Kommission weist Kritik zu Lobbyisten-Register zurück [DE]
Die Kommission hat Behauptungen zurückgewiesen, laut denen das Lobbyisten-Register, das im Frühjahr 2008 eingeführt werden soll, nutzlos sein werde, wenn es nicht detailliertere Informationen enthalte.
Die Kommission hat Behauptungen zurückgewiesen, laut denen das Lobbyisten-Register, das im Frühjahr 2008 eingeführt werden soll, nutzlos sein werde, wenn es nicht detailliertere Informationen enthalte.
Das Register werde ‚praktisch nutzlos’ sein, wenn es nicht die Namen einzelner Lobbyisten sowie ‚bedeutende’ Informationen über die Höhe der ausgegebenen Gelder enthalte, warnte ALTER-EU, die Gruppe für Lobby-Transparenz, am 13. Februar 2008.
Der Verzicht auf die Namen der Lobbyisten würde die Glaubwürdigkeit der europäische Transparenzinitiative gefährden, warnte ein an Kommissionspräsident José Manuel Barroso gerichteter offener Brief der Alliance for Lobbying Transparency and Ethics Regulation (ALTER-EU).
ALTER-EU sagte, der jüngste Entwurf des Lobbyisten-Registers berücksichtige zwei wichtige Aspekte nicht: die Namen einzelner Lobbyisten und ‚bedeutende’ Informationen über die Höhe der während Lobbying-Aktivitäten ausgegebenen Gelder.
Die Organisation warnte weiterhin, dass die finanzielle Offenlegung es den Unternehmen mit hohen Ausgaben ermöglichen könne, sich innerhalb ‚scheinbar breiter strategischer Bündnisse’ zu verstecken. Dies sei der Fall, wenn der Offenlegungspflicht mit einer Angabenspanne von bis zu 50 000 Euro oder in einer flexiblen Spanne von zehn Prozent des gesamten Einkommens aus Lobbying-Tätigkeiten einer Lobbying-Organisation nachgekommen werden könne.
Kommission: Kritik ‚ungerecht’
Valérie Rampi, die Sprecherin von Siim Kallas, nannte den Brief gegenüber EURACTIV eine ‚ungerechte Kritik, die das Wesentliche nicht begreife’. Sie sagte, die Namen der Einzelpersonen seien nicht so wichtig wie der Name der Organisation, für die eine Person arbeite. Rampi fügte hinzu, angesichts der Tatsache, dass eine finanzielle Offenlegung verpflichtend sei, seien diese Informationen nicht notwendig, um die Interessen zu beurteilen, die im Entscheidungsfindungsprozess der EU-Institutionen vertreten würden.
Zudem hat die Konsultation der Kommission gezeigt, dass eine Offenlegung der Finanzen, die den Lobbyisten einen zu großen Verwaltungsaufwand aufbürde, nicht akzeptiert werden würde, so Rampi. Aufgefordert, auf diesen Aspekt genauer einzugehen, sagte Rampi, die Kommission denke noch immer über die exakte Art der Offenlegung nach. Sie fügte hinzu, die Kommission werde das Wesen natürlich derart bestimmen, dass sie tatsächlich zu mehr Transparenz führe.
Nichtsdestotrotz ist ALTER-EU der Meinung, dass ohne die Nahmen einzelner Lobbyisten und ohne ‚bedeutende’ Informationen über die Höhe der ausgegebenen Gelder das Register ‚praktisch nutzlos’ sei, um ‚Interessenkonflikte’ und ‚Drehtüreffekte’ zu ermitteln, in denen ehemalige EU-Beamte in den Unternehmenssektor wechselten.
Rampi betonte, dass „Drehtüreffekte“ damit nichts zu tun hätten. Die Beschäftigungsbedingungen der Kommission seien hier ‚streng’.
Der Parlamentsausschuss für Konstitutionelle Fragen diskutiert derzeit einen Bericht über die „Entwicklung des Regelungsrahmens für die Tätigkeit von Interessenvertretern (Lobbyisten) bei den EU-Institutionen“. Am 24. Januar 2008 hatte der Europaabgeordnete Alexander Stubb diesen Bericht vorgelegt.
Stubbs Bericht fordert, dass jegliche Bestimmungen für die finanzielle Offenlegung für alle Lobbyisten gleichermaßen gelten sollten. Er stellt jedoch in Frage, ob die finanziellen Angaben die beste Möglichkeit seien, „um Informationen über Lobbytätigkeiten vorzulegen”. Stubb empfiehlt daher, „zu prüfen, ob eine schriftliche Beschreibung der Lobbytätigkeit informativer sein könnte”.