Mediengesetz gefährdet Ungarns Autorität
Der Europarechtler Ingolf Pernice ruft zu mehr Sachlichkeit im Streit um das ungarische Mediengesetz auf. Falls tatsächlich Demokratiewerte gefährdet seien, würde Ungarn jegliche Autorität verlieren und den Erfolg seiner Ratspräsidentschaft gefährden, meint Pernice. Zugleich warnt er vor Berlusconis Medienbeherrschung in Italien und vor einer Wiederholung der Fehler, die die EU-Staaten im Falle Österreichs begangen hätten.
Der Europarechtler Ingolf Pernice ruft zu mehr Sachlichkeit im Streit um das ungarische Mediengesetz auf. Falls tatsächlich Demokratiewerte gefährdet seien, würde Ungarn jegliche Autorität verlieren und den Erfolg seiner Ratspräsidentschaft gefährden, meint Pernice. Zugleich warnt er vor Berlusconis Medienbeherrschung in Italien und vor einer Wiederholung der Fehler, die die EU-Staaten im Falle Österreichs begangen hätten.
Zur Person
Ingolf Pernice hat den Lehrstuhl für Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin inne. Pernice war Prozessbevollmächtigter des Bundestages während der Verfassungsklagen gegen den Vertrag von Lissabon.
EURACTIV.de: In Ungarn ist zu Jahresbeginn ein umstrittenes Mediengesetz in Kraft getreten. Kritiker befürchten eine Einschränkung der Pressefreiheit und rufen nach einem Eingreifen der EU. Welche Handlungsmöglichkeiten haben die EU-Institutionen?
PERNICE: Die erste Frage, die ich mir in dieser Diskussion stelle, ist: Hat jemand dieses Gesetz schon gelesen? Ich habe es noch nicht gelesen, kann also zum Inhalt nichts sagen. Angenommen, dieses Gesetz schränkt tatsächlich die Meinungs- und Pressefreiheit gravierend ein, dann könnte die Anwendung des Artikels 7 des Lissabon-Vertrags geprüft werden. In diesem Artikel 7 ist das Verfahren definiert, um eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedsstaat festzustellen.
Ein Drittel der Mitgliedsstaaten, das Europäischen Parlament oder die Europäische Kommission können die Initiative ergreifen und einen begründeten Vorschlag einreichen. Der Rat kann daraufhin mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder nach Zustimmung des Europäischen Parlaments die Gefährdung der Werte feststellen.
Zu diesen in Artikel 2 festgeschriebenen Werten zählen die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Von der Pressefreiheit an sich ist also keine Rede. Ich habe allerdings immer dafür plädiert, die EU-Grundrechtecharta zur Auslegung der in Artikel 2 definierten Werte heranzuziehen. Und in dieser Grundrechtecharta findet sich der Artikel 11 zur "Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit".
Meinungsfreiheit garantiert
EURACTIV.de: Die EU-Grundrechtecharta ist allerdings nur für die europäischen Institutionen verbindlich, nicht für die einzelnen Mitgliedsstaaten.
PERNICE: Richtig. Die Grundrechtecharta ist in diesem Fall nur eine Art Interpretationshilfe für die Werte, die im Artikel 2 EUV genannt werden. Meinungs- und Pressefreiheit sind aber konstituierend für die Demokratie. Und dieser Wert ist in Artikel 2 EUV geschützt. Außerdem steht es natürlich jedem frei, Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verklagen. Doch auch in Straßburg müsste nachgewiesen werden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention, in der auch die Meinungsfreiheit garantiert wird, verletzt wurde und verletzt wird.
Gefährdete Ratspräsidentschaft
EURACTIV.de: Ungarn hat zum 1. Januar 2011 für sechs Monate die rotierende EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Wird die derzeitige Debatte negative Konsequenzen auf die Arbeit der ungarischen Ratspräsidentschaft haben?
