Kükentötung: Zieht die EU mit Deutschlands Verbot mit?

Das massenhafte Töten männlicher Küken ist in den meisten EU-Ländern nach wie vor gängige Praxis. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass ein EU-weites Verbot Teil der anstehenden Überarbeitung der EU-Tierschutzregeln sein könnte.

Euractiv.com
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Die Aufzucht männlicher Küken ist für Legehennenbetriebe wirtschaftlich nicht rentabel, da diese Rassen nicht auf die Fleischproduktion ausgerichtet sind. Die billigste Möglichkeit, die "unrentablen" Tiere loszuwerden, besteht darin, sie massenhaft zu töten. [Shutterstock/Valentina Proskurina]

Das massenhafte Töten männlicher Küken ist in den meisten EU-Ländern nach wie vor gängige Praxis. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass ein EU-weites Verbot Teil der anstehenden Überarbeitung der EU-Tierschutzregeln sein könnte.

Die Aufzucht männlicher Küken ist für Legehennenbetriebe wirtschaftlich nicht rentabel, da die hier verwendeten Hühnerrassen nicht auf die Fleischproduktion ausgelegt sind. Die billigste Möglichkeit, die „unrentablen“ Tiere loszuwerden, besteht darin, sie massenhaft zu töten.

Während Deutschland und Frankreich die Tötung männlicher Küken seit Januar 2022 verboten haben, ist diese Praxis in den meisten EU-Ländern nach wie vor legal – bisher jedenfalls.

In den letzten Wochen häufen sich die Hinweise darauf, dass sich dies bald ändern und die EU-Kommission im Rahmen ihrer Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften, die noch vor Ende des Jahres erwartet wird, ein EU-weites Verbot des Kükentötens vorschlagen könnte.

Bereits im Oktober hatte die für Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissarin Stella Kyriakides angekündigt, dass die EU-Kommission einen Vorschlag zur schrittweisen Abschaffung der Tötung männlicher Küken vorlegen werde. Sie erklärte jedoch nicht näher, wann mit einem solchen Vorschlag zu rechnen sei oder bis wann ein Verbot in Kraft treten könne.

Weitere Details wurden Ende April in Form eines durchgesickerten Berichts zur Folgenabschätzung für die Überarbeitung der Tierschutzgesetzgebung bekannt, der EURACTIV vorliegt.

Eine Folgenabschätzung ist kein Entwurf für den anstehenden Gesetzesvorschlag. Stattdessen bewertet sie verschiedene politische Optionen und zeigt auf, welche dieser Optionen nach Ansicht der Kommission am zweckmäßigsten sind.

Eine solche „bevorzugte Option“ ist dem Dokument zufolge das Verbot der systematischen Tötung männlicher Küken nach einer Übergangszeit von fünf Jahren für braune Eier und von zehn Jahren für weiße Eier.

Dieser Farbunterschied ist auf die unterschiedlichen Kosten für die sogenannte In-Ovo-Geschlechtsbestimmung zurückzuführen – eine der Alternativen zur Keulung von Küken, bei der das Geschlecht bereits im Ei bestimmt wird und die Eier mit männlichen Küken in der Folge vernichtet werden.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte am 11. Mai vor dem Plenum des Europäischen Parlaments, dass die Kommission im Rahmen der Überarbeitung der Tierschutzregeln die Möglichkeit prüfe, die Keulung von Küken „schrittweise abzuschaffen.“

Er betonte jedoch, dass es „mit dem Wissen, das wir derzeit haben, sehr schwierig ist, genau vorherzusagen, wann die Industrie die Tötung männlicher Küken einstellen könnte.“ Daher sei eine Übergangsfrist erforderlich.

Deutschland und Frankreich haben sich seit dem Verbot auf nationaler Ebene für ein EU-weites Verbot eingesetzt – unter anderem, um eine Benachteiligung heimischer Erzeuger gegenüber anderen Brütereien im EU-Binnenmarkt zu vermeiden, die nicht den gleichen Einschränkungen unterliegen.

„Dass sich nun auch das Europäische Parlament mit dem Thema befasst, begrüßen wir als BMEL […] ausdrücklich“, erklärte ein Sprecher des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) gegenüber EURACTIV.

Unterdessen sind die Grenzen nationaler Verbote innerhalb eines gemeinsamen EU-Marktes immer deutlicher geworden, seit die Verbote in Deutschland und Frankreich in Kraft getreten sind.

Anfang dieses Monats erstatteten mehrere Verbraucher- und Tierschutzverbände Strafanzeige gegen eine deutsche Brüterei, die angeblich Küken ins Ausland verfrachtet hatte, um sie dort töten zu lassen und so das Verbot des Landes zu umgehen.

Unternehmen sehen „immer wieder die Möglichkeit, das Verbot zu umgehen oder sich nicht an die bestehenden Gesetze zu halten“, erklärten die Organisationen in einer Stellungnahme. Die Praxis müsse deshalb in der gesamten EU verboten werden.

Das BMEL wollte jedoch nicht bestätigen, ob dieses Argument einer der Gründe dafür ist, dass man ein EU-weites Verbot unterstützt.

Die Gegner eines Verbots verweisen jedoch auf die hohen Kosten der Alternativen zur Kükenkeulung.

Die Folgenabschätzung der Kommission kommt zu dem Schluss, dass für die In-Ovo-Geschlechtsbestimmung zwar kosteneffiziente Methoden für braune Eier kommerziell verfügbar sind, dies jedoch für weiße Eier nicht der Fall sei.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, männliche Küken aufzuziehen und die zusätzlichen Kosten auf den Verbraucher abzuwälzen, der damit das Leben der männlichen Küken quersubventioniert.

In Deutschland ziehen viele Landwirte inzwischen männliche Küken auf oder bezahlen, je nach Größe des Betriebs, für die Aufzucht in Ländern wie Polen, wo die Kosten niedriger sind.

Viele Betriebe haben jedoch Schwierigkeiten, ihre Eier zu höheren Preisen zu verkaufen.

Großhändler seien oft nicht bereit, die höheren Produktionskosten zu erstatten, sagte ein norddeutscher Legehennenproduzent bei einem Betriebsbesuch gegenüber EURACTIV.

„Aus unserer Sicht haben wir zusätzliche Kosten und bekommen dafür nur heiße Luft“, schloss er.

Paula Andrés hat zur Berichterstattung beigetragen.