Kommission verklagt Polen am EuGH

Hat Polen mit der Einführung des neuen Rentenalters für Richter am Obersten Gerichtshof gegen EU Gesetze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen?

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In Zukunft dürfen alle Studien, die 2017 zur Zulassung von Glyphosat einbezogen wurden, öffentlich eingesehen werden. [Elvira Koneva/ Shutterstock]

Nach der international kritisierten Rechtsreform in Polen soll der EuGH soll über die Zwangspensionierung polnischer Richter befinden.

Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch untersucht, ob die kürzlich erlassenen Rechtsvorschriften über das Rentenalter der obersten polnischen Richter mit EU-Recht vereinbar sind, hat die Kommission bereits Klage gegen das Land eingereicht. Sollte der EuGH zu demselben Schluss kommen, könnte der empfindliche Geldbußen gegen Warschau verhängen. Mit der Klage erhöht die EU-Kommission den Druck auf das Mitgliedsland Polen, mit dem es wegen einer ganzen Reihe umstrittener Gesetze zum Umbau der Justiz im Streit liegt.

Die nun eingereichte Klage bezieht sich auf die im Sommer in Kraft gesetzte Absenkung des Rentenalters von Richtern am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre. Kritiker sehen in den Zwangspensionierungen einen weiteren Versuch der rechtsnationalistischen Regierungspartei PiS, die polnische Justiz auf Linie zu bringen. Die Regierung hatte die Regelung trotz Protesten aus Brüssel durchgesetzt. Die Kommission hatte Polen im August eine letzte Frist von einem Monat gesetzt, um das Gesetz zu ändern. Nachdem dies nicht geschehen ist, wandte sie sich nun an den Europäischen Gerichtshof.