USA, wenn sie sich weigern, Informationen zu übermitteln, zu wählen.