Landwirtschaft und Fischerei entkommen neuem CO2-Preis der EU

Landwirtschaft und Fischerei werden nicht in das neue EU-Emissionshandelssystem (ETS) einbezogen, wie die Verhandlungsführer:innen am Sonntag (18. Dezember) beschlossen. Es ist nicht das erste Mal, dass die EU den Sektor in der Klimapolitik außen vor lässt.

/ Euractiv.com
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Small,Fishing,Boat,Sailing,In,An,Open,Mediterranean,Sea,,Close-up. [[SHUTTERSTOCK]]

Landwirtschaft und Fischerei werden nicht in das neue EU-Emissionshandelssystem (ETS) einbezogen, wie die Verhandlungsführer:innen am Sonntag (18. Dezember) beschlossen. Es ist nicht das erste Mal, dass die EU den Sektor in der Klimapolitik außen vor lässt.

In den frühen Morgenstunden am Sonntag schlossen die EU-Verhandlungsführer:innen ihre Gespräche über das Flaggschiff der EU-Klimagesetzgebung, die Reform des Emissionshandelssystems (ETS), ab.

Das System legt eine Obergrenze für CO2-Emissionen von Unternehmen fest und schafft einen Markt auf dem Kohlenstoffzertifikate zu einem bestimmten Preis gehandelt werden. Mit der Reform wird das System auf Diesel, Benzin und Heizstoffe wie Gas und Kohle ausgeweitet.

Zwei Sektoren, die für den Betrieb ihrer Maschinen auf Diesel angewiesen sind, bleiben jedoch vom Emissionshandel ausgenommen.

„Die Landwirtschaft und die Fischerei haben wir nicht angetastet, weil wir hier sensible Punkte sehen“, erklärte der konservative Abgeordnete und Chefunterhändler des EU-Parlaments Peter Liese kurz nach Abschluss der ETS-Verhandlungen am Sonntag.

Relativ gesehen ist die Wirtschaftskraft des Agrar- und Fischereisektors sehr begrenzt, weniger als zwei Prozent tragen die beiden Sektoren zum BIP der EU bei, 2021 lag ihr Anteil am BIP bei 1,6 Prozent.

Gleichzeitig sind sowohl die Fischerei als auch die Landwirtschaft für den Betrieb ihrer Maschinen in hohem Maße auf Diesel angewiesen. „Bei der Wildfischerei dominiert im Allgemeinen der Kraftstoffverbrauch während der Fangphase die Emissionen“, heißt es in einer Studie.

In der Landwirtschaft machen fossile Brennstoffe – hauptsächlich Diesel, mit dem landwirtschaftliche Fahrzeuge betrieben werden – mit unter vier Prozent einen geringeren Anteil an den gesamten Treibhausgasemissionen des Sektors aus.

Dies vom ETS auszuschließen, sei einfach, erklärten Verhandlungsführer gegenüber EURACTIV, schließlich erhielten diese Sektoren bereits eine Sonderbehandlung in Gesetzen wie der Energiebesteuerungsrichtlinie.

Die genaue Ausgestaltung des Mechanismus zur Ausnahme der beiden Sektoren bleibe jedoch der Europäischen Kommission überlassen.

Sonderbehandlung für die Landwirtschaft

Der größte Teil der landwirtschaftlichen Emissionen steht derweil im Zusammenhang mit der Landnutzung, einem Bereich, der nicht unter das ETS fällt, sondern unter den EU-Rechtsrahmen für Landnutzung und Landnutzungsänderungen (LULUCF), auf den sich die Verhandlungsführer im November geeinigt haben.

Doch auch hier sahen viele Beobachter:innen den Sektor mit Samthandschuhen angefasst.

Gemäß der politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament, den nationalen Minister:innen und der Kommission soll die EU-Exekutive bis spätestens sechs Monate nach der ersten globalen Bestandsaufnahme des Pariser Klimaabkommens im Jahr 2023 einen Bericht über die Einbeziehung von Nicht-CO2-Emissionen aus der Landwirtschaft – beispielsweise Lachgas aus landwirtschaftlichen Böden – in den Geltungsbereich der Verordnung vorlegen.

Gleichzeitig ist die Landwirtschaft neben der Forstwirtschaft der einzige Sektor, der naturbasierte Kohlenstoffsenken, also negative Emissionen, bieten kann. Diese sollen jedoch ebenfalls nicht Teil des Emissionshandels sein, sondern durch eine separate Verordnung zur Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus geregelt werden.

Ende November legte die Kommission einen entsprechenden Vorschlag vor, der die Bedingungen festlegt, unter denen Landwirt:innen im Gegenzug für die Durchführung sogenannter Carbon-Farming-Maßnahmen negative Emissionszertifikate erhalten können.

Diese Zertifikate würden jedoch nicht auf dem Kohlenstoffmarkt des ETS gehandelt werden. Stattdessen bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie solche Maßnahmen mit öffentlichen Mitteln oder über private, freiwillige Kohlenstoffmärkte entlohnen wollen.

Umweltschützer:innen haben jedoch bemängelt, dass die Verordnung es Landwirten ermöglichen würde, auch Emissionsreduzierungen als Kohlenstoffsenken und damit als negative Emissionen zu deklarieren.

Potenziell könnte der Landwirtschaftssektor damit durch die Verringerung der Kohlenstoffemissionen sogar zusätzliches Geld gewinnen, anstatt – wie viele andere Sektoren – über das Emissionshandelssystem zusätzliche Kosten tragen zu müssen, wenn er dies nicht tut.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]