PERNICE: Ich gebe Ihnen zwei Antworten. Erstens: Wenn an den Vorwürfen etwas dran ist und das kritisierte Gesetz tatsächlich schlimm ist, dann ist der öffentlichkeitswirksame Druck eine besondere Chance, die Mängel des Mediengesetzes auf politischem Wege zu korrigieren. Ministerpräsident Orbán weiß sehr genau, dass eine Ratspräsidentschaft eine starke Autorität braucht, um effektiv arbeiten zu können. Wenn aber die anderen Mitgliedsstaaten Ungarn vorwerfen, die Demokratiewerte in Europa zu gefährden, dann verliert Ungarn jegliche Autorität. Ungarn wird kompromissbereiter sein, solange es die Ratspräsidentschaft inne hat, denn Ungarn hat ein sehr starkes Interesse, Autorität zu haben und zu behalten. Ohne diese Autorität würde die in die Vorbereitung der Ratspräsidentschaft investierte Kraft verpuffen. Für Ungarn steht also sehr viel auf dem Spiel.
Jedes Mitgliedsland hat nur alle 13 Jahre die Chance auf eine Ratspräsidentschaft. Selbst die kaputte belgische Regierung hat eine sehr gute Ratspräsidentschaft umgesetzt, weil es zwischen den politischen Konkurrenten ein gemeinsames Ziel gab: Belgien wollte eine erfolgreiche Ratspräsidentschaft.
Meine zweite Antwort: Wenn an den Vorwürfen nicht so viel dran ist, dann sollte die derzeitige Debatte der Ratspräsidentschaft Ungarns auch nicht nachhaltig schaden.
Sanktionen als Druckmittel
EURACTIV.de: Der englische Gesetzestext ist nun online abrufbar. Genügt die Prüfung des Wortlautes eines Gesetzestextes, um ein Verfahren anzustrengen? Oder bedarf es zunächst konkreter Anwendungsfälle, um die Gefährdung der Pressefreiheit nachzuweisen?
PERNICE: Ein einzelner Verstoß gegen ein Grundrecht wäre kein Anlass für ein Verfahren nach Artikel 7 EUV. Das ist ausgeschlossen. Es muss schon ein systematischer Verstoß vorliegen, bevor der Rat einstimmig eine "schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedsstaat" feststellen wird. Das ist sehr schwer zu begründen, und es ist letztlich eine politische Entscheidung, ob man ein solches Verfahren anregt. Artikel 7 definiert also verschiedene Sanktionsstufen bis hin zum Stimmrechtsentzug eines Mitgliedsstaates im Rat. Wichtiger als die Sanktion an sich ist die Tatsache, dass es dieses Verfahren als ein effektives Druckmittel gibt. Zunächst sollten alle politischen und diplomatischen Maßnahmen ausgeschöpft werden, bevor ein solches Verfahren initiiert wird.
Öffentliches Mobben gegen Österreich
EURACTIV.de: Die genannten möglichen Sanktionen sind die Höchststrafe, die von EU-Seite gegen einen Mitgliedsstaat verhängt werden können. Gab es denn bereits einen Präzedenzfall, etwa die Sanktionen gegen Österreich im Jahr 2000 aufgrund der Regierungsbeteiligung der Rechtspopulisten um Jörg Haider?
PERNICE: Die bilateralen Sanktionen gegen Österreich waren damals eine sehr zwielichtige Aktion. Ein formelles Verfahren nach Artikel 7 EUV wurde bisher noch nie eröffnet, auch nicht gegen Österreich. Im Fall Österreich haben sich manche europäische Regierungen politischen Profit von diesem öffentlichen Mobben versprochen. Das ist in eine schiefe Bahn gelaufen und am Ende kam auch nichts dabei raus.
Berlusconis Medienbeherrschung
EURACTIV.de: Ungarn ist nicht das erste EU-Land, das aufgrund seiner Mediengesetze kritisiert wird. Auch Italien stand wegen dem von Ministerpräsident Silvio Berlusconis Medienmonopol in der Kritik. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
PERNICE: Der Fall Italien liegt anders. Von einer Zensur war dort nie die Rede. In Italien gibt es eine faktische Beherrschung der Medienlandschaft, was vielleicht sogar schlimmer ist als die abstrakte Gefahr für die Pressefreiheit in Ungarn. Für eine Demokratie ist eine solche Medienbeherrschung verheerend. Die Masse der italienischen Bevölkerung wird von einem Milliardär berieselt, der zudem der Ministerpräsident des Landes ist.
Interview: Michael Kaczmarek
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