Kommission geht wegen unlauterer Handelspraktiken gegen 12 EU-Staaten vor

Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen zwölf Mitgliedsstaaten eingeleitet, nachdem diese es versäumt haben, die EU-Vorschriften zum Verbot unfairer Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelsektor umzusetzen.

EURACTIV.com
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MEP Paolo de Castro: "Gerade in dieser Krisenzeit könnte es Situationen geben, in denen der Stärkere in der Lebensmittelkette die Bedingungen für den Schwächeren festlegt." [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/woman-face-masks-buying-fresh-vegetables-1936884985" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK]</a>]

Die Europäische Kommission hat am Dienstag (27. Juli) Vertragsverletzungsverfahren gegen zwölf Mitgliedsstaaten eingeleitet, nachdem diese es versäumt haben, die EU-Vorschriften zum Verbot unfairer Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelsektor innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens umzusetzen.

Die entsprechende EU-Richtlinie zielt darauf ab, die Ungleichgewichte in der EU-Lebensmittelversorgungskette zu beseitigen. Erreicht werden soll dies durch das Verbot gewisser unlauterer Handelspraktiken, die innerhalb der europäischen Lebensmittel-Lieferkette einseitig von einem Handelspartner einem anderen auferlegt werden: So drangsalieren meist große Konzerne die wirtschaftlich schwächeren Akteure wie einzelne Höfe oder Kleinbauern.

Zu den besagten unlauteren Praktiken gehören unter anderem verspätete Zahlungen und Auftragsstornierungen für verderbliche Lebensmittel in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Änderungen der Vertragsbedingungen oder schlichtweg die Weigerung, sich an bisherige Abmachungen zu halten.

Die Verabschiedung der Richtlinie im April 2019 wurde seinerzeit von vielen Seiten befürwortet. Allerdings gab es auch Warnungen, dass der Zeitplan für die Umsetzung eine Herausforderung sein könnte: Die nationalen Parlamente sollten die Richtlinie innerhalb von „nur“ zwei Jahren, bis zum 1. Mai 2021, in nationales Recht übernehmen.

Bis zum gestrigen Dienstag konnten jedoch nur 15 Mitgliedsstaaten der Kommission mitteilen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie verabschiedet haben. Weitere zwei Mitgliedsstaaten, Frankreich und Estland, haben angegeben, dass ihre Gesetzgebung die Richtlinie bisher lediglich teilweise erfüllt, so eine Erklärung der Kommission.

Die EU-Exekutive hat daher Aufforderungsschreiben an die zwölf säumigen Mitgliedsstaaten (Österreich, Belgien, Zypern, Tschechien, Estland, Frankreich, Italien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Spanien) geschickt und sie aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen zu erlassen und umgehend mitzuteilen. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren.

Die nun gestarteten Verfahren sind Teil der Bemühungen der Kommission, eine „ausgewogenere, gerechtere und wirksamere Versorgungskette im Agrar- und Lebensmittelsektor“ zu gewährleisten, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Das Vertragsverletzungsverfahren folgt auf Mitteilungen einiger Mitglieder der EU-Landwirteorganisation Copa-Cogeca, die von einem Anstieg solcher verbotener Praktiken seit Beginn der COVID-Pandemie berichteten. Dies beinhaltete unter anderem ein Drücken der Preise, die an die Erzeuger gezahlt werden, während die Verbraucherpreise unverändert bleiben. Diese Praxis sei insbesondere bei leicht verderblichen Produkten wie Obst und Gemüse zu beobachten.

Der sozialdemokratische Europaabgeordnete Paolo De Castro hatte zuvor gewarnt, dass unlautere Handelspraktiken in Krisenmomenten besonders häufig vorkämen: „Gerade in dieser Krisenzeit könnte es Situationen geben, in denen der Stärkere in der Lebensmittelkette die Bedingungen für den Schwächeren festlegt,“ warnte er bereits im April 2020 gegenüber EURACTIV.com.

[Bearbeitet von Josie Le Blond]