Kruzifix-Urteil - Europa in Aufruhr

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Das Kreuz im Klassenzimmer einer italienischen Schule verletzt die Religionsfreiheit von Schülern. Politiker in Italien, Österreich und Bayern sind entsetzt. Ein hoher Vertreter des Vatikan sagt: "Europa erlaubt uns nur noch Kürbisse, um Halloween zu feiern." Die EU-Kommission schweigt, denn sie hat nichts zu sagen. Folgt jetzt eine Klage aus Österreich, könnte der Vatikan in einen offenen Konflikt mit Europas Menchenrechtlern geraten.

Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, zweitwichtigster Würdenträger im Vatikan, sieht christliche Symbole in Europa verschwinden. Foto: dpa.
Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, zweitwichtigster Würdenträger im Vatikan, sieht christliche Symbole in Europa verschwinden. Foto: dpa.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Das Kreuz im Klassenzimmer einer italienischen Schule verletzt die Religionsfreiheit von Schülern. Politiker in Italien, Österreich und Bayern sind entsetzt. Ein hoher Vertreter des Vatikan sagt: „Europa erlaubt uns nur noch Kürbisse, um Halloween zu feiern.“ Die EU-Kommission schweigt, denn sie hat nichts zu sagen. Folgt jetzt eine Klage aus Österreich, könnte der Vatikan in einen offenen Konflikt mit Europas Menchenrechtlern geraten.

Kruzifixe in italienischen Klassenzimmern verletzen das Recht der Schüler auf Religionsfreiheit sowie das Recht der Eltern, die Kinder nach den eigenen Überzeugungen zu erziehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit seinem Urteil (Englisch) am Dienstag europaweit Diskussionen über das Verhältnis von Staat und Religion ausleglöst. Die Richter verwiesen zur Begründung auf die Artikel 9 und Artikel 2 (Protokoll 1) der europäischen Menschenrechtskonvention. Es lässt sich auch so formulieren: Eine jahrhunderte alte Praxis des christlichen Abendlandes verstößt gegen die Menschenrechte. Glaube und Pluralismus liegen im Widerspruch.

Der Fall "Lautsi vs. Italien"

Geklagt hat Soile Lautsi, eine Italienerin finnischer Abstammung. Zwischen 2001-2002 besuchten ihre Kinder die öffentliche Schule "Vittorino da Feltre" in der norditalienischen Kleinstadt Abano Terme in der Provinz Padua. In jedem Klassenzimmer hängt hier ein Kruzifix an der Wand. Soile Lautsi hielt dies für eine Verletzung der Säkularität und begann 2002 einen langen Marsch durch die juristischen Instanzen.

Die Fall ging bis zum "Kassationsgericht", das oberste Zivilgericht Italiens. Die Richter wiesen die Klage am 17. März 2005 ab. Die Begründung: Das Kruzifix ist ein Symbol der italienischen Geschichte und Kultur.

Am 13. Februar 2006 kam auch das oberste Verwaltungsgericht, der "Staatsrat" zu einer Entscheidung. Auch hier wurde die Klage abgewiesen, allerdings mit einer etwas anderen Erklärung: Das Kruzifix sei inzwischen ein "säkulares Symbol", das die Werte der italienischen Verfassung verkörpere – darunter Toleranz und Solidarität.

"Kruzifix könnte als religiöses Symbol wahrgenommen werden"

Soile Lautsi gab nicht auf und ging nach Strassburg zum EGMR. Tatsächlich kamen die sieben Strassburger Richter zu einer anderen Auffassung als die itialienischen Kollegen. Der Staat Italien wurde verurteilt, Lautsi eine Entschädigung von 5.000 Euro zu zahlen.

Die Argumentation: Schüler könnten das Kruzifix im Klassenzimmer leicht als religiöses Symbol wahrnehmen. Sie könnten meinen, in einem religiös geprägten Umfeld erzogen zu werden. Der Staat müsse allerdings in öffentlichen Schulen die Neutralität in Glaubensdingen wahren und das kritische Denken fördern. Italien habe sich selbst zum Pluralismus verpflichtet.

Entsetzen in Italien

Italiens Bildungsministerin Mariastella Gelmini (PDL) kündigte umgehend Berufung an. Das Kruzifix im Klassenzimmer sei ein Symbol "unserer Tradition" – keine Beitrittsklärung zum Katholizismus. 

Der Vatikan hält das Urteil für "falsch und kurzsichtig", wie der Sprecher Federico Lombardi in einem TV-Interview erklärte. Man habe die Nachricht mit Verwunderung und Bedauern aufgenommen. "Das Kruzifix ist immer ein Symbol der Liebe Gottes und ein Zeichen der Einheit gewesen. Es tut uns leid, dass es heute als Symbol der Trennung und Freiheitsbeschränkung aufgefasst wird." Das Urteil widerspreche dem Empfinden der Gläubigen. Religion leiste einen großen Beitrag zur Erziehung und zur moralischen Entwicklung der Menschen. Sie sei ein wesentlicher Teil unserer Gesellschaft.

Unverständnis für "Europa"

Lombardi griff die Europäische Union an. "Das ist nicht die Art von Verhalten, die Menschen dazu führt, die EU zu würdigen und zu mögen." Dabei hätten die Katholiken die EU von ihrer Gründung an immer stark unterstützt.

Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, zweitwichtigster Würdenträger im Vatikan, sagte: "Europa erlaubt uns nur noch Kürbisse, um Halloween zu feiern." Man müsse mit der größten Mühe die Symbole des Glaubes bewahren, für Gläubige und Nicht-Gläubige.

Kulturerbeminister Sandro Bondi (PDL) sagte: "Diese Entscheidung entfernt uns von der Europaidee, wie sie Degasperi, Adenauer und Schumann vertraten." Scharfe Töne kommen von Pier Ferdinando Casini, dem Vorsitzenden der konservativen "Union der Christdemokraten und Zentrumsdemokraten" (Udc): "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die Folge der Feigheit der europäischen Staatschefs. Sie ignorierten unsere christlichen Wurzeln bei den europäischen Grundrechten." Das Kruzifix sei auch ein Symbol der europäischen Identität.

Auch Italiens Sozialdemokraten äußern sich verhalten kritisch. "Ich denke, dass eine so alte Tradition, wie sie das Kruzifix repräsentiert, niemanden beleidigt", sagte Pierluigi Bersani, Vorsitzender der Demokratischen Partei (PD).

Lob von Atheisten, Kommunisten und Muslimen

Raffaele Carcano, Vorsitzender der italienischen Union der rationalistischen Atheisten und Agnostiker, sagte: "Heute ist ein wichtiger Tag für den italienischen Laizismus." Er habe das Strassburger Urteil mit Enthusiasmus aufgenommen. 

Paolo Ferrero, Vorsitzender der Kommunistischen Partei, erklärte: "Ein laizistischer Staat muss verschiedene Religionen respektieren, darf sich aber mit keiner identifizieren."

Adel Smith, Vorsitzender der Union der Muslime Italiens, erklärte: "Die Verfechter des Kruzifixes in den Schulen hätten mit diesem Urteil rechnen müssen. In einem laizistischen Staat dürfen die anderen Religionen nicht von einer einzelnen unterdrückt werden."

EU-Kommission verweist auf Europarat


Michele Cercone
, Sprecher des EU-Justizkommissars Jacques Barrot, sagte: "Ich möchte erklären, dass der Europarat eine unabhängige internationale Institution ist, die nichts mit der EU zu tun hat. Die europäische Kommission kommentiert das Strassburger Urteil nicht, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte keine EU-Institution ist." Die Richter des EGMR werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt.

Die Anwesenheit religiöser Symbole in öffentlichen Gebauden hänge von den Entscheidungen der einzelnen Staaten ab, fügte Cercone hinzu. Das gehöre zum Prinzip der Subsidarität.

CSU: "Klassisches Fehlurteil"

Auch in Deutschland löst das Urteil Diskussionen aus. "Die Strassburger Richter erweisen dem Menschenrechtsgedanken mit ihrem Spruch einen Bärendienst", kritisiert Europaministerin Emilia Müller (CSU). Der EVP-Fraktionsvize im Europäischen Parlament, der niederbayerische CSU-Bezirkschef Manfred Weber, sagt, wenn man in Europa so mit dem Christentum umgehe, so säge man auf dem Ast, auf dem man selber sitze. Der familienpolitische Sprecher der Unions- Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), spricht von einem "klassischen Fehlurteil". Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) kritisiert insbesondere, dass der EGMR die Präsenz eines Kreuzes offenbar als Menschenrechtsverstoß werte. Das sei schon eine "neue Qualität".

Deutschland hat bereits einen erbitterten Streit um das Kruzifix hinter sich. 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht die Anordnung in der bayerischen Volksschulordnung zum Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern als verfassungswidrig aufgehoben. Die Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit und die staatliche Neutralitätspflicht, befanden die Karlsruher Richter damals. Als ein "Urteil der Intoleranz" geißelte der damalige Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) den Richterspruch. Der Kölner Erzbischof Joachim Meisner sprach gar von einem "schwarzen Tag in der Geschichte unseres Volkes".

Der Landtag beschloss damals ein Gesetz, das auch nach dem Karlsruher Urteil Kreuze in Klassenzimmern vorschreibt. Es enthält aber erstmals eine Regelung zum Umgang mit Konfliktfällen. Demnach sollen in Klassenzimmern grundsätzlich Kreuze hängen. Sollte sich ein Schüler oder Lehrer aber daran stoßen und glaubhaft darlegen können, dass er sich diskriminiert fühlt, so muss die jeweilige Schule entscheiden, ob das Kreuz in den Räumen abgehängt wird oder nicht.

Österreich: EGMR vs. Vatikan?

Das Urteil des EGMR gilt nur für Italien. Allerdings könnte nun auch eine Klage aus Österreich Aussichten auf Erfolg haben. In Österreich ist die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern in einem "Schul-Konkordat" mit dem Vatikan geregelt und  im Religionsunterrichtsgesetz festgeschrieben. Ist die Mehrheit einer Schulklasse christlichen Glaubens, muss ein Kreuz angebracht werden. Die Regelung ist in der Verfassung verankert. Änderungen können nur mit Zustimmung des Vatikans erfolgen. Eine Klage könnte also in einen grundsätzlichen Konflikt zwischen EGMR und Vatikan führen.

Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) hat sich bereits für eine Beibehaltung des Konkordats ausgesprochen.

Elisa Oddone mit dpa

Link

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Urteil zum Fall "Lautsi vs. Italien" (3. November 2009 / Englisch)