Kommission überlässt Mitgliedstaaten Bereitschaftsdienst-Entscheidung

Die umstrittene revidierte Fassung der EU-Arbeitszeitrichtlinie würde die Entscheidung, ob Ärzten Bereitschaftsdienste als Ruhezeit oder Arbeitszeit angerechnet werden, wenn sie keinen Einsatz hatten, den Mitgliedstaaten überlassen.

Die umstrittene revidierte Fassung der
EU-Arbeitszeitrichtlinie würde die Entscheidung, ob
Ärzten Bereitschaftsdienste als Ruhezeit oder Arbeitszeit
angerechnet werden, wenn sie keinen Einsatz hatten, den
Mitgliedstaaten überlassen.