Lebensmittelkonzerne fordern Abschluss des EU-Lieferkettengesetzes

Das EU-Lieferkettengesetz wird derzeit von Deutschland und Italien blockiert. Namhafte Lebensmittelunternehmen fordern jedoch eine zügige Verabschiedung, um eine „kohärente und einheitliche Gesetzgebung“ auf EU-Ebene zu ermöglichen.

Euractiv DE
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„Die Verpflichtungen in der Richtlinie gewährleisten ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards für die Sorgfaltspflicht“, so die Lebensmittelkonzerne Ferrero (u.a. Nutella), Mars Wrigley (Mars, Snickers) und Mondelez (Milka, Oreo) in einem gemeinsamen Brief an die italienische Regierung. [TY Lim/shutterstock]

Das EU-Lieferkettengesetz wird derzeit von Deutschland und Italien blockiert. Namhafte Lebensmittelunternehmen fordern jedoch eine zügige Verabschiedung, um eine „kohärente und einheitliche Gesetzgebung“ auf EU-Ebene zu ermöglichen.

Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten verantwortlich zu machen.

Unternehmen wären demnach verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte, etwa durch mögliche Kinderarbeit, zu identifizieren, vermeiden und mögliche negative Schäden auszugleichen.

Während ein Großteil der Industrie diesen Sorgfaltspflichten kritisch gegenübersteht und die europäische Wettbewerbsfähigkeit durch die strengeren Regeln gefährdet sieht, fordern Vertreter der Lebensmittelindustrie jedoch, das Lieferkettengesetz rasch umzusetzen.

„Die Verpflichtungen in der Richtlinie gewährleisten ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards für die Sorgfaltspflicht“, so die Lebensmittelkonzerne Ferrero (u.a. Nutella), Mars Wrigley (Mars, Snickers) und Mondelez (Milka, Oreo) in einem gemeinsamen Brief an die italienische Regierung.

Das EU-Gesetz „wird gemeinsame Standards schaffen, statt einer regulatorischen Fragmentierung, die nur zu Unsicherheit und Komplexität führen würde, auch für italienische Unternehmen“, heißt es weiter.

In Deutschland und Frankreich, wo es bereits ähnliche Gesetze gibt, waren die Regierungen bemüht, die EU-Richtlinie möglichst mit ihren nationalen Gesetzen in Einklang zu bringen.

Die FDP-Minister Christian Lindner und Marco Buschmann kritisierten jedoch, dass die EU-Richtlinie über das deutsche Gesetz hinausgehen würde, insbesondere was eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen angeht.

Dann anders als der EU-rechtliche Ansatz sieht das deutsche Lieferkettengesetz, welches seit Beginn dieses Jahres in Kraft ist, keine zivilrechtliche Haftung bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten vor.

Die FDP-Minister setzten daher eine Enthaltung Deutschlands durch, was auf EU-Ebene faktisch einer „Nein“-Stimme gleichkommt.

Da Italien sich bei einer Abstimmung der EU-Botschafter ebenfalls enthalten hätte, und auch einige kleinere Länder Bedenken haben, gibt es daher derzeit keine ausreichende Mehrheit für das Gesetz unter den EU-Staaten.

Druck auf Deutschland wächst

Belgien, was derzeit die rotierende Ratspräsidentschaft innehat, nahm das Gesetz daher vor zwei Wochen vorsorglich von der Agenda eines Treffens der EU-Botschafter. Bisher ist noch kein neuer Termin für die Abstimmung gesetzt worden, hieß es aus Diplomatenkreisen.

Stattdessen versuche die belgische Regierung derzeit in bilateralen Gesprächen mit den Wackelkandidaten, darunter Deutschland und Italien, eine Lösung zu finden.

Eigentlich wurde jedoch bereits im Dezember 2023 eine Einigung zwischen Mitgliedsstaaten und EU-Parlament erzielt, was mögliche Änderungen an dem Gesetz schwierig macht.

Die Chefverhandlerin des EU-Parlaments, die niederländische EU-Abgeordnete Lara Wolters (S&D), wollte den Vorgang gegenüber Euractiv nicht kommentieren.

Dem niederländischen Fernsehsender NOS sagte sie jedoch am Sonntag, das Verhalten der FDP erinnere sie an ein „wütendes Kleinkind“.

„Der Ruf Deutschlands als verlässlicher Partner in der EU wird von der FDP aufs Spiel gesetzt“, so Wolters.

Vonseiten der FDP wird dagegen die spanische Regierung für die Verzögerung verantwortlich gemacht, die vor Belgien den Vorsitz der EU-Staaten innehatte.

Spanien habe so sehr auf eine Einigung noch unter seiner Präsidentschaft gedrängt, dass wichtige politische Fragen offen geblieben seien, so die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn. Einige Elemente des Gesetzes sollten deshalb neu verhandelt werden, sagte sie.

Nachverhandlungen möglich?

Die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini nannte die Forderung nach Nachverhandlungen am Freitag „empörend“, hofft jedoch dennoch auf eine „Rettung“ des Gesetzes.

„Normalerweise hat man das Trilog-Verfahren, man erreicht einen sehr ausgewogenen Kompromiss“, so Cavazzini „Und natürlich ist es auch aus Sicht des Parlaments respektlos, dieses ganze Ergebnis dann infrage zu stellen.“

Cavazzini vermutet, dass die FDP das Gesetz grundsätzlich ablehne und daher nicht an Nachverhandlungen interessiert sei. „Und das finde ich ziemlich frustrierend“, sagte sie.

Ob es noch vor der Europawahl zu einer Einigung kommt, ist auch deshalb unklar, da bereits im April die letzte Sitzung des EU-Parlaments stattfindet, wo das Gesetz final verabschiedet werden müsste.

Die Verhandlungen könnten auch nach der Europawahl wieder aufgenommen werden, jedoch wird ein Rechtsruck des EU-Parlaments erwartet, welches eine Abschwächung des Gesetzes zur Folge haben könnte.

Umweltorganisationen und die Nachwuchsorganisation der SPD, Jusos, hatten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD/S&D) zuletzt aufgefordert, „die FDP von ihrem Blockadekurs abzubringen“.

Das EU-Lieferkettengesetz sei „too big to fail“, sagte Isabella Ritter von der NGO ShareAction gegenüber Euractiv.

Scholz, der als Befürworter des Gesetzes gilt, könnte dafür etwa von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen, ähnlich seiner Entscheidung zur Verlängerung der letzten deutschen Atomkraftwerke um viereinhalb Monate.

Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte jedoch letzte Woche, dass kein Vorstoß des Kanzleramts bei diesem Thema geplant sei. Eine Gefährdung des Koalitionsfriedens für das EU-Gesetz scheint daher unwahrscheinlich.