Kommission will verstärkt gegen Spam vorgehen [DE]
Trotz des EU-weiten Spam-Verbots stammt ein Drittel des weltweiten Spams aus der EU. Die Kommission will nun die geltenden Vorschriften besser durchsetzen.
Trotz des EU-weiten Spam-Verbots stammt ein Drittel des weltweiten Spams aus der EU. Die Kommission will nun die geltenden Vorschriften besser durchsetzen.
Die Kommission hat am 15. November 2006 eine Mitteilung zur Bekämpfung von Spam, Späh- und Schadsoftware angenommen. Die Durchsetzung der existierenden Gesetzgebung wird dabei als entscheidender Schritt für die Reduzierung von Spam identifiziert.
Als positive Beispiele werden Finnland und die Niederlande genannt, wo der Anteil der Spams am E-Mail-Verkehr von 80% auf 30% durch die strenge Umsetzung von Anti-Spam-Gesetzen reduziert werden konnte. Die Kommission hat insbesondere den geringen Mitteleinsatz – fünf Arbeitnehmer und Investitionen von 570.000 Euro in neue Anti-Spam-Werkzeuge/Instrumente – genannt, der nötig war, um in der niederländischen Regulierungsbehörde OPTA die Spambelastung deutlich zu reduzieren.
Andere Länder, vor allem die fünf EU-Mitgliedstaaten, die auf der Liste der Länder weltweit genannt werden, aus denen die meisten Spams verschickt werden, haben bisher wenig oder teilweise noch gar nichts unternommen, um gegen Spams vorzugehen.
Die Kommission benennt als Erfolgsfaktoren zur Bekämpfung des Spams:
- die feste Entschlossenheit der Regierungen, gegen missbräuchliche Online-Praktiken
vorzugehen; - die klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten für die Durchführung der Maßnahmen im Bereich der Rechtsdurchsetzung;
- eine angemessene Ausstattung der für die Rechtsdurchsetzung zuständigen Behörden.
Diese Maßnahmen sollen nach Auffassung der Kommission „insbesondere auf „professionelle“ Spammer und Phisher und auf die Verbreitung von Späh- und Schadsoftware abzielen”. Die Kommission kritisiert, dass die genannten Erfolgsfaktoren derzeit noch nicht in allen Mitgliedstaaten erfüllt sind.
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung auch daran erinnert, dass einige Aktionen von Spammern, wie die Schaffung so genannter Zombies oder Botnets und die Programmierung von betrügerischen Webseiten, durch die Endnutzer dazu verleitet werden sollen, sensible Daten preiszugeben („Phishing“), unter das Strafrecht fallen.
Die Kommission kritisierte: „Bisher hat die zunehmende Verflechtung der strafrechtlichen und administrativen Aspekte von Spam und anderen Bedrohungen noch nicht zu einem entsprechenden Ausbau der Kooperationsverfahren in den Mitgliedstaaten geführt, die eine Bündelung der technischen und der Ermittlungskompetenzen der verschiedenen Stellen ermöglichen würde.”
Die Kommission hat die Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Behörden aufgefordert:
- die Verantwortlichkeiten der für die Spam-Bekämpfung zuständigen nationalen Stellen
klar abzugrenzen und eine effektive Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden zu gewährleisten; - die Marktteilnehmer auf nationaler Ebene einzubinden und ihr Know-how sowie die
verfügbaren Informationen nutzbar zu machen; - dafür zu sorgen, dass die für die Rechtsdurchsetzung erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen und an Verfahren der internationalen Zusammenarbeit mitzuwirken und auf entsprechende Ersuchen hin grenzüberschreitend Unterstützung zu leisten.
Die Kommission fordert die Unternehmen auf:
- sicherzustellen, dass die beim Erwerb von Software-Anwendungen standardmäßig erteilten Informationen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen;
- die illegale Softwarenutzung zu Werbezwecken vertraglich zu untersagen, zu überwachen, wie ihre Werbung zum Verbraucher gelangt, und
missbräuchliche Praktiken zu verfolgen;
E-Mail-Diensteanbieter sollen
- eine Filterpolitik anwenden, die gewährleistet, dass die einschlägige Empfehlung sowie die Leitlinien zur Filterung von E-Mails umgesetzt werden.
Die Kommission hat zudem zugesagt:
- ihre Anstrengungen in den Bereichen Sensibilisierung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten fortsetzen;
- weiterhin den Abschluss von Vereinbarungen mit Drittländern über die Bekämpfung von Spam, Späh- und Schadsoftware anstreben;
- darauf hinarbeiten, Anfang 2007 neue Legislativvorschläge zur Weiterentwicklung der Vorschriften vorzulegen, die den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit im Kommunikationssektor betreffen, und eine Strategie zur Bekämpfung von Cyber-Kriminalität ausarbeiten;
- in Sicherheitsfragen auf die Fachkompetenz der ENISA zurückgreifen;
- innerhalb ihres 7. Forschungsrahmenprogramms Arbeiten in den Bereichen Forschung und Entwicklung unterstützen.