Macron will Recht auf Abtreibung in französische Verfassung aufnehmen

Der französische Präsident Emmanuel Macron spricht sich dafür aus, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung zu verankern, und plant, in den nächsten Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen.

EURACTIV.fr
Abortion rights demonstration in Paris
"Diese Ankündigung ist ein Sieg für die Feministinnen", da eine überwältigende Mehrheit von 80 % der Franzosen das Gesetz unterstützt, so die Frauenstiftung, eine Nichtregierungsorganisation, in einer Pressemitteilung. [EPA-EFE/Mohammed Badra]

Der französische Präsident Emmanuel Macron spricht sich dafür aus, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung zu verankern, und plant, in den nächsten Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen.

Macrons Ankündigung kam am Mittwoch (8. März), dem Internationalen Frauentag. Gleichzeitig würdigte der französische Präsident die verstorbene Anwältin und Feministin Gisèle Halimi, aufgrund deren Kampagne in den 1970er Jahren die ersten Abtreibungsgesetze in Frankreich durchgesetzt wurden.

„Heute möchte ich, dass die Kraft ihres Kampfes uns hilft, unsere Verfassung zu ändern, um die Freiheit der Frauen zur Abtreibung zu verankern“, sagte er.

Der Gesetzesentwurf solle „in den nächsten Monaten“ eingebracht werden, so Macron. Dieser werde sich eng an einen Gesetzesvorschlag des Senats vom Februar anlehnen.

Die Ankündigung sei „ein Sieg für die Feministinnen“, die überwältigende Mehrheit von 80 Prozent der Franzosen unterstütze den Gesetzentwurf, erklärte die Frauenstiftung, eine Nichtregierungsorganisation, in einer Pressemitteilung.

„Ohne den Zugang zu einer kostenlosen und sicheren Abtreibung gibt es keine Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen“, heißt es in der Erklärung der NGO weiter.

Wenn Macrons Vorschlag alle gesetzgeberischen Hürden überwindet, wäre Frankreich das erste Land der Welt, das das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankert – ein Schritt, der dieses Recht auch vor der Beschneidung durch zukünftigen Regierungen schützen würde.

Zuletzt hatte im vergangenen Sommer der Oberste Gerichtshof der USA den Bundesstaaten erlaubt, Abtreibungsrechte gesetzlich zu regeln, und damit den bundesstaatlichen Schutz des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch aufgegeben.

In der EU erlauben alle Mitgliedsstaaten außer Malta Abtreibungen, wenn auch teils mit großen Hürden und Hindernissen.

Während Malta Schwangerschaftsabbrüche ausnahmslos unter Strafe stellt, müssen Frauen, die abtreiben wollen, in Ungarn zunächst den Herzschlag des Fötus anhören, während in Polen eine Abtreibung nur dann erlaubt ist, wenn die Frau in Lebensgefahr schwebt oder wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Vergewaltigung ist.

Damit das von Macron vorgeschlagene Abtreibungsgesetz in Kraft treten kann, ist sowohl in der Nationalversammlung als auch im Senat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Sollte diese nicht erreicht werden, kann Macron stattdessen ein Referendum zu dem Thema ansetzen.