Lkw-Fahrer beklagen 'uneinheitliches' EU-Gesetz zur Arbeitszeit [DE]

Eine neue EU-Rechtssetzung, welche die Arbeitszeit harmonisieren und minimale Ruhephasen für Lastkraftfahrer sicherstellen soll, hat sowohl von Gewerkschaften als auch von Arbeitnehmern des Straßenverkehrssektors scharfe Kritik erfahren. Sie sind der Meinung, dies könne zu 'verschiedenen Interpretationen' und 'unbeabsichtigten Ordnungswidrigkeiten' führen.

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Eine neue EU-Rechtssetzung, welche die Arbeitszeit harmonisieren und minimale Ruhephasen für Lastkraftfahrer sicherstellen soll, hat sowohl von Gewerkschaften als auch von Arbeitnehmern des Straßenverkehrssektors scharfe Kritik erfahren. Sie sind der Meinung, dies könne zu ‚verschiedenen Interpretationen‘ und ‚unbeabsichtigten Ordnungswidrigkeiten‘ führen.

Im April 2007 traten die neue Richtlinie und die neue Verordnung in Kraft; sie legten neue Fahrvorschriften und Regelungen für Ruhephasen für Lastkraftfahrer in allen 27 EU-Mitgliedstaaten verbindlich fest.

Das neue Paket sollte die EU-Rechtssetzung für Fahrer aktualisieren, klären und vereinfachen und verbesserte Arbeitspraktiken in der Straßenverkehrsindustrie fördern.

Es ist jedoch sowohl von Gewerkschaften als auch von Arbeitnehmern, die sich zusammengeschlossen um die Inkonsistenz des Pakets zu verurteilen, stark kritisiert worden. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Internationale Straßentransport-Union (IRU; International Road Transport Union) und die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) erklärt, dass viele Artikel der Verordnung [561/2006/EC] unklar seien und von den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich interpretiert werden könnten.

Gewerkschaften und Arbeitnehmern forderten die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Erklärungen zu erarbeiten, um die Möglichkeit aus Versehen verhängter Ordnungswidrigkeiten und unnötiger Strafen für internationale Arbeiter und Fahrer zu minimieren. 

Zu den Unstimmigkeiten zählen:

  • Fahrzeit: Die Verordnung legt fest:
    • Die täglich Fahrzeit sollte nicht mehr als neun Stunden betragen;
    • diese kann jedoch auf zehn Stunden ausgeweitet werden, allerdings nicht öfter als zwei Mal pro Woche;
    • die wöchentliche Fahrzeit sollte 56 Stunden nicht überschreiten, und;
    • die Fahrzeit sollte an zwei aufeinanderfolgenden Wochen nicht mehr als 90 Stunden betragen.
  • Pausen: Laut der Regulierung sollte ein Fahrer:
    • nach einer Fahrdauer von viereinhalb Stunden entweder eine ununterbrochene Pause von nicht weniger als 45 Minuten oder
    • über den Zeitraum von viereinhalb Stunden verteilt eine Pause von mindestens 15 Minuten und im Anschluss mindestens 30 Minuten einlegen.

Ruhephasen während der Arbeit: Arbeitszeit oder Pause?

Die IRU und der ETF sagen, es bestünden Widersprüche in Hinblick auf die Definition einer Pause und der Frage, ob die Zeit, die zum Ausruhen genutzt wird, während ein zweiter Fahrer am Steuer sitzt, als Pause angesehen werden sollte (so genannter Zweifahrerbetrieb) Beide Organisationen waren sich einig, dass dies der Fall sein sollte, und dass hier weitere rechtliche Klärung notwendig sei. 

Zudem könnte die Zeit, die in einer Schiffskabine oder in einem Schlafwagen verbracht wird im Rahmen der Verordnung als Ruhephase verstanden werden; dies stünde jedoch im Widerspruch zur Arbeitszeitrichtlinie, laut der die Reisezeit als eine „Phase der Verfügbarkeit“ gezählt werden muss und daher als Arbeitszeit verstanden wird.

Die Verordnung legt außerdem fest, dass Fahrer tägliche und wöchentliche Ruhephasen einhalten müssen. Komplizierte Regelungen, wann Ruhephasen gemacht werden müssten, stellten Fahrer und Spediteure jedoch vor erhebliche planerische Probleme, so die Organisationen.

Raststätten auf Autobahnen: nicht ausreichend vorhanden und zu schmutzig

Kraftfahrer verbringen viel Zeit auf Autobahnparkplätzen oder Rasthöfen. Die Qualität dieser Plätze wird von Gewerkschaften kritisiert; sie sind der Meinung, dass sie zum einen nicht in ausreichendem Masse vorhanden seien und es ihnen zum zweiten an den notwendigen Hygienestandard mangele. 

Gewalt und Verbrechen am Straßenrand

Laut der ETF und der IRU seien Gewaltverbrechen am Straßenrand ein wachsendes Problem. Die übergriffe auf Fahrer sowie Warendiebstähle nähmen ständig zu. Die Organisationen fordern von der Kommission, diese Problematik bei der Gestaltung und Finanzierung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-Ts) in Betracht zu ziehen (siehe EURACTIV LinksDossier über TEN-Ts). 

Beide Gruppen forderten von der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten, diese offenen Fragen so schnell wie möglich zu klären und die praktische Anwendung der Verordnungen bei der Durchsetzung von EU-Straßenverkehrsstandards sicherzustellen.