Kommission will CO2-Emissionen im Luftverkehr begrenzen [DE]

Die von internationalen Flügen verursachten CO2-Emissionen sollen nach einem Vorschlag der Kommission verringert und Teil des EU-Emissionshandelssystems werden. Unklar ist jedoch noch, wie das System in Bezug auf Fluggesellschaften aus Drittstaaten umgesetzt werden kann.

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Die von internationalen Flügen verursachten CO2-Emissionen sollen nach einem Vorschlag der Kommission verringert und Teil des EU-Emissionshandelssystems werden. Unklar ist jedoch noch, wie das System in Bezug auf Fluggesellschaften aus Drittstaaten umgesetzt werden kann.

Die Europäische Kommission hat am 27. September vorgeschlagen, den Luftverkehr in das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) aufzunehmen. Ziel des Systems ist die Verringerung des Treibhausgasausstoßes, um der globalen Klimaerwärmung entgegenzuwirken. 

In einer Erklärung der Kommission heißt es: „Der Anteil des Luftverkehrs an der Gesamtmenge der Treibhausgase in der EU ist mit etwa 3% noch immer bescheiden, aber die Emissionen steigen hier rascher als in anderen Sektoren und könnten die Fortschritte durch Emissionsminderungen in anderen Wirtschaftsbereichen wieder zunichte machen“. 

Nach den Plänen der Kommission würde für sämtliche Flugzeuge, die in der EU starten, eine CO2-Obergrenze eingeführt werden. Auch internationale Flüge sollen umfasst werden, damit für europäische Fluggesellschaften kein Wettbewerbsnachteil entsteht. Diese Regelung würde somit für alle Fluggesellschaften ungeachtet ihrer Nationalität gelten. 

„In der Luftverkehrsbranche wächst der Konsens, dass der Emissionshandel der beste Weg zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen ist”, erläuterte Verkehrskommissar Jacques Barrot. 

Emissionsgrenzen sind bislang nicht festgelegt worden. In der Anfang des Jahres veröffentlichten Studie der Kommission heißt es jedoch, sie sollten Flugtickets (für Hin- und Rückflug) um nicht mehr als € 9 verteuern (EURACTIV, 1. August 2005).

Unter dem bestehenden System legen die Regierungen der einzelnen Länder die Emissionsgrenzen für einzelne Unternehmen und Anlagen in so genannten ‚Nationalen Alloktionsplänen’ fest, die von der Kommission genehmigt oder abgelehnt werden. Das System ist relativ unkompliziert, da die großen energieintensiven Anlagen in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten fallen. 

Es bleibt jedoch noch zu klären, wer für die Festlegung von Obergrenzen für Fluggesellschaften aus Drittstaaten zuständig sein wird. 

Eine Expertengruppe, in der unter anderem Vertreter der Luftfahrtindustrie vertreten sind, soll in den nächsten Monaten unter Aufsicht der Kommission regelmäßig zusammenkommen, um über praktische und technische Aspekte des Vorschlags zu beraten. Die Empfehlungen der Gruppe sollen in einen Bericht einfließen, den die Kommission bei der Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags berücksichtigen wird. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich 2006 vorgelegt werden